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ABH: Automatisch Erstwohnsitz ? (Gelesen: 1.659 mal)
mona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.04.2005 um 22:55:40
 
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Mann und ich werden in Deutschland nochmal heiraten, unsere religiöse Eheschliessung wird nicht anerkannt.

Mein Mann hat heute die Visaunterlagen abgegeben, darunter auch eine Angabe meiner beiden Adressen mit Haupt- und Nebenwohnsitz.

Die Botschaft hat meinen Mann gefragt, an welche Adresse sie sich denn richten solle, und er sagte an "die eine", welche mein Zweitwohnsitz ist und wo ich mich prinzipiell auch die ganze Zeit aufhalte.

Die Sache ist, dass die für diese Adresse zuständige ABH eine der "berühmt -berüchtigten"  :indy ist und ich auf jeden Fall mit derjenigen ABH, die für meinen Erstwohnsitz zuständig ist, den ganzen Dokumentenkram abwickeln möchte.

Meine Frage ist: Auch wenn mein Mann als Kontaktadresse meinen Zweitwohnsitz angegeben hat - ist nicht die ABH automatisch zuständig, die für meinen Erstwohnsitz zuständig ist?
Ich hoffe das sehr.

Falls nein und die Botschaft die Anfrage an die ABH meines Zweitwohnsitzes richtet: Kann ich dann wechseln zu der meines Erstwohnsitzes? ???

Vielen Dank für Eure Antworten!  :blum

Mona


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Mick
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Antwort #1 - 19.04.2005 um 23:02:32
 
Hi,
im Visumsverfahren ist die ABH des Erstwohnsitzes - der dem
gewöhnlichen Aufenthalt entsprechen sollte - zuständig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mona
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Antwort #2 - 19.04.2005 um 23:16:47
 
Danke, Mick. 

Da fällt mir ein Stein vom Herzen.  :happy:
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Feffi
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Leben einfach sei?


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Antwort #3 - 20.04.2005 um 11:32:35
 
Zitat:
Danke, Mick. 

Da fällt mir ein Stein vom Herzen.  :happy:


naja...ich finde es nur bedenklich, dass du selbst deine zweitwohung als eigentliche "erstwohnung" bezeichnest...solltest du da nicht irgendwann an eine "ummeldung" denken?

liebe grüße. feffi.

P.S. keinerlei kritik, nur eine frage, damit später niemand kommt und sagt: hättest du mal vorher was gesagt Zwinkernd
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mona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.04.2005 um 13:43:20
 
Hallo Feffi,

das hatte damals versicherungstechnische Gründe: Auf diese Weise konnte ich noch über meinen Vater versichert bleiben Zwinkernd
Soviel ich weiss, wird das aber von vielen Studenten so praktiziert...

Aber Du hast natürlich Recht. Sinn der Sache ist es nicht.
Wenn mein Mann endlich da ist, werde ich mich vielleicht sowieso ummelden, mal abgesehen davon, dass es finanziell wegen der Zweitwohnsitzsteuer sowieso nichts mehr bringt.

Alles Gute,
Mona
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