Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Passwechsel+Verlängerung AE;Frage an Spezi. ABH (Gelesen: 2.152 mal)
jkl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Haben´s geschafft und
helfen jetzt anderen


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Passwechsel+Verlängerung AE;Frage an Spezi. ABH
19.04.2005 um 14:34:41
 
Hallo Leute habe endlich mal Zeit wieder zu schreiben, weil ich eine Frage habe, die ich allein nicht lösen kann.
Bin seit Okt. 2004 mit einer Ukrainerin verheiratet. Heirat erfolgte damals mit Touristenvisum in DK. Danach haben wir unseren Sohn eingebürgert so daß er die deutsche Staatsbürgerschaft hat und darauf hin hat meine Frau eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für 6 Monate gem. § 23 Abs.1 1.HS Nr.3 AuslG bekommen. Von der Ausländerbehörde kam der Hinweis in dieser Zeit in die Ukraine zu fahren und den Reisepass meiner Frau zu tauschen und mit einem Visum zur Familienzusammenführung zurückzukehren, da Sie ja jetzt anstatt ihrem Familiennamen einen Doppel-Familiennamen (ihren alten Namen - meinen Familiennamen) trägt. Das konnten wir bis zum jetzigen Zeitpunkt u.a. durch eine erneute Schwangerschaft und anderer zeitlicher Probleme nicht realisieren. Kann es dadurch jetzt zu Problemen bei der weiteren Verlängerung der AE kommen und welche Fristen gibt es für solchen Paßwechsel. Desweiteren wäre zu berücksichtigen, daß jetzt in den nächsten Tagen die Entbindung ins Haus steht und es das 2. Kind gemäß § 23...... wäre für welche Sie die Fürsorgeperson wäre.
Desweiteren was soll der "Schwachsinn" extra in die Ukraine zu fahren und dann mit Visum wieder zukommen? Geht das nicht über die zuständige Botschaft in Deutschland zu erledigen?
Ansonsten geht´s uns gut viele Grüße an alle anderen User und danke für Eure Antworten

M.f.G
jkl
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Christian
Senior Member
****
Offline


Wir sind glücklich !!!!


Beiträge: 145

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passwechsel+Verlängerung AE;Frage an Spezi. ABH
Antwort #1 - 19.04.2005 um 14:45:20
 
Ich kann nur aus Sicht der russischen Botschaft reden. Da geht das. Wenn man sich bereits zu Hause abgemeldet hat, ist das sogar die preiswertere Lösung.

Du solltest dich mal bei der ukrainischen Botschaft in Berlin erkundigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Christian
Senior Member
****
Offline


Wir sind glücklich !!!!


Beiträge: 145

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passwechsel+Verlängerung AE;Frage an Spezi. ABH
Antwort #2 - 19.04.2005 um 15:22:07
 
Warum braucht sie eigentlich noch ein Visum zur FZF ? Sie hat doch schon ne AE. Ich dachte nur der Paß sei das Problem. So wie es hier aussieht muß sie ja auf jeden Fall ausreisen und ein Visum in Kiew beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
telecafe
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passwechsel+Verlängerung AE;Frage an Spezi. ABH
Antwort #3 - 19.04.2005 um 19:02:35
 
Also irgendwas stimmt da nicht, wenn ihr euren Sohn eingebürgert habt, so ist sie die Mutter eines Deutschen Kindes und hat damit einen Anspruch auf eine AE, und das mit dem 6 Monaten kann auch nicht so richtig sein, denn Sie hätte eine 3 jährige kriegen sollen, es sei denn das der Pass nur noch 6 Monate gültig ist. Und Änderungen vom Pass usw kann man doch bestimmt in der Botschaft - Konsulat machen. Oder man schicke das Dokument mit Post zur Familie und lässt ihn durch mitteln ändern, denn das mit dem Visum zwecks FZ kann nicht sein, da sie ja schon eine AE erhalten hat.

anwar
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passwechsel+Verlängerung AE;Frage an Spezi. ABH
Antwort #4 - 19.04.2005 um 20:53:03
 
Hi,

also , wenn Deine Frau bereits eine AE erteilt wurde, so kann unmöglich verlangt werden den Visumverstoß zu heilen.
Durch die Einbürgerung Deines Kindes und die Ehe mit Dir hat sie eine Rechtsanspruch auf Erteilung einer AE nach § 23 Abs.1 Nr.1 AufenthG. Das 2. Kind wird durch eure Ehe
bei Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies bedeutet, dass wiederum ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer AE besteht.

Die Namensänderung im Pass erscheint mir z.Zt. nicht zumutbar. Spätestens bei der Beantragung bzw. Erteilung der NE sollte der Ehename allerdings im Pass stehen (nach 3 Jahren ; siehe § 23 Abs. 2 AufenthG).

Gruß  Augenrollen
Bruno
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jkl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Haben´s geschafft und
helfen jetzt anderen


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passwechsel+Verlängerung AE;Frage an Spezi. ABH
Antwort #5 - 20.04.2005 um 11:51:56
 
Erstmal Danke an alle die geantwortet haben besonders an Bruno für die konkrete Antwort. Vieleicht noch ein paar klärende Fakten zu meinem Thema. Mit dem Paß meiner Frau ist alles o.k., er ist noch 9 Jahre gültig. Desweiteren wurde von der ABH nicht die schriftliche Auflage erteilt den Paß in der Ukraine zu wechseln sondern wie schon gesagt mündlich darauf hingewiesen dies in diesen 6 Monaten der ersten AE zu tun und mit Visum zur FZF zurückzukehren. Bezogen auf die Heirat mit Touristenvisum in DK wurde seitens der ABH überhaupt nicht eingegangen.Ihre erste AE hat sie auf der Grundlage des § 23... erhalten, da unser Sohn deutscher Staatsbürger ist und diese muß jetzt Anfang Mai auf der selben Grundlage verlängert werden, wobei wie schon geschrieben auch der Geburtstermin unseres 2. Kindes ansteht. Dementsprechend denke ich ist die Grundlage gegeben die AE erneut gem §23.....AuslG zu verlängern und seitens des Passes dürfte es keine Probleme geben. Wie seht Ihr das??

M.f.G.
jkl
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema