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Wann Visum f.FZF beantragen (Gelesen: 4.375 mal)
rosababy
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28.04.2005 um 16:28:32
 
Hallo Mick und an alle im Forum,

bin neu im Forum,und ich hoffe der ein oder andre von euch hat ein Antwort .
Bin selber Italienerin.Habe am 31.12.04 mein Mann im Kosovo geheiratet.Mein Mann wurde am 8.7.04 Abgeschoben nach Kosovo.Am 24.3.05 habe ich die Abschiebekosten bezahlt. Befristung läuft,Habe bis heute noch keine Benachrichtigung bis wann Befristet wird ,ist das normal.ALB Niedersachsen ist zuständig für Kosten und Befristung.Allerdings ist der Zukünftiger Wohnort in NRW wo mein Mann und ich dann leben werden.Nun mein frage ist an euch?Laut ALB in Niedersachsen (Sacharbeiter)haben mir gesagt das mein Mann bevor die Befristung nich vollbracht ist, solle er noch kein Visum f.FZF beantragen.Stimmt das?ich bin erlich gesagt verzweifelt und befürchte das,das ein hinhalten ist von der ALB damit mein Mann kein Change hat schnell nach Deutschland zu kommen.Oder sehe ich das falsch.Ich hoffe ihr könnt mir das gegeteil sagen.

Und hoffe ihr könnt mir helfen und habt ein Lösung,
ob mein Mann sofort ein Visum beantragen soll oder nicht schliesslich sind wir verheirrate und wir moechten endlich zusammen Leben   :bussi


Gruss rosababy
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Mick
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Antwort #1 - 28.04.2005 um 17:41:05
 
Hi,
der Antrag kann schon gestellt werden, wird aber
nicht viel nützen, da in jedem Fall erst die Ent-
scheidung über die Befristung abgewartet werden
muss. Möglicherweise treten auch Probleme auf,
weil nun zwei Behörden aktiv sind....

Ich würde mal nachhaken, wann mit einer Entscheidung
über den Befristungsantrag zu rechnen ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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rosababy
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Antwort #2 - 29.04.2005 um 15:46:02
 
Hallo Mick,

danke erstmal für deine Antwort. :blum.Zur Zeit habe ich Kontakt zur ALB in Niedersachsen.Die ALB in NRW ist noch nicht davon Unterrichtet.Die wird doch denke ich spätesten dann erfahren wenn das Visum läuft. Also es ist so,der Sacharbeiter in Niedersachsen hat  gesagt das kann so 2 Monate dauern bis die Befristung durch ist und dann wird er mir das schriftlich zuschicken.Er konnte mir sogar in etwa sagen das sehrwerscheinlich bis 9.7.06 befristet wird.Das heisst doch, mein Mann braucht erst näckstes Jahr das Visum für FZF beantragen!!!
Sehe ich das richtig!Wenn das so ist wird mein Mann erst 2006 nach Deutschland kommen.Oh,nein soooooooo lange noch aber Warum??? :rofl2


Er hat keine Strafen begannen und hat sich sonst nichts zu Schulden kommen lassen.Kann man dagegen Einspruch erheben und wenn ja wird das Sinn machen?

Aber wenn z.B ein Visumsantrag gestellt wird Kann das nicht auch als Antrag auf Befristung der Wirkung  der Abschiebung gewertet werden.Hier steht doch  nur die Abschiebung der Einreisesperre im Weg. Wird normal nicht auf sofort befristet ???

Ich hoffe es gibt ein Lösung dafür....

Gruss rosababy




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Mick
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Antwort #3 - 29.04.2005 um 16:46:29
 
Hi,
es macht keinen Sinn, einen Visumsantrag jetzt
schon zu stellen, wenn die Befristung auf Mitte
2006 erfolgt. Der Antrag würde auch nicht als Be-
fristungsantrag gewertet, da bereits einer an-
hänig ist. Bei diesem Antrag wird auch die be-
stehende Ehe berücksichtigt. Wenn die Frist nicht
passt, was verständlich ist, kann man gegen die
Entscheidung vorgehen (Widerspruch/Klage).
Fragt sich, wie lange das dauert.

