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Familiennachzug zu Ausländern (Gelesen: 1.223 mal)
momo97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug zu Ausländern
21.04.2005 um 12:59:20
 
Hallo, ich bin vor kurzer Zeit verheiratet geworden. Ich lebe in Deutschland seit 7 Jahren. Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis. Meine Frau lebt zur Zeit im Ausland.
Gemäss §29 und §30 des Gesetzes darf meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen. Meine Frage wäre:
Darf sie auch eine Arbeitserlaubnis bekommen? Ist sie automatisch dabei oder muss man sie extra beantragen ?  Fragezeichen Fragezeichen
Denn in den Paragraphen §29 und §30 steht nichts über Arbeitsberechtigung !   :nix
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.04.2005 um 13:02:31
 
Zitat:
Denn in den Paragraphen §29 und §30 steht nichts über Arbeitsberechtigung !   :nix


Doch! In § 29 Abs. 5 AufenthG. Danach wird sie
hinsichtlich der Erwerbstätigkeit den gleichen
Status erhalten, den Du besitzt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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momo97
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Beiträge: 10
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.04.2005 um 15:41:49
 
danke für die Antwort
:paletti
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