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Datenschutz (Gelesen: 1.196 mal)
MrT
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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22.04.2005 um 11:35:34
 
Hallo!

Anfang März 2004 letztes Jahres hat mein Bekannter versucht, seine
Aufenthaltsbewilligung zwecks Studium bei Ausländeramt in Hamburg zu verlängern.
Er bekam daraufhin nur eine Bescheinigung, die besagt, dass die
Erteilung/Verlängerung seinerr Aufenthaltsgenehmigung bentragt worden ist
und seiner Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt galt.

Mitte März 2004 bekam er einen Brief per Post vom Ausländeramt. Die Beamtin hat Uni-Sekretariat nach seinen
Studiumfortschritten gefragt und bekam ausführliche Informationen über den Verlauf seines Studiums. cry:

Ich habe mich bis heute sehr darüber gewündert, weil der Vorgang ohne
sein Wissen und seine schriftliche Zustimmung erfolgte.  ???
Im Vergleich zu meiner Einbürgerung, musste ich aufgrund Datenschutzes ca. 5 verschiedene Zustimmungspapiere  (für Arbeitsamt, Sozialamt, BKA, ...) unterschreiben

Meine Frage an euch:

1. War der Vorgang seitens Ausländeramt und TU-Sekretariat aufgrund
Datenschutzes doch nicht rechtswidrig? Wenn nein, gibt es  Weisung/Verordnung/Gesetzparagrafen diesbezüglich?
2. Was kann er dagegen machen? :dom

Vielen herzlichen Dank!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.04.2005 um 22:32:32
 
Lies mal
§ 86 AufenthG
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MrT
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Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.04.2005 um 08:45:31
 
Zitat:
Lies mal
§ 86 AufenthG


Hallo Fons,
Vielen Dank für die Antwort! Das Gesetz tritt erst am 1.1.2005. Der Fall war im Jahr 2004 (März). Bei AuslG habe ich solchen Paragraf nicht gesehen.
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.04.2005 um 10:22:08
 
Zitat:
Bei AuslG habe ich solchen Paragraf nicht gesehen.


Hallo MrT,

guck§ 75 AuslG 2004

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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MrT
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Beiträge: 28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.04.2005 um 11:31:13
 
Vielen Dank.
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