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heirat mit besuchervisum und arbeitserlaubnis... (Gelesen: 779 mal)
Franziska
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag heirat mit besuchervisum und arbeitserlaubnis...
15.04.2005 um 18:48:26
 
hallo an alle!
mein freund ist chilene und im moment als tourist hier (er brauchte aber kein besuchervisum, chile ist ein positivstaat). könnten wir in dieser situation heiraten und wie lange würde das dauern (er kann ofiziell nur noch sechs wochen in deutschlnd bleiben)? und müsste er dann trotzdem nochmal nach chile zurück? ich habe schon oft gehört, dass das einfach von der laune des zuständigen beamten abhängt? die papiere hat er jedenfalls schon hier... und dürfte er dann gleich arbeiten oder wie läuft das? herzichen dank schonmal im vorraus, ich bin für jeden tip sehr dankbar!
liebe grüße, franzi
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Franziska  
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 17.04.2005 um 11:58:58
 
Zitat:
[...] mein freund ist chilene und im moment als tourist hier [...]. könnten wir in dieser situation heiraten [...]
Ja, wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind, die der Standesbeamte verlangt.

Zitat:
[...] und wie lange würde das dauern (er kann ofiziell nur noch sechs wochen in deutschlnd bleiben)? [...]
Wenn alle Papiere vorhanden sind, klappt es in den 6 Wochen. Andernfalls käme eine Verlängerung des Aufenthaltes in Frage, wenn der Stadesbeamte bescheinigt, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und aus seiner Sicht nichts gegen eine Eheschließung spricht.

Zitat:
[...] und müsste er dann trotzdem nochmal nach chile zurück? [...]
Nein, nach einer Eheschließung mit Deutschen bei rechtmäßigem Aufenthalt ist die Nachholung des Visumverfahrens seit 01.01.2005 nicht mehr erforderlich (siehe
§ 5 Abs. 2 AufenthG
,
§ 39 Ziff. 3 AufenthV
), soweit der Anspruch nach §§ 27, 28 AufenthG besteht (Absicht der familiären Lebensgemeinschaft).

Zitat:
[...] und dürfte er dann gleich arbeiten [...]
Ja!

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