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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug zu Ausländern
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Beitrag begonnen von momo97 am 21.04.2005 um 12:59:20

Titel: Familiennachzug zu Ausländern
Beitrag von momo97 am 21.04.2005 um 12:59:20
Hallo, ich bin vor kurzer Zeit verheiratet geworden. Ich lebe in Deutschland seit 7 Jahren. Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis. Meine Frau lebt zur Zeit im Ausland.
Gemäss §29 und §30 des Gesetzes darf meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen. Meine Frage wäre:
Darf sie auch eine Arbeitserlaubnis bekommen? Ist sie automatisch dabei oder muss man sie extra beantragen ?  :fragz: :fragz:
Denn in den Paragraphen §29 und §30 steht nichts über Arbeitsberechtigung !   :nix

Titel: Re: Familiennachzug zu Ausländern
Beitrag von Mick am 21.04.2005 um 13:02:31

schrieb am 21.04.2005 um 12:59:20:
Denn in den Paragraphen §29 und §30 steht nichts über Arbeitsberechtigung !   :nix


Doch! In § 29 Abs. 5 AufenthG. Danach wird sie
hinsichtlich der Erwerbstätigkeit den gleichen
Status erhalten, den Du besitzt.

Titel: Re: Familiennachzug zu Ausländern
Beitrag von momo97 am 21.04.2005 um 15:41:49
danke für die Antwort
:paletti

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