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nach Heirat mit Touristenvisum, welche Probleme? (Gelesen: 1.429 mal)
arokh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag nach Heirat mit Touristenvisum, welche Probleme?
28.03.2005 um 18:23:43
 
Hallo zusammen,

Ich habe hier schon herausgehört, dass es nicht einfach ist, nach einer Heirat in Deutschland wobei ein Partner Ausländer mit Touristenvisum ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Könnt ihr mir konkreteres dazu sagen (oder auf entsprechende Threads verlinken, habe mit der Suche leider nicht das "richtige" gefunden)?

Was kommt auf einen zu? Wie lange dauert ein solcher Prozess? Wie gut sind die Chancen ohne Ausreise ein AE zu bekommen?

Schonmal "Danke" im Vorraus

Arokh
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Mick
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Antwort #1 - 28.03.2005 um 18:31:12
 
Hi,
nach
§ 39 Aufenthaltsverordnung
  sollte es keine Probleme
(mehr) geben, eine solche AE zu bekommen.

Probleme können natürlich entstehen, wenn die Heirat nicht
während der Gültigkeitsdauer des Visums erfolgen kann.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass man bei Visumsantrag-
stellung die Wahrheit über den Aufenthaltsgrund sagen muss.
Beabsichtigte Eheschließung ist nicht Touristenaufenthalt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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zhelyde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.04.2005 um 01:20:23
 
Hi,

und wenn man eine Shengen-Visum z.B. nach Dänemark für Eheschließung in andere Botschaft (z.B. Finland oder auch Dänemark) beantragt und auch dort in Dänemark heiratet, kann man auch hier in Deutschland einen Aufenthaltserlaubniss bekommen (auch wenn der Ehepartner z.Z. Arbeitlosenhilfe 2 bezieht)?

Vielen Dank im Vorraus

Igor
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Mick
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Antwort #3 - 10.04.2005 um 17:57:40
 
Zitat:
Hi,

und wenn man eine Shengen-Visum z.B. nach Dänemark für Eheschließung in andere Botschaft (z.B. Finland oder auch Dänemark) beantragt und auch dort in Dänemark heiratet, kann man auch hier in Deutschland einen Aufenthaltserlaubniss bekommen (auch wenn der Ehepartner z.Z. Arbeitlosenhilfe 2 bezieht)?

Vielen Dank im Vorraus

Igor


Welche Staatsangehörigkeit hat der hier lebende Ehepartner? Sofern
er Deutscher ist, bestünde ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthalts-
erlaubnis, § 39 Nr. 3 AufenthV wäre anzuwenden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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