Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... (Gelesen: 3.254 mal)
LPN
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
08.04.2005 um 10:03:46
 
Hallo zusammen!


!!! Der Fall:


Nicht-Eu Buergerin, seit 5 Jahren in Deutschland, verheiratet mit einem Deutschen
seit 3 jahren, unbefristete- Aufenhaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und Arbeitsstelle vorhanden.

Getrennt lebend seit drei Jahren wegen ihrer Arbeitsstelle, getrennt von ihrem Man
seit länger als 1 Jahr aber offiziell zusammen angemeldet.
Ihr Man hat jetzt eine neue feste Beziehung, verdient fast nichts seit drei Jahren,
bekommt bißchen Geld von ihr.


:sauer: Fragen:

1. Wegen der Trennungszeit
    Wie kann sie es nachweisen dass sie von ihrem Man seit so und so viel getrennt
    wohnt? Oder sollte sie sich neu in der Stadt wo sie wohnt anmelden und ein Jahr
    warten?


2. unbefriste Aufenhaltserlaubnis
    Nach der Scheidung ändert es sich debei nichts solange sie die Arbeit hat?


3. Sparbuch
    Sollte sie überhaupt vor der Scheidung ein Sparbuch eröffnen?
    Was für eine Rolle spielt wirklich die Gütertrennung(Indem Sie auf alles verzichtet haben)?
    Soll sie trotzdem für ihn Unterhalt zahlen weil er keine Arbeit hat?



4. Anwalt
    Was wird es ihr kosten, um einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen?
    Wo kann sie sich über eine Rechtsberatung erkündigen?


5. Prozeß der Scheidung
    wo kann man sich scheiden lassen-wo sie sich mit ihrem Man angemeldet ist
    oder in ihrer Stadt wo sie seit drei Jahren unangemeldet wohnt?
   



Ein großes Lob für euch, Infor4alien. [beifall=beifall.gif] :blum
Ich werde mich auf jede Antwort freuen. Vielen Dank im voraus,

LPN




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
Antwort #1 - 08.04.2005 um 11:01:06
 
Hallo LPN,

Zitat:
getrennt von ihrem Mann seit länger als 1 Jahr aber offiziell zusammen angemeldet
  Smiley

1. Trennungszeit
Die offizielle Trennung hätte der ABH gleich angezeigt werden müssen und die Frau hätte sich ummelden müssen -> Verstoß gegen das Meldegesetz
Hat sie die unbefristete AE aufgrund ihrer ehel. Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen bekommen? Da die ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr gegeben war, hat sie sich in diesem Fall Vorteile erschlichen, was ausländerrechtliche Folgen haben kann.

Dennoch plädiere ich immer dafür, ganz ehrlich zu sein.

Nachweisen der Trennung: Es gibt doch sicher Bekannte / Zeugen, die bezeugen können, dass sie und ihr (Noch)Mann sich lange nicht mehr gesehen haben?

2. Das hängt davon ab, ob sie die unbefristete AE aufgrund der Ehe mit dem Deutschen erhalten hat (siehe unter 1.). Aber auch mit einer befristeten AE hätte sie keine Probleme mit dem Aufenthalt, so lange der Lebensunterhalt gesichert ist.

3. Wieso will sie ein Sparbuch eröffnen? Es gibt da irgendwas Neues bzgl. Unterhalt trotz Gütertrennung, aber da müsstest Du noch einmal nachforschen - hängt auch von der Ehedauer ab.

4. und 5 Anwalt: Evtl. mal bei der RA-Kammer nach einem Fachanwalt fragen:
www.rechtsanwaltskammer.de
Ein gemeinsamer Anwalt ist immer preisgünstiger, als wenn beide Partner verschiedene Anwälte haben und sich um jede Kleinigkeit streiten ...

Vielleicht auch mal bei www.scheidung.de  nachfragen

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
LPN
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
Antwort #2 - 08.04.2005 um 11:50:05
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Janna!

