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Schwanger, Möglichkeiten (Gelesen: 2.662 mal)
Thomas2
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwanger, Möglichkeiten
17.04.2005 um 14:59:10
 
Hallo!

erstmal danke für die Freischaltung. Ich (24, Student) habe ein Problem, wobei es, glaub ich, eigentlich kein richtiges Problem ist, aber dennoch bräuchte ich Rat. Also meine Freundin (Kolombianerin) ist mit einem Sprachvisum hier, welches bis anfang august ausgestellt worden ist, aber noch bis anfang November verlängert werden kann. Das Problem ist, dass sie im 5. Monat schwanger ist (Entbindung anfang September).

Davon mal abgesehen, dass ich wohl die Kosten der Entbindung tragen muss (verpflichtungserklärung von meinem Bruder) wollte ich fragen, wie man ihren Aufenthalt regeln könnte. Also ich persönlich sehe im Prinzip nur 2 Möglichkeiten: Visum bis August "auslaufen" lassen und dann eine Duldung bis zur Geburt erreichen (Verpflichtungserklärung ist doch dann nichtmehr gültig oder?), oder ganz normal das Visum verlängern lassen (durch Sprachkurse), das Kind innerhalb des Visums bekommen, und dann ausreisen und mittels Familienzusammenführung wieder hierherkommen (oder könnte sie gleich ganz hierbleiben?)
Wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen, bzw. welches davon ist die sauberste Lösung (möchte es mir ja schließlich nicht mit einem Beamten verscherzen)? Sollte ich bei der zweiten Möglichkeit  das "kleine Malheur" der Behörde an die Nase binden oder ist das nicht notwendig?

Zusatzfrage: Wäre eine Heirat aus versicherungstechnischen Gründen (natürlich nicht nur deswegen) sinnvoll?

lg
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 17.04.2005 um 22:14:56
 
Hallo Thomas,

ich denke, Duldung bis zur Geburt ist schwieriger, als das Visum für einen weiteren Sprachkurs zu verlängern und diesen dann auch zu besuchen (soweit wegen der Schwangerschaft gesundheitlich möglich).

Wichtig ist, dass Du die Vaterschaft anerkennst. Ich glaube, das kannst Du auch schon vor der Geburt entsprechend beim Jugendamt "anleiern" (frage einfach mal beim Jugendamt nach), denn als Mutter eines deutschen Kindes hat Deine Freundin einen Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis. Ich denke, man könnte dann auch mit den Beamten auf der Ausländerbehörde vereinbaren, dass Deine Freundin nicht mit dem Baby ausreisen muss, um dann erneut ein Visum zu beantragen.

Als Ehefrau eines Deutschen hat sie den Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis sowieso. Also wenn es sowieso in halbwegs absehbarer Zeit geplant war, dass Ihr heiratet, würde ich an Eurer Stelle die Heirat vorziehen.
Versicherungstechnisch könnte Deine Frau dann bei Dir familienversichert werden (wenn Du in der gesetzlichen KV bist). Wie das mit bereits bestehender Schwangerschaft ist - also ob die KV dann für die Entbindung etc. die Kosten übernimmt - weiß ich nicht.

Bezüglich Verpflichtungserklärung bleibt diese - wenn ich die Infos, die ich bisher darüber habe richtig verstanden habe - weiterhin gültig. Derjenige, der die VE abgegeben hat, muss sämtliche Kosten tragen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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lennart
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Beiträge: 239
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #2 - 18.04.2005 um 08:17:40
 
hallo thomas, janna hat recht: wenn du die vaterschaft -möglichst sofort- anerkennst, wird das kind deutsch durch abstammung v. deutschem vater. da die mutter mit dem kind in häusl. gemeinschaft lebt und die alleinige elterliche sorge hat, hat sie ihren aufenthalt gesichert.
wg. der krankenvers. kann ich nur anraten, die hochzeit jetzt auch ganz schnell in die wege zu leiten (wenn ihr es sowie so vorhabt).
die vaterschaftsanerkennung würde ich im standesamt und nicht im jugendamt machen:
die jugendämter versuchen meist, den künftigen eltern sog. sorgerechtserklärungen abzu---
das bietet sich für euch aber gar nicht an: diese erklärungen würden bewirken, daß deine freundin nicht mehr das alleinige sorgerecht f.d. kind hat, sondern ihr beide gemeinsam, d.h. daß sich der status der freundin um 50 % verschlechtert...
übrigens: wenn ihr heiratet, entsteht dann sowieso kraft gesetzes die gemeinsame sorge.
also: besser zum standesamt
gruß -lennart-
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lennart
 
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 18.04.2005 um 12:12:29
 
Zitat:
da die mutter mit dem kind in häusl. gemeinschaft lebt und die alleinige elterliche sorge hat, hat sie ihren aufenthalt gesichert.

