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Einbürgerung nach der Scheidung (Gelesen: 1.862 mal)
teddy_007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.04.2005 um 14:57:07
 
Hallo leute, :bussi

Es geht um meiner Einbürgerung:
bin seit 8 Jahren in DE und besitze die AE seit 2 Jahren(durch heiraten)...Vorher hätte ich A.Bewilligung.!! Ich hab mich vor kürzem scheiden lassen!!!
Ich möchte mich einbürgern ?wie sieht es denn aus?
Danke im voraus.
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teddy_007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.04.2005 um 15:17:02
 
hab vergessen zu sagen:

Ich beziehe keine Soziale Hilfe!hab eine unbefristete Stelle!!noch nie bestraft!!!
Die Ehe hat 2 Jahren bestanden??!!
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Ralf
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Antwort #2 - 10.04.2005 um 17:59:55
 
Hallo!

Ob die Zeiten mit A-Bewilligung angerechnet werden, ist in den Bundesländern verschieden. Da du dein Bundeland nicht genannt hast und sich dies auch nicht aus deinem Profil ergibt, kann weiter nichts dazu gesagt werden.

Allerdings gibt es in diesem Forum bereits zahlreiche Threads zu diesem Thema.
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teddy_007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.04.2005 um 09:15:21
 
Hallo Ralf,

Ich hab mal gefragt ob die Zeiten anerkannt werden können in meinem Bundesland!!
und es wurde mir gesagt daß die Zeiten anerkannt werden können!!!

Was ist mit den anderen Vorausetzung???
Gruß
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Ralf
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Antwort #4 - 12.04.2005 um 09:20:13
 
Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus
§ 10 StAG
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