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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1112947426 Beitrag begonnen von lechartier am 08.04.2005 um 10:03:46 |
Titel: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von lechartier am 08.04.2005 um 10:03:46
Hallo zusammen!
!!! Der Fall: Nicht-Eu Buergerin, seit 5 Jahren in Deutschland, verheiratet mit einem Deutschen seit 3 jahren, unbefristete- Aufenhaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und Arbeitsstelle vorhanden. Getrennt lebend seit drei Jahren wegen ihrer Arbeitsstelle, getrennt von ihrem Man seit länger als 1 Jahr aber offiziell zusammen angemeldet. Ihr Man hat jetzt eine neue feste Beziehung, verdient fast nichts seit drei Jahren, bekommt bißchen Geld von ihr. :sauer: Fragen: 1. Wegen der Trennungszeit Wie kann sie es nachweisen dass sie von ihrem Man seit so und so viel getrennt wohnt? Oder sollte sie sich neu in der Stadt wo sie wohnt anmelden und ein Jahr warten? 2. unbefriste Aufenhaltserlaubnis Nach der Scheidung ändert es sich debei nichts solange sie die Arbeit hat? 3. Sparbuch Sollte sie überhaupt vor der Scheidung ein Sparbuch eröffnen? Was für eine Rolle spielt wirklich die Gütertrennung(Indem Sie auf alles verzichtet haben)? Soll sie trotzdem für ihn Unterhalt zahlen weil er keine Arbeit hat? 4. Anwalt Was wird es ihr kosten, um einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen? Wo kann sie sich über eine Rechtsberatung erkündigen? 5. Prozeß der Scheidung wo kann man sich scheiden lassen-wo sie sich mit ihrem Man angemeldet ist oder in ihrer Stadt wo sie seit drei Jahren unangemeldet wohnt? Ein großes Lob für euch, Infor4alien. [beifall=beifall.gif] :blum Ich werde mich auf jede Antwort freuen. Vielen Dank im voraus, LPN |
Titel: Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von Janna am 08.04.2005 um 11:01:06
Hallo LPN,
Zitat:
1. Trennungszeit Die offizielle Trennung hätte der ABH gleich angezeigt werden müssen und die Frau hätte sich ummelden müssen -> Verstoß gegen das Meldegesetz Hat sie die unbefristete AE aufgrund ihrer ehel. Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen bekommen? Da die ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr gegeben war, hat sie sich in diesem Fall Vorteile erschlichen, was ausländerrechtliche Folgen haben kann. Dennoch plädiere ich immer dafür, ganz ehrlich zu sein. Nachweisen der Trennung: Es gibt doch sicher Bekannte / Zeugen, die bezeugen können, dass sie und ihr (Noch)Mann sich lange nicht mehr gesehen haben? 2. Das hängt davon ab, ob sie die unbefristete AE aufgrund der Ehe mit dem Deutschen erhalten hat (siehe unter 1.). Aber auch mit einer befristeten AE hätte sie keine Probleme mit dem Aufenthalt, so lange der Lebensunterhalt gesichert ist. 3. Wieso will sie ein Sparbuch eröffnen? Es gibt da irgendwas Neues bzgl. Unterhalt trotz Gütertrennung, aber da müsstest Du noch einmal nachforschen - hängt auch von der Ehedauer ab. 4. und 5 Anwalt: Evtl. mal bei der RA-Kammer nach einem Fachanwalt fragen: [url=www.rechtsanwaltskammer.de[/url]]www.rechtsanwaltskammer.de[/url] Ein gemeinsamer Anwalt ist immer preisgünstiger, als wenn beide Partner verschiedene Anwälte haben und sich um jede Kleinigkeit streiten ... Vielleicht auch mal bei www.scheidung.de nachfragen Viele Grüße Janna |
Titel: Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von LPN am 08.04.2005 um 11:50:05
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Janna!
1. Verstoß gegen das Meldegesetz :-[ Wegen ihrer Arbeit ist sie in eine andere Stadt umgezogen, also nicht wegen der Trennung. Ihr Mann wollte nicht mit weil er näher von seiner Familie sein wollte. Und da ihr Mann nie arbeiten wollte, musste sie irgendwo arbeiten gehen. Und drei Jahre lang ging es so und sie haben sich langsam auseinander gelebt. Da gab´s keinen ganauen Zeitpunkt wo man sagen könnte, daß sie nicht mehr zusammen waren. Sie wollte sowieso zu ihm zurückziehen aber mit der Arbeit ging es einfach nicht. Also jetzt da ihr Mann eine feste Freundin hat und auch sie irgendwann heiraten möchte, will sie eine Scheidung. Hier geht es bei ihr eigentlich nicht darum ob sie in Deutschland weiterbleiben kann oder nicht. Ihr Mann nützt es aus mit ihr verheiratet zu bleiben damit er bißchen Geld von ihr kriegt und alle anderen Vorteile(Krankenversicherung, Steuererklärung.etc) noch dazu. Und sie findet es einfach nicht richtig selbst wenn es bedeutet daß sie für die Scheidung alles zahlen müß. 2. Hat sie die unbefristete AE aufgrund ihrer ehel. Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen bekommen? :) Ja, als sie richtig zusammengelebt waren. Die Ehe entstand aus Liebe nicht fürs Visum. 3. Nachweisen der Trennung: Es gibt doch sicher Bekannte / Zeugen, die bezeugen können, dass sie und ihr (Noch)Mann sich lange nicht mehr gesehen haben? :cry: Ja eingentlich schon. Z.B. ihre Arbeitsstelle kann es bestätigen weil sie eine vollzeit Stelle hat und nicht zu ihrem Mann jeden Tag pendeln kann. Aber gilt es auch im Gericht? :blum danke vielmals. LPN |
Titel: Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von miramax am 08.04.2005 um 11:54:08
Vorab Sorry fue die Antwort, aber wenn die ABH etwas davon erfaehrt, sie soll DE verlassen.
