Zitat:[...] mein freund ist chilene und im moment als tourist hier [...]. könnten wir in dieser situation heiraten [...]
Ja, wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind, die der Standesbeamte verlangt.
Zitat:[...] und wie lange würde das dauern (er kann ofiziell nur noch sechs wochen in deutschlnd bleiben)? [...]
Wenn alle Papiere vorhanden sind, klappt es in den 6 Wochen. Andernfalls käme eine Verlängerung des Aufenthaltes in Frage, wenn der Stadesbeamte bescheinigt, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und aus seiner Sicht nichts gegen eine Eheschließung spricht.
Zitat: [...] und müsste er dann trotzdem nochmal nach chile zurück? [...]
Nein, nach einer Eheschließung mit Deutschen bei rechtmäßigem Aufenthalt ist die Nachholung des Visumverfahrens seit 01.01.2005 nicht mehr erforderlich (siehe
§ 5 Abs. 2 AufenthG
,
§ 39 Ziff. 3 AufenthV
), soweit der Anspruch nach §§ 27, 28
AufenthG besteht (Absicht der familiären Lebensgemeinschaft).
Zitat: [...] und dürfte er dann gleich arbeiten [...]
Ja!
Doc