Hinsichtlich der Frist im einen speziellen Fall hier
zu spekulieren, wird nix bringen. Für mich wäre es
jedenfalls Spekulation, da ich den Fall - sprich die
Akte - nicht kenne. Ich kenne auch nicht die grund-
sätzlichen Regelungen in Nds.
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Antwort #4 - 29.04.2005 um 17:19:29
 
Hallo Mick,

das heisst wenn die Befristung mitte 2006 fest steht.Kann das Visum spätestens näckstes Jahr Mai beantragt werden.Dann wurde mein Mann also Juli 2006 Einreisen dürfen.
Sehe ich das richtig!!! !!!


Gruss rosababy
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Mick
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Antwort #5 - 29.04.2005 um 17:26:16
 
Zitat:
Hallo Mick,

das heisst wenn die Befristung mitte 2006 fest steht.Kann das Visum spätestens näckstes Jahr Mai beantragt werden.Dann wurde mein Mann also Juli 2006 Einreisen dürfen.
Sehe ich das richtig!!! !!!


Gruss rosababy



Im Grunde siehst Du das richtig. Schreibe die ABH
doch nochmal an und bitte darum, die Befristung im
Hinblick auf Art. 6 GG auf "sofort" zu verfügen. Wer
weiß, vielleicht klappt es ja. Ich würde das ned
telefonisch machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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rosababy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.04.2005 um 17:38:18
 
Danke Mick,

wie kann man das am besten formulieren das Schreiben.Könntest du mit ein paar Zeilen
dazu schreiben.Wäre sehr hilfreich.Danke.

Was ist wenn die Benachrichtigung der Frist schon näckste Woche im Briefkasten ist ??? !!!

Gruss rosababy
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 01.05.2005 um 20:21:50
 
Hi,

grundsätzlich macht ein Antrag auf Einreise, egal zu welchem Zweck, keinen Sinn, wenn
derjenige der einreisen möchte zuvor abgeschoben wurde. Die damit verbundene Wirkung der Abschiebung (Einreisesperre) gilt zunächst lebenslang.
Auf Antrag und vor Begleichung der damals angefallenen Abschiebekosten kann die
Wirkung befristet werden.
In Niedersachsen gibt es hierzu einen Erlaß, der die Zeiträume einer Befristung regelt.
I.d.R. wird nach Begleichung der Abschiebekosten auf 2 Jahre zu befristen sein. Diese
Zeit kann sowohl verdoppelt wie auch halbiert werden. Hierzu sind alle Umstände des
Einzelfalles zu berücksichtigen. Bei schwerwiegenden Straftaten auch bis zu 15 Jahre.
Sinn dieser Regelung soll sein, die strafällig gewordenen Ausländer fernzuhalten.
BTW wenn man bedenkt, dass eine Abschiebung sehr Steuergelder beansprucht und Personal bindet, so macht es doch wirklich keinen Sinn, wenn die Sperre sofort aufgehoben wird.
So wie ich es verstanden habe, habt ihr nach der Abschiebung im Kosovo geheiratet.
Du selbst bis Italienerin. Warum also bist Du nicht direkt im Kososvo geblieben oder mit ihm nach Italien gegangen ? Kann denn Deiner Meinung nach Deine Ehe ausschließlich im Bundesgebiet gelebt werden ? :stampf:
Im übrigen möchte ich anmerken, dass ABH`s in Nds. kein Hinhalten praktizieren. Dieses wäre nicht nur rechtswidrig sondern in Deinem Fall unsinnig, denn die Frist endet doch eh
erst im nächsten Jahr. kopfhau

Gruß  Augenrollen
Bruno


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Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.05.2005 um 15:42:21
 
Hallo Bruno,

eigentlich möchte ich mich gar nicht groß einmischen, da ich froh bin, dass dieses Thema bei uns durch ist und wir in NRW nicht einen solchen Erlass haben, der die Zeiträume der Befristung regelt. Bei uns ging die Befristung nach Erstattung der Kosten reibungslos und rückwirkend.

