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Abschiebung trotz Heirat? (Gelesen: 2.373 mal)
Claudia82
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung trotz Heirat?
28.04.2005 um 21:31:19
 
Hallo miteinander!
Ich bin total verzweifelt, ich hab keine Ahnung, an wen ich mich mit meinen Sorgen wenden kann. Ich hoffe sehr, dass ich hier ein paar hilfreiche Ratschläge für mich habt.
Mein Freund ist Ausländer. Er sitzt gerade eine 15monatige Jugendstrafe ab und wird am Tag seiner Entlassung in die Abschiebehaft überführt. Gestern kam ein Brief der Ausländerbehörde, dass er für den deutschen Staat aufgrund seiner Straftaten nicht mehr tragbar ist und er deswegen abgeschoben wird. Davor hatte er eine Duldung, die regelmäßig verlängert wurde. Er saß schon einmal für ein Jahr im Gefängnis und wurde danach ebenfalls in die Abschiebehaft überführt. Von dort wurde er aber nach 2 Monaten entlassen, weil er keine Heimreisedokumente besitzt und in seinem Heimatland nicht identifiziert werden konnte (er ist unter falschem Namen hier). Ersatzpapiere konnten deswegen nicht für ihn ausgestellt werden, und ohne Papiere keine Ausweisung.
Ich hab keine Ahnung, ob er diesmal auch so glimpflich davonkommen wird. Können sie ihn auch ohne Papiere gewaltsam abschieben?
Ich liebe ihn über alles und will auf keinen Fall, dass er weg muss. Ich würde ihn auch auf der Stelle heiraten, wenn das etwas bewirken würde, allerdings bin ich unsicher, ob das funktioniert. Können die deutschen Behörden durchsetzen, dass er trotzdem ausgewiesen wird, auch wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist, aufgrund seiner Straffälligkeit?
Ich wäre unglaublich denkbar, wenn mir jm. weiterhelfen könnte! 1000 Dank im Voraus
Claudia
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Djamila
Junior Top-Member
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung trotz Heirat?
Antwort #1 - 28.04.2005 um 21:49:20
 
Hallo Claudia,

aus welchem Land kommt er ?

...(er ist unter falschem Namen hier) sagst du.

Wenn ihr heiraten wollt, muss er seine wahre Identität preisgeben, Folge davon ist eine Strafvollstreckung wegen mittelbarer Falschbeurkundung, und er benötigt einen Pass !!!
Was das bedeutet, weißt du sicher ....

Sorry, ich glaube es sieht nicht gut aus  :nix

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Djamila
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung trotz Heirat?
Antwort #2 - 28.04.2005 um 21:59:07
 
Also ich vermute mal, er war schon damals nach/wegen der
1. Haftsache ausgewiesen und die Ausweisung ist auch wohl
bestandskräftig geworden. Da nun noch ne neue Sache dazu
kam, ist das schon heftig  :sauer:

Ohne notwendige Pass(ersatz)papiere ist keine Abschiebung
möglich. Ob eien Abschiebung trotz deutscher Ehefrau möglich
wäre, ist sehr einzelfallabhängig. Es gibt sicher auch Fälle, bei
denen eine AB da erfogt. Deine Schilderungen sehen nicht sehr
ermutigend aus, da er wohl keine Lehre aus der 1. haftsache
gezogen hat; und somit bewiesen hat, dass seine Ausweisung
wohl auch aus spezialpräventiven Gründen erforderlich war.

Nochmal: je nach Einzelfall sind da viele Konstellationen denkbar.
Daher hier nicht ausdiskutier- oder lösbar.
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Claudia82
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Newbie
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.04.2005 um 22:05:28
 
So eine Sch... Ich bin schwanger (Ausgang machte es möglich...)  und stehe kurz vorm Nervenzusammenbruch wegen diesem ganzen Mist. Er würde eh wiederkommen, wenn sie ihn ausweisen, dann halt wieder unter anderem Namen.
Ich verstehe natürlich vollkommen, dass sie ihn ausweisen, kriminelle Ausländer sind nicht tragbar, das ist mir schon klar. Aber ich glaub an unsere Zukunft, ich kann nicht ohne ihn leben. Und unser Kind braucht seinen Vater. 
Kann er mich nicht mit seinem falschen Namen heiraten?
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.04.2005 um 22:06:09
 
Zitat:
ohne Papiere keine Ausweisung


Hallo Claudia,

Djamila hat da völlig recht, ohne die notwendigen Papiere  guck...  wird es nix mit einer evtl. Eheschließung, sorry.

Aber zu dem Verfahren wegen einer mittelbaren Falschbeurkundung wird es vermutlich gar nicht kommen, da kein Standesbeamter ohne die nötigen Papiere was unternehmen kann.

Ob eine freiwillige Ausreise noch möglich ist -sie könnte eine drohende Wiedereinreisesperre verhindern- weiß ich nicht. Evtl. wird es möglich, nach der Abschiebung in seinem Heimatstaat zu heiraten und danach die Befristung der Einreisesperre zu beantragen.

Aber das wird wie hier zahlreiche Beispiele zeigen ein langer beschwerlicher Weg.

Zitat:
Sorry, ich glaube es sieht nicht gut aus


Dem kann ich nur beipflichten.

Zitat:
Kann er mich nicht mit seinem falschen Namen heiraten?


Davon kann ich nur abraten, auch wenn ich schon Zweifel habe dass es funzen wird. Und für Euer Kind wird es eine schlechte Basis werden, sollte die Mutter mit straffällig werden, weil sie die Falschangaben zum Namen auch noch deckt.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.04.2005 um 22:43:06
 
Zitat:
Kann er mich nicht mit seinem falschen Namen heiraten?


So geht das nicht. Du forderst hier direkt auf, dich bei Straftaten
zu unterstützen  :sauer:  Daumen runter

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