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verpflichtserklärung (Gelesen: 2.280 mal)
jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.04.2005 um 08:18:06
 
hi
hab mal ne frage  Fragezeichen
der jenige der sich also verpflichtet für die kosten aufzukommen, müsste der auch für die unterhaltspflicht von kindern aufkommen, die die person , für die die VE unterschrieben wurde, zu leisten hätte , hat ??

gruss jobek
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Samfro
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ohne Worte!!!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 08.04.2005 um 09:01:11
 
m.e. nur für den ausländer, der auf der verpflichtungserklärung steht.

kommen die kinder aber mit (dann sind sie ja auf der ve aufgeführt), dann natürlich auch für die kinder :richter
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.04.2005 um 10:11:33
 
Zitat:
kommen die kinder aber mit (dann sind sie ja auf der ve aufgeführt), dann natürlich auch für die kinder


Na ja und wenn sie nicht mit- sondern nachkommen, müßte ja ggf. auch wieder irgendjemand eine VE abgeben, oder?

Also sind die Kosten auch von einem Verpflichtungsgeber zu übernehmen. Es kann, muß aber nicht der erste sein.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 08.04.2005 um 16:03:51
 
hi nochmal

folgendes, das kind ist hier geboren, vater hatte bis vorgestern nur ne duldung hat jetzt ne Aufenthaltserlaubnis bekommen §36.
die eltern des kindes sind nicht verheiratet und leben nicht zusammen sind kein Paar.

Der Unterhaltstitel vom Jugendamt besteht schon seit das Kind geboren ist.

Wie gesagt, seit vorgestern hat er eine Aufenthaltsgenehmigung. Müsste da nicht jemand für ihn (Kindesvater) eine Verpflichtserklärung unterschrieben haben, oder kann man ihm einfach so ne AE erteilen?

Im Falle einer Verpflichterklärung, müsste der der die Erklärung unterschrieben hat auch die Kosten des Unterhaltstitel übernehmen ?? Falls er keine Arbeit bekommt ??

Kindesmutter ist auch Ausländerin
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 08.04.2005 um 16:05:17
 
Noche ne Frage..
wenn die AE ausläuft muss dann immer wieder eine neue Verpflichtserklärung abgegeben werden ?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 11.04.2005 um 01:03:02
 
Zitat:
Müsste da nicht jemand für ihn (Kindesvater) eine Verpflichtserklärung unterschrieben haben,
Nein.
Zitat:
oder kann man ihm einfach so ne AE erteilen?
Ja.

Abu
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.05.2005 um 20:36:59
 
hi.
ja, aber wenn man ihm einfach so ne aufenthaltserlaubnis erteilen kann, wie ist denn sein lebensunterhalt gesichert ?

habe aber gehöhrt, das sein bruder was für ihn unterschrieben hat.

kann er eigentlich sozialhilfe bekommen?
generell : kann ein ausländer, der eine aufenthaltserlaubnis bekommen hat sozialhife beantragen, oder müsste der der die verpflichtserkärung unterschrieben hat, die sozialhilfe zurückbezahlen ?

zähl wohngeld oder hilfe zum lebensunterhalt eigentlich auch zur sozialhilfe ?
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