Du schreibst, u. a. dass Abschiebungen Steuergelder beanspruchen und ... etc. pp.. Das ist sicher richtig. Deswegen erstatten die frischgebackenen Ehefrauen die Kosten ja auch direkt mit der Bitte um Befristung. Zumindest in dem Fall von rosababy und von meiner Wenigkeit.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind auch weder rosababys Mann noch meiner aufgrund irgendwelcher Straftaten abgeschoben worden. ("Sinn dieser Regelung soll sein, straffällig gewordene Ausländer fernzuhalten. " )

Und zuletzt gibt es, soweit ich weiß, auch im deuten Bundesgebiet geborene bzw. zugezogene italienische Staatsbürger/Innen, die sich hier heimisch fühlen.
Denen und auch mir z. B. ist es nicht immer möglich aus welchen Gründen auch immer in "ihrem eigenen Land" oder im Land des Mannes leben zu können/wollen.
Seien es nun ein sicherer Job, der den Lebensunterhalt hier in Deutschland (!) regelt und/oder gesundheitliche Gründe, die hier vielleicht nicht unbedingt geschildert werden wollen oder müssen, wie bei mir z. B..

Wie gesagt, wir haben den Behördenkram und die Wartei Gott sei Dank jetzt hinter uns und ich möchte mich auch nicht großartig einmischen, fühlte mich aber angesprochen, auch weil rosababy mich privat angesprochen hat, weil sich unsere Geschichte ähnelt.

Gruß,
Mia

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rosababy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 02.05.2005 um 20:23:27
 
Hi,

habe heute bei der ABH angerufen in Nds.Muss aber dazu sagen ,das der Sacharbeiter dort trotzdem sehr nett ist.Die Befristung steht übrigens jetzt mündtlich fest, das mein Mann im Juli 2006 Einreisen darf.Leider ist da nichts mehr zu machen das die Frist früher erfolgt. Es müsste z.B ein Schwangerschaft oder ähnliches vorliegen.Da der Sacharbeiter sich noch gedacht hat das wir sowiso jetzt noch 1 Jahr warten müssen,das heisst das das Visum so erst 2006 beantragt werden kann,würde er mir das schriftliche später zuschicken.

Ich hoffe ich habe das bald schwarz auf weiss.Toll!Noch 1 Jahr warten.

Könnte auch Einspruch oder Klagen würde lt.Sacharbeiter eventuell noch länger dauern....

Mein Mann und ich werden das jetzt hinnehmen müssen.  weinend

Übrigens zu Bruno,erstmal habe ich nie ein Problem damit gehabt das ich ich Italienerin bin ,hätte jederzeit die doppelte Staatsangehörigkeit IT/DE annehmen können dazu habe ich die Grundvoraussetzung.

- in BRD geboren,

- Kfm. Ausbildung mit Abschluss,

- keine Straftaten (sonst dürfte ich meinen jetztigen Beruf nicht ausüben),

- bin in fester und unbefristeten Arbeitsverhältnis,


warum sollte ich das tun ,da Italien zur EU gehört und auch ich zahle Steuern,von wegen Steuergeldern!Warum sollte ich nicht in Deutschland leben,habe meine Wurzel hier. Selbst wenn ich DE wäre könnte ich mein Mann auch nicht schneller nach DE bringen.Wie heisst es so schön."Wo die Liebe hinfällt"

Nochmal danke auch an Mia,für die tolle Unterstützung Zwinkernd
Werde dich Privat anschreiben....






Gruss an alle rosababy



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rosababy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 04.05.2005 um 21:40:58
 
Hallo an alle,

Ich habe heute eine Nachricht der ALB aus Nds erhalten.Ihr werdet es nicht glauben,aber es ist wahr.Es wurde auf heute den 4.5.05 auf sofort Befristet.  [beifall=beifall.gif][beifall=beifall.gif] :happy:

Fragt mich nicht warum so plötzlich ich kann es auch noch nicht fassen.  :nix

Das heisst mein Mann kann endlich das Visum für FZF beantragen.


Jetzt geht es vorran....


Danke an alle,wenn es neues gibt werde ich weiter Berichten,

Bis bald und viele Grüsse rosababy :blum
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fons
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Antwort #11 - 04.05.2005 um 22:51:09
 
Danke für die Info: es ist schon nett (aber nicht selbstverständlich) dass
man hier auch positiv über den Ausgang von "kritischen" Fällen berichtet
[beifall=beifall.gif]
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Bruno
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Antwort #12 - 07.05.2005 um 20:38:26
 
Hallo rosababy,
na sowas ... Zwinkernd,
ich sag doch: In Nds. sind die ABH`s nicht so wie es scheint. Augenrollen
Natürlich auch in den übrigen Bundesländern nicht. :prosst:
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