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Dem Vorwurf Scheinehe vorbeugen? (Gelesen: 1.599 mal)
DerVerzweifelte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dem Vorwurf Scheinehe vorbeugen?
17.04.2005 um 11:35:21
 
Hallo erstmal.
Tolles Board. Habe schon ein bisschen geschmökert und einige sehr interessante Beiträge gefunden.

Ich habe auch viele Beiträge über Scheinehen gelesen. Das macht mir etwas Angst.

Hier kurz meine Geschichte.

Ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren meine Freundin in Thailand kennengelernt.
Sie war letztes Jahr für 3 Monate mit einem Touristenvisum bei mir in Deutschland gewesen.
Danach habe ich versucht sie mittels eines Sprachvisums erneut nach Deutschland zu holen, welches aber abgelehnt wurde.

In den 1 1/2 Jahren bin ich 9 bei ihr in Thailand gewesen. Auch in Thailand bin ich mit ihr geflogen. Boardkarten, Buchungsbelege und Bilder sowie Telefonkarten habe ich aufgehoben.

Ich habe vor mitte des Jahres sie in Thailand zu heiraten. Die Verlobung in ihrem Dorf hat im Januar 05 stattgefunden. Hierüber gibt es auch eine Fotodokumentation.

Meine Frage: Besteht die Möglichkeit diese Unterlagen bei der Beantragung auf FZ mit abzugeben, damit erst überhaupt kein Verdacht auf Scheinehe enstehen kann.

Die Zeit, wenn alles glattgeht ist für uns schon lang genug. Die Ablehnung mit dem Verdacht der Scheinehe würde uns ganz schön zu schaffen machen, wobei die vielen Flüge für mich nicht sehr angenehm und zudem überaus teuer sind.

Über evtl. Erfahrungen oder Wissen würde ich mich sehr freuen.


Danke.

Rolf
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dem Vorwurf Scheinehe vorbeugen?
Antwort #1 - 17.04.2005 um 12:04:40
 
Hallo Verzweifelter,

grundsätzlich wird nicht von einer Scheinehe ausgegangen. Von daher brauchst du keine Kopfstände zu machen, um schon von vornherein einen Verdacht auszuschließen. Erst wenn die Ausländerbehörde im Rahmen der Zustimmungsprüfung zur Familienzusammenführung eine beabsichtigte familiäre Lebensgemeinschaft hinterfragt, können die angebotenen Unterlagen hilfreich sein.

Doc Zwinkernd
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DerVerzweifelte
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dem Vorwurf Scheinehe vorbeugen?
Antwort #2 - 17.04.2005 um 12:11:19
 
Vielen Dank Doc für die schnelle Antwort.

Das heißt, bevor die Ausländerbehörde wegen dem Verdacht der  Scheinehe das FZ Visum ablehnt, bekomme ich die Möglichkeit meine Unterlagen vorzulegen?

Richtig?

Gruß DV
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dem Vorwurf Scheinehe vorbeugen?
Antwort #3 - 17.04.2005 um 12:44:55
 
Hallo DV,

ich könnte mir vorstellen, dass es sogar eher schädlich wäre, wenn Du gleich mit den ganzen Tickets etc. auf die Ausländerbehörde kommst. Damit würdest Du den Bearbeiter richtig mit der Nase auf das Thema "Scheinehe" stoßen.

Deshalb würde ich auch ganz normal das Visum zur Familienzusammenführung beantragen und abwarten.

Wenn die Visumerteilung ungewohnt lange dauert (frag am besten mal hier, was so "Usus" ist bzgl. Bearbeitungsdauer für Thailand), dann kannst Du nochmal nachfragen, woran es liegt. Wenn Dir dann gesagt wird, es besteht der Verdacht ..., dann kannst Du mit den Unterlagen ankommen.

Ich wünsche Euch beiden, dass alles glatt und schnell über die Bühne geht.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Beiträge: 847
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dem Vorwurf Scheinehe vorbeugen?
Antwort #4 - 17.04.2005 um 13:05:22
 
Zitat:
[...] Das heißt, bevor die Ausländerbehörde wegen dem Verdacht der  Scheinehe das FZ Visum ablehnt, bekomme ich die Möglichkeit meine Unterlagen vorzulegen? [...]


Normalerweise hält die Ausländerbehörde bei der Person Nachfrage, zu der nachgezogen werden soll, ob diese Person überhaupt einen Nachzug wünscht.

Doc Zwinkernd
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