Zitat:
die vaterschaftsanerkennung würde ich im standesamt und nicht im jugendamt machen:
die jugendämter versuchen meist, den künftigen eltern sog. sorgerechtserklärungen abzu---
das bietet sich für euch aber gar nicht an: diese erklärungen würden bewirken, daß deine freundin nicht mehr das alleinige sorgerecht f.d. kind hat, sondern ihr beide gemeinsam, d.h. daß sich der status der freundin um 50 % verschlechtert...

@ Lennart

Ob die Mutter das alleinige oder geteilte Sorgerecht hat, ist ausländerrechtlich egal.
Außerdem sollte der Vater nicht nur auf die ausländerrechtlichen Interessen seiner Freundin beachten, sondern auch seine eigenen Interessen wahren. Hierzu gehört m. E. auch das gemeinsame Sorgerecht.

Abu
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florian
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Beiträge: 43
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.04.2005 um 19:37:54
 
Zitat:
Versicherungstechnisch könnte Deine Frau dann bei Dir familienversichert werden (wenn Du in der gesetzlichen KV bist). Wie das mit bereits bestehender Schwangerschaft ist - also ob die KV dann für die Entbindung etc. die Kosten übernimmt - weiß ich nicht.


Ja, wenn man in einer gesetzlichen Krankenkasse ist hat der Ehepartner Anspruch auf Familienversicherung. Egal ob schon Schwanger oder nicht....
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Riki
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Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 18.04.2005 um 23:52:27
 
Zitat:
Außerdem sollte der Vater nicht nur auf die ausländerrechtlichen Interessen seiner Freundin beachten, sondern auch seine eigenen Interessen wahren. Hierzu gehört m. E. auch das gemeinsame Sorgerecht. Zitat:


So sehe ich das auch.  Habe die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt abgegeben und zusätzlich meinerseits auf einer Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht bestanden.
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asep55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.04.2005 um 20:20:43
 
Hallo in die Runde,

wollte keinen neuen Thread aufmachen, da meine Anfrage ähnlich ist. Ich plaziere daher meine Frage hier.

Meine Freundin ist Türkin, ich Deutscher. Nun ist meine Freundin letzten September schwanger geworden. Aktuell ist sie als Touristin in Deutschland, noch bis Juni. Die Geburt für das Kind ist für Mitte Juni angekündigt, so dass sie eigentlich nicht mehr zurückfliegen sollte und somit das Kind in Deutschland zur Welt kommt. Wir haben hier in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht beantragt und bekommen, davor habe ich die Vaterschaft anerkannt.
Heiraten können wir nicht, da ich mich im Moment noch im Scheidungsprozess mit meiner exFrau befinde. Kann meine Freundin im Vorfeld eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und wie sieht es dann versicherungstechnisch aus (insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung)? Ihre Krankenversicherung und ihr Visum gilt nur bis Anfang Juni, dass Kind kommt Mitte Juni zur Welt.


Schöne grüsse asep55
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 20.04.2005 um 20:48:28
 
Zitat:
Hallo in die Runde,

wollte keinen neuen Thread aufmachen, da meine Anfrage ähnlich ist. Ich plaziere daher meine Frage hier.


Hi,
sicher gut gemeint, aber dennoch nicht zweckmäßig, weil man
nachher nicht mehr weiß, welche "Story" beantwortet wird.

Man könnte zwar im Vorfeld die AE beantragen, bekommen würde
man die aber nicht. Dennoch würde ich vor Ablauf des Visums den
Antrag stellen, damit der Aufenthalt rechtmäßig bleibt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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