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Beitrag begonnen von MrT am 22.04.2005 um 11:35:34

Titel: Datenschutz
Beitrag von MrT am 22.04.2005 um 11:35:34
Hallo!

Anfang März 2004 letztes Jahres hat mein Bekannter versucht, seine
Aufenthaltsbewilligung zwecks Studium bei Ausländeramt in Hamburg zu verlängern.
Er bekam daraufhin nur eine Bescheinigung, die besagt, dass die
Erteilung/Verlängerung seinerr Aufenthaltsgenehmigung bentragt worden ist
und seiner Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt galt.

Mitte März 2004 bekam er einen Brief per Post vom Ausländeramt. Die Beamtin hat Uni-Sekretariat nach seinen
Studiumfortschritten gefragt und bekam ausführliche Informationen über den Verlauf seines Studiums. :cry:

Ich habe mich bis heute sehr darüber gewündert, weil der Vorgang ohne
sein Wissen und seine schriftliche Zustimmung erfolgte.  ???
Im Vergleich zu meiner Einbürgerung, musste ich aufgrund Datenschutzes ca. 5 verschiedene Zustimmungspapiere  (für Arbeitsamt, Sozialamt, BKA, ...) unterschreiben

Meine Frage an euch:

1. War der Vorgang seitens Ausländeramt und TU-Sekretariat aufgrund
Datenschutzes doch nicht rechtswidrig? Wenn nein, gibt es  Weisung/Verordnung/Gesetzparagrafen diesbezüglich?
2. Was kann er dagegen machen? :dom

Vielen herzlichen Dank!

Titel: Re: Datenschutz
Beitrag von fons am 22.04.2005 um 22:32:32
Lies mal § 86 AufenthG

Titel: Re: Datenschutz
Beitrag von MrT am 23.04.2005 um 08:45:31

schrieb am 22.04.2005 um 22:32:32:
Lies mal § 86 AufenthG


Hallo Fons,
Vielen Dank für die Antwort! Das Gesetz tritt erst am 1.1.2005. Der Fall war im Jahr 2004 (März). Bei AuslG habe ich solchen Paragraf nicht gesehen.

Titel: Re: Datenschutz
Beitrag von ronny am 23.04.2005 um 10:22:08

Zitat:
Bei AuslG habe ich solchen Paragraf nicht gesehen.


Hallo MrT,

[guck=guck.gif]§ 75 AuslG 2004

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Datenschutz
Beitrag von MrT am 25.04.2005 um 11:31:13
Vielen Dank.

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