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Ausländerbehörde verlangt Familienstammbuch (Gelesen: 4.008 mal)
hvdm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerbehörde verlangt Familienstammbuch
15.04.2005 um 17:28:26
 
meine Frau (Russin) und ich (Deutscher) haben in Dänemark geheiratet. Wir haben bei der deutschen Botschaft ein Familienzusammenführungsvisum beantragt. Die Unterlagen sind jetzt bei der Ausländerbehörde, die verlangt, dass wir bei unserem Standesamt ein Familienbuch beantragen. Dazu sind u.a. auch Original der Ledigkeitsbescheinigung nötig. Das haben wir damals in Dänemark abgeben müssen und werden jetzt wohl kein neues bekommen, da wir ja jetzt verheiratet sind.
Dürfen die das so einfach abblocken?
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.04.2005 um 18:01:23
 
Als wir unser Familienbuch anlegen liessen, reichte eine Kopie der Ledigkeitsbescheinigung. Die Standesbeamtin hat akzeptiert, dass das Original dort bleiben musste, wo wir unsere Ehe geschlossen haben. Schließlich waren wir danach ja auch beide nicht mehr ledig. Frag nochmal am Standesamt nach.

Es wundert mich allerdings, dass dieses Familienbuch jetzt schon für die Visumvergabe verlangt wird.

Bei uns war es nämlich so (scheint aber nicht immer so zu sein), dass wir das Familienbuch erst beantragen konnten, als mein Mann schon wieder hier war. Er musste bei der Beantragung persönlich dabei sein.
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #2 - 16.04.2005 um 19:53:50
 
hallo hvdm,
in dänemark wird auch keine mehrehe zugelassen, also hat der dänische standesbeamte eure ledigkeit bzw. euren familienstand schon geprüft.
das fordern einer ledigkeitsbescheinigung ist jetzt auf etwas unmögliches gerichtet: ihr seid ja jetzt verheiratet. ist auch keine voraussetzung f.d. familienbuch.

keiner kann gezwungen werden, ein familienbuch anlegen zu lassen ( das heißt auch "familienbuch auf antrag" die abh muß sich auch mit der dän. heiratsurkunde zufrieden geben.

und : es müssen auch nicht beide für einen solchen antrag im standesamt sein, es kann nur der deutsche part den antrag stellen, der muß da sein.
lediglich für namensrechtl. erklärungen in der ehe müssen beide partner -möglichst- da sein, bietet sich schon an, weil zweiseitige erklärungen. geht aber auch , wenn der ausländer bei der deutschen botschaft -konsularabteilung- seinen teil der namensrechtl. erklärung abgibt.
gruß -lennart-
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.04.2005 um 11:35:50
 
Zitat:
keiner kann gezwungen werden, ein familienbuch anlegen zu lassen ( das heißt auch "familienbuch auf antrag" die abh muß sich auch mit der dän. heiratsurkunde zufrieden geben.

-


Lennert, hast du dafür eine Fundstelle? Ich bin der gleichen Meinung, aber hier am Bord wird von einigen gesagt, die ABH könne dies im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtung verlangen.
mfG
Anne
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Blackbook
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.04.2005 um 18:40:27
 
hi,

wir haben auch in dk geheiratet, bei der abh brauchten wir kein familienbuch.

lieben gruss

BB
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #5 - 19.04.2005 um 05:42:48
 
hallo anne, das steht in § 15 a personenstandsgesetz - abs. 1 das familienbuch ist außer im falle des § 12 auf antrag anzulegen. zu dem antrag kann keiner gezwungen werden. die abh muß auch die ausländische heiratsurkunde nach den regeln der zpo akzeptieren.
gruß -lennart- (mit a )
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.04.2005 um 10:12:15
 
ein familienbuch muss nicht angelegt werden, wird nur irgendwann zum thema, wenn kinder in der ehe "entstehen"  Zunge

bei uns war es so, dass der ledigkeitsnachweis durchaus gefordert werden konnte, weil man ja nach dem nachweis fragte, der zur eheschließung vorgelegt wurde.

bei uns war es dann eine beglaubigte kopie der ledigkeitsurkunde und das schreiben der schweizer botschaft in nigeria, dass die ledigkeit erfolgreich überprüft wurde. damit wurde unser familienbuch angelegt.

allerdings spielte das familienbuch (nachdem sich standesamt und abh kurzgeschlossen hatten) keine rolle bei erteilung des aufenthaltstitels meines mannes...der effekt, dass wir dann den familienbucheintrag zur abholung der aufenthaltserlaubnis mit hatten, war dennoch nicht gleich null...

viel erfolg!
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hvdm
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Antwort #7 - 19.04.2005 um 22:26:07
 
tja, jetzt wollen die sich beim Familienstammbuch mit Kopien der ganzen Unterlagen abgeben; habe das heute beantragt und dann ist lt. ABH alles klar.
Wenn sie hier ist, werde ich dem Landrat in einem netten Brief mitteilen, dass er sich jährlich fast eine 6-stellige Steuersumme ab nächstem Jahr abschminken kann, weil er solche Idioten in seiner Verwaltung beschäftigt; dann werde ich halt im Nachbarkreis ein neues Haus bauen....
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Mick
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Antwort #8 - 19.04.2005 um 23:03:37
 
Zitat:
Wenn doch alle Beamten in Deutschland nur 50% so nett und vernünftig wären wie in Dänemark


Danke schön, sehr freundlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #9 - 19.04.2005 um 23:31:40
 
Zitat:
dass er sich jährlich fast eine 6-stellige Steuersumme ab nächstem Jahr abschminken kann


Na ja,

man bloß gut dass wir aus dem feudalen Zeitalter in welchem Behördenentscheidungen an der Höhe der Steuerzahlungen orientiert waren heraus zu sein scheinen  explo

Was willst Du mit einem solchen Schreiben erreichen ?


Ronny
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Antwort #10 - 20.04.2005 um 11:26:49
 
Zitat:
Was willst Du mit einem solchen Schreiben erreichen ?



ich denke, das ist inhaltlich eine gute frage, allerdings auch sehr weit weg vom eigentlichen thema des threads, oder?  Zunge

solche schreiben dienen doch nur zum persönlichen frustabbau...mein tipp an dich, hvdm: geh mal ins fitness-studio und stemm ein paar eisen oder geh mal wieder zum fussball und lass deinem stress freien lauf...

aber sonst müssen wir alle mal hier und mal da mit behördlichen fehlentscheidungen leben, ohne dass dann alle "behördler" in die kategorie "Idio*en" subsummiert werden...

von daher...liebe grüße. feffi.
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