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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug zu Ausländern https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1114081160 Beitrag begonnen von momo97 am 21.04.2005 um 12:59:20 |
Titel: Familiennachzug zu Ausländern Beitrag von momo97 am 21.04.2005 um 12:59:20
Hallo, ich bin vor kurzer Zeit verheiratet geworden. Ich lebe in Deutschland seit 7 Jahren. Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis. Meine Frau lebt zur Zeit im Ausland.
Gemäss §29 und §30 des Gesetzes darf meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen. Meine Frage wäre: Darf sie auch eine Arbeitserlaubnis bekommen? Ist sie automatisch dabei oder muss man sie extra beantragen ? :fragz: :fragz: Denn in den Paragraphen §29 und §30 steht nichts über Arbeitsberechtigung ! :nix |
Titel: Re: Familiennachzug zu Ausländern Beitrag von Mick am 21.04.2005 um 13:02:31 schrieb am 21.04.2005 um 12:59:20:
Doch! In § 29 Abs. 5 AufenthG. Danach wird sie hinsichtlich der Erwerbstätigkeit den gleichen Status erhalten, den Du besitzt. |
Titel: Re: Familiennachzug zu Ausländern Beitrag von momo97 am 21.04.2005 um 15:41:49
danke für die Antwort
:paletti |
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