Vielen Dank für die schnelle Antwort, Janna!
1. Verstoß gegen das Meldegesetz
Wegen ihrer Arbeit ist sie in eine andere Stadt umgezogen, also nicht wegen der Trennung.
Ihr Mann wollte nicht mit weil er näher von seiner Familie sein wollte.
Und da ihr Mann nie arbeiten wollte, musste sie irgendwo arbeiten gehen.
Und drei Jahre lang ging es so und sie haben sich langsam auseinander gelebt.
Da gab´s keinen ganauen Zeitpunkt wo man sagen könnte, daß sie nicht mehr zusammen waren.
Sie wollte sowieso zu ihm zurückziehen aber mit der Arbeit ging es einfach nicht.
Also jetzt da ihr Mann eine feste Freundin hat und auch sie irgendwann heiraten
möchte, will sie eine Scheidung.
Hier geht es bei ihr eigentlich nicht darum ob sie in Deutschland weiterbleiben kann
oder nicht. Ihr Mann nützt es aus mit ihr verheiratet zu bleiben damit er bißchen Geld
von ihr kriegt und alle anderen Vorteile(Krankenversicherung, Steuererklärung.etc) noch dazu.
Und sie findet es einfach nicht richtig selbst wenn es bedeutet daß sie für die Scheidung
alles zahlen müß.
2. Hat sie die unbefristete
AE aufgrund ihrer ehel. Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen bekommen?
Ja, als sie richtig zusammengelebt waren. Die Ehe entstand aus Liebe nicht fürs Visum.
3. Nachweisen der Trennung: Es gibt doch sicher Bekannte / Zeugen, die bezeugen können, dass sie und ihr (Noch)Mann sich lange nicht mehr gesehen haben?
:
Ja eingentlich schon. Z.B. ihre Arbeitsstelle kann es bestätigen weil sie eine vollzeit
Stelle hat und nicht zu ihrem Mann jeden Tag pendeln kann.
Aber gilt es auch im Gericht?
:blum danke vielmals.
LPN