1. Verstoß gegen das Meldegesetz Traurig
Wegen ihrer Arbeit ist sie in eine andere Stadt umgezogen, also nicht wegen der Trennung.
Ihr Mann wollte nicht mit weil er näher von seiner Familie sein wollte.
Und da ihr Mann nie arbeiten wollte, musste sie irgendwo arbeiten gehen.

Und drei Jahre lang ging es so und sie haben sich langsam auseinander gelebt.
Da gab´s keinen ganauen Zeitpunkt wo man sagen könnte, daß sie nicht mehr zusammen waren.
Sie wollte sowieso zu ihm zurückziehen aber mit der Arbeit ging es einfach nicht.
Also jetzt da ihr Mann eine feste Freundin hat und auch sie irgendwann heiraten
möchte, will sie eine Scheidung.


Hier geht es bei ihr eigentlich nicht darum ob sie in Deutschland weiterbleiben kann
oder nicht.  Ihr Mann nützt es aus mit ihr verheiratet zu bleiben damit er bißchen Geld
von ihr kriegt und alle anderen Vorteile(Krankenversicherung, Steuererklärung.etc) noch dazu.
Und sie findet es einfach nicht richtig selbst wenn es bedeutet daß sie für die Scheidung
alles zahlen müß.


2. Hat sie die unbefristete AE aufgrund ihrer ehel. Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen bekommen?  Smiley

Ja, als sie richtig zusammengelebt waren. Die Ehe entstand aus Liebe nicht fürs Visum.


3. Nachweisen der Trennung: Es gibt doch sicher Bekannte / Zeugen, die bezeugen können, dass sie und ihr (Noch)Mann sich lange nicht mehr gesehen haben? cry:

Ja eingentlich schon. Z.B. ihre Arbeitsstelle kann es bestätigen weil sie eine vollzeit
Stelle hat und nicht zu ihrem Mann jeden Tag pendeln kann.
Aber gilt es auch im Gericht?


:blum danke vielmals.

LPN

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
miramax
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
Antwort #3 - 08.04.2005 um 11:54:08
 
Vorab Sorry fue die Antwort, aber wenn die ABH etwas davon erfaehrt,  sie soll DE verlassen.
Zum Seitenanfang
  

Gruesse
 
IP gespeichert
 
LPN
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
Antwort #4 - 08.04.2005 um 12:35:01
 
Hallo Janna,


Hauptsächlich war die Frage wie sie sich am besten scheiden lassen kann.
Also wenn ich mich hier falsch ausgedruckt habe, tut mir leid
aber sie ist in ihrer Ehe der jemand, der die Scheidung will, nicht der Ehemann.
Wer in der Ehe profitiert, ist auch der Ehemann was auch immer der Grund
für die Ehe war für ihn-für sie zumindestens Liebe.

Ich wollte nur damit sagen, daß es auch Ausländer gibt, auch wegen Liebe mit den
Deutschen veheiratet sind, also nicht um in Deutschland zu bleiben,
aber sich nachher scheiden lassen möchten, weil die Ehe einfach nicht funktioniert.
Sie denken nicht immer an die Aufenhaltserlaubnis oder wie sie vom dem Ehemann/Frau
mehr Geld kriegen können.


Viele grüße Smiley,
LPN
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
Antwort #5 - 08.04.2005 um 19:28:09
 
Hallo LPN,

mal bei google das Suchwort "Scheidung" eingegeben:

http://www.google.de/search?hl=de&q=Scheidung&btnG=Google-Suche&meta=

oder über die Gelben Seiten einen Anwalt heraussuchen, ihn anrufen und um eine Beratung bitten.


Zitat:
Ich wollte nur damit sagen, daß es auch Ausländer gibt, auch wegen Liebe mit den Deutschen veheiratet sind, also nicht um in Deutschland zu bleiben

Klar, meine Aussagen waren auch nicht irgendwie abwertend / ablehnend gemeint - es gibt immer 2 Seiten der Medaille.