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Titel: Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von LPN am 08.04.2005 um 12:35:01
Hallo Janna,
Hauptsächlich war die Frage wie sie sich am besten scheiden lassen kann. Also wenn ich mich hier falsch ausgedruckt habe, tut mir leid aber sie ist in ihrer Ehe der jemand, der die Scheidung will, nicht der Ehemann. Wer in der Ehe profitiert, ist auch der Ehemann was auch immer der Grund für die Ehe war für ihn-für sie zumindestens Liebe. Ich wollte nur damit sagen, daß es auch Ausländer gibt, auch wegen Liebe mit den Deutschen veheiratet sind, also nicht um in Deutschland zu bleiben, aber sich nachher scheiden lassen möchten, weil die Ehe einfach nicht funktioniert. Sie denken nicht immer an die Aufenhaltserlaubnis oder wie sie vom dem Ehemann/Frau mehr Geld kriegen können. Viele grüße :), LPN |
Titel: Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von Janna am 08.04.2005 um 19:28:09
Hallo LPN,
mal bei google das Suchwort "Scheidung" eingegeben: http://www.google.de/search?hl=de&q=Scheidung&btnG=Google-Suche&meta= oder über die Gelben Seiten einen Anwalt heraussuchen, ihn anrufen und um eine Beratung bitten. Zitat:
Klar, meine Aussagen waren auch nicht irgendwie abwertend / ablehnend gemeint - es gibt immer 2 Seiten der Medaille. Ich sehe halt nur das Problem, dass es auf der Ausländerbehörde eben andersherum aussehen könnte (das kommt allerdings auch immer auf den Sachbearbeiter an ...) und dass es Probleme geben kann, wenn der Beginn des Trennungsjahres zu früh ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Mann einer Scheidung und einem frühen Beginn des Trennungsjahres zustimmt. Eine einvernehmliche Scheidung kann nach einem einzigen Trennungsjahr ausgesprochen werden. Wenn der Mann aber nicht zustimmt, müssen 3 Trennungsjahre abgewartet werden. Du schreibst, die beiden haben Gütertrennung - es besteht also ein Ehevertrag? Das dürfte die Sache erleichtern. Aber ohne anwaltliche Beratung wird die Frau nicht weiter kommen. Warum sollte eine Zeugenaussage der Arbeitskollegen vor Gericht nicht gelten? Ich denke, darüber braucht sich die Frau keine Sorgen zu machen. Viele Grüße Janna |
Titel: Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von eishennig am 08.04.2005 um 20:18:42
Hallo LPN,
schrieb am 08.04.2005 um 12:35:01:
Tja, klar gibt es die. Und dann gibt es noch Ehen, wo der eine Gatte an die finanziellen Vorteile denkt und der andere an das Aufenthaltsrecht und dabei beide "vergessen", ihre räumliche Trennung der Ausländerbehörde, der Steuerbehörde und der Meldebehörde mitzuteilen. Oh, und sobald das Aufenthaltsrecht gesichert ist, der eine Ehegatte keine Lust mehr hat, den anderen durchzufüttern. Es gibt eine Pflicht, ihre Trennung wahrheitsgemäß anzuzeigen, und das sollten sie schleunigst nachholen. Das ganze ist nämlich durchaus strafrechtlich relevant. :-X eishennig |
Titel: Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von fons am 08.04.2005 um 20:24:28 schrieb am 08.04.2005 um 10:03:46:
Hmm, das riecht ein bischen so, als hätte man die ABH etwas an der Nase rumgeführt. Da können dann schon Fragen kommen, wegen der genauen Zeiten.... ob evtl. bei Erteilung der unbefristeten AE schon keine ehel. LG mehr bestanden hat :öhm Zitat:
Danke ;-D |
Titel: Re: Trennungzeit, Scheidung mit Gütertrennung... Beitrag von miramax am 09.04.2005 um 21:22:40
Hallo LPN, danke ,FONS also bin ich nicht so dumm?
LPN: Sehen Sie bitte P. 1 Ihrer Frage genauer an, p.2.p.3,p.4,p.5,p.6,p.7,p.7,p.8,.p9,p.10 ... die spielen keine Rolle mehr .... liebe Janna...wenn Sie verstehen was ich meine..... M.f.G. Todorov |
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