i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1114717123

Beitrag begonnen von Djamila am 28.04.2005 um 21:38:42

Titel: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Beitrag von Djamila am 28.04.2005 um 21:38:42
Gibt es Erfahrungen aus den Bundesländern, insbesondere nach den Wahlen im Irak, zu den bereits im vergangenen Jahr eingeleiteten Widerrufen s.u. ?
Wie wird bei eingeleiteten Widerrufen seitens der ABH's vorgegangen ?


Die gemäß § 73 des AsylVfG erfolgten Widerrufe ( ca. 10.000 ) der Anerkennung als Asylberechtigte und der Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs.1 des Ausländergesetzes vorliegen - hier insbesondere im Fall Irak - haben verheerende Auswirkungen auf die Lebensperspektive, bisherige Integration der betroffenen ausländischen Mitbürger.

Titel: Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Beitrag von ronny am 29.04.2005 um 09:18:13
Hi Djamila,

mit dem Widderruf der Flüchtlingseigenschaft bzw. mit der Feststellung dass Abschiebehindernisse weggefallen sind ist ja noch nicht darüber entschieden, dass der Aufenthalt beendet wird.

Sicherlich werden auch irgendwelche Altfall- bzw. Übergangsregelungen kommen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass es AE´s und damit Arbeitserlaubnisse geben wird.

Insofern denke ich dass die Lebensqualität nicht bei jedem beeinträchtigt wird.

Wer allerdings bei seinen Paßangelegenheiten nicht mitwirkt oder straffällig geworden ist, wird Probleme bekommen. Das dürfte auch sicher sein.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Beitrag von Mick am 29.04.2005 um 10:04:03

schrieb am 29.04.2005 um 09:18:13:
Sicherlich werden auch irgendwelche Altfall- bzw. Übergangsregelungen kommen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass es AE´s und damit Arbeitserlaubnisse geben wird.


Altfall- bzw. Übergangsregelungen speziell wegen des Widerrufes
bei Irakern wird es mit Sicherheit nicht geben. Wenn dann wären
sie gegebenenfalls von einer allg. Härtefallregelung betroffen. Aber
da ist aktuell wohl nichts im Busch...

Die Entscheidungen sind im Einzelfall durch die ABH'en zu treffen.
Da werden Gesichtspunkte wie Dauer des Aufenthaltes, Erwerbs-
tätigkeit, Straffreiheit etc. eine entscheidende Rolle spielen.

Titel: Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Beitrag von gc am 29.04.2005 um 21:28:17
Nach Auffasssung des UNHCR verstößt die (weltweit einzigartige) deutsche Widerufspraxis gegenüber Flüchtlingen aus dem Irak gegen internationales Recht,
siehe

Iraker weiterhin schutzbedürftig
Pressemitteluing des UNHCR vom 12.11.2004
http://www.unhcr.de/unhcr.php/aid/1141

Überarbeitete UNHCR-Position zum Schutzbedürfnis und zu Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Flüchtlinge - Oktober 2004
http://unhcr.de/pdf/472.pdf


Titel: Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Beitrag von fons am 29.04.2005 um 22:31:56
Naja die Meinung von UNHCR interessiert die deutschen
Gerichte sicher nicht. Also nutzt das hier niemand was.

Titel: Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Beitrag von eishennig am 29.04.2005 um 23:05:33

schrieb am 29.04.2005 um 22:31:56:
Naja die Meinung von UNHCR interessiert die deutschen
Gerichte sicher nicht. Also nutzt das hier niemand was.

Doch, Fons,
die interessiert schon. Vgl. auch Art. 35 GFK und § 9 AsylvfG.

eishennig

Titel: Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Beitrag von gc am 30.04.2005 um 01:02:57
UNHCR obliegt nach der Präambel der Genfer Flüchtlingskonvention die Aufgabe,

"die Durchführung der internationalen Abkommen zum Schutz der Flüchtlinge zu überwachen".

Deutschland hat mit Unterzeichnung der Konvention diese Rolle des UNHCR ausdrücklich anerkannt. Die Aufgabe wird vor Ort von den UNHCR-Büros in Berlin und Nürnberg wahrgenommen. Die Kritik an der deutschen Widerrufspraxis hat aber auch UNHCR-Chef Lubbers bereits gegenüber Innenminister Schily vorgetragen.

Dass die aktuelle Widerrufspraxis der BAMF und leider eben vielfach auch die deutsche Rechtsprechung nicht in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention steht, hat UNHCR - in der ihm eigenen diplomatischen Zurückhaltung - kürzlich auch in fachjuristischen Beiträgen ausführlich dargelegt, vgl. Salomons/Hruschka in Zeitschrift für Ausländerrecht und -politik (ZAR) 2004, 386 und 2005.

schöne Grüße

gc

Titel: Re: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft IRAK
Beitrag von peku am 30.04.2005 um 09:21:48

schrieb am 29.04.2005 um 22:31:56:
Naja die Meinung von UNHCR interessiert die deutschen
Gerichte sicher nicht. Also nutzt das hier niemand was.



Hallo fons,,

nicht ganz richtig.Diese Meinungen werden regelmässig bei Verfahren vor den Ver.Ger als Stellungnahmen eingeholt-insbesondee wenn der Inhalt der Stellungnahmen dazu hift einen Asylanrag abzulehen.


gruss peku

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.