Ich sehe halt nur das Problem, dass es auf der Ausländerbehörde eben andersherum aussehen könnte (das kommt allerdings auch immer auf den Sachbearbeiter an ...) und dass es Probleme geben kann, wenn der Beginn des Trennungsjahres zu früh ist.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Mann einer Scheidung und einem frühen Beginn des Trennungsjahres zustimmt.

Eine einvernehmliche Scheidung kann nach einem einzigen Trennungsjahr ausgesprochen werden. Wenn der Mann aber nicht zustimmt, müssen 3 Trennungsjahre abgewartet werden.

Du schreibst, die beiden haben Gütertrennung - es besteht also ein Ehevertrag? Das dürfte die Sache erleichtern. Aber ohne anwaltliche Beratung wird die Frau nicht weiter kommen.

Warum sollte eine Zeugenaussage der Arbeitskollegen vor Gericht nicht gelten? Ich denke, darüber braucht sich die Frau keine Sorgen zu machen.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
Antwort #6 - 08.04.2005 um 20:18:42
 
Hallo LPN,

Zitat:
Ich wollte nur damit sagen, daß es auch Ausländer gibt, auch wegen Liebe mit den
Deutschen veheiratet sind, also nicht um in Deutschland zu bleiben,
aber sich nachher scheiden lassen möchten, weil die Ehe einfach nicht funktioniert.
Sie denken nicht immer an die Aufenhaltserlaubnis oder wie sie vom dem Ehemann/Frau
mehr Geld kriegen können.

Tja, klar gibt es die.

Und dann gibt es noch Ehen, wo der eine Gatte an die finanziellen Vorteile denkt und der andere an das Aufenthaltsrecht und dabei beide "vergessen", ihre räumliche Trennung der Ausländerbehörde, der Steuerbehörde und der Meldebehörde mitzuteilen.

Oh, und sobald das Aufenthaltsrecht gesichert ist, der eine Ehegatte keine Lust mehr hat, den anderen durchzufüttern.

Es gibt eine Pflicht, ihre Trennung wahrheitsgemäß anzuzeigen, und das sollten sie schleunigst nachholen. Das ganze ist nämlich durchaus strafrechtlich relevant.

Lippen versiegelt
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
Antwort #7 - 08.04.2005 um 20:24:28
 
Zitat:
Nicht-Eu Buergerin, seit 5 Jahren in Deutschland, verheiratet mit einem Deutschen
seit 3 jahren, unbefristete- Aufenhaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und Arbeitsstelle vorhanden.

Getrennt lebend seit drei Jahren wegen ihrer Arbeitsstelle, getrennt von ihrem Man
seit länger als 1 Jahr aber offiziell zusammen angemeldet. ...
...
2. unbefriste Aufenhaltserlaubnis
    Nach der Scheidung ändert es sich debei nichts solange sie die Arbeit hat?

Hmm, das riecht ein bischen so, als hätte man die ABH etwas an der
Nase rumgeführt. Da können dann schon Fragen kommen, wegen der
genauen Zeiten.... ob evtl. bei Erteilung der unbefristeten AE schon
keine ehel. LG mehr bestanden hat  öhm

Zitat:
Ein großes Lob für euch, Infor4alien. [beifall=beifall.gif] :blum


Danke  grin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
miramax
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung...
Antwort #8 - 09.04.2005 um 21:22:40
 
Hallo LPN, danke ,FONS also bin ich nicht so dumm?

LPN: Sehen Sie bitte P. 1 Ihrer Frage genauer an, p.2.p.3,p.4,p.5,p.6,p.7,p.7,p.8,.p9,p.10 ... die spielen keine Rolle mehr .... liebe Janna...wenn Sie verstehen was ich meine.....

M.f.G. Todorov
Zum Seitenanfang
  

Gruesse
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema