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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> verpflichtserklärung
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Beitrag begonnen von jobek01 am 08.04.2005 um 08:18:06

Titel: verpflichtserklärung
Beitrag von jobek01 am 08.04.2005 um 08:18:06
hi
hab mal ne frage  :fragz:
der jenige der sich also verpflichtet für die kosten aufzukommen, müsste der auch für die unterhaltspflicht von kindern aufkommen, die die person , für die die VE unterschrieben wurde, zu leisten hätte , hat ??

gruss jobek

Titel: Re: verpflichtserklärung
Beitrag von Samfro am 08.04.2005 um 09:01:11
m.e. nur für den ausländer, der auf der verpflichtungserklärung steht.

kommen die kinder aber mit (dann sind sie ja auf der ve aufgeführt), dann natürlich auch für die kinder :richter

Titel: Re: verpflichtserklärung
Beitrag von ronny am 08.04.2005 um 10:11:33

Zitat:
kommen die kinder aber mit (dann sind sie ja auf der ve aufgeführt), dann natürlich auch für die kinder


Na ja und wenn sie nicht mit- sondern nachkommen, müßte ja ggf. auch wieder irgendjemand eine VE abgeben, oder?

Also sind die Kosten auch von einem Verpflichtungsgeber zu übernehmen. Es kann, muß aber nicht der erste sein.

Grüße
Ronny

Titel: Re: verpflichtserklärung
Beitrag von jobek01 am 08.04.2005 um 16:03:51
hi nochmal

folgendes, das kind ist hier geboren, vater hatte bis vorgestern nur ne duldung hat jetzt ne Aufenthaltserlaubnis bekommen §36.
die eltern des kindes sind nicht verheiratet und leben nicht zusammen sind kein Paar.

Der Unterhaltstitel vom Jugendamt besteht schon seit das Kind geboren ist.

Wie gesagt, seit vorgestern hat er eine Aufenthaltsgenehmigung. Müsste da nicht jemand für ihn (Kindesvater) eine Verpflichtserklärung unterschrieben haben, oder kann man ihm einfach so ne AE erteilen?

Im Falle einer Verpflichterklärung, müsste der der die Erklärung unterschrieben hat auch die Kosten des Unterhaltstitel übernehmen ?? Falls er keine Arbeit bekommt ??

Kindesmutter ist auch Ausländerin

Titel: Re: verpflichtserklärung
Beitrag von jobek01 am 08.04.2005 um 16:05:17
Noche ne Frage..
wenn die AE ausläuft muss dann immer wieder eine neue Verpflichtserklärung abgegeben werden ?

Titel: Re: verpflichtserklärung
Beitrag von Abu am 11.04.2005 um 01:03:02

schrieb am 08.04.2005 um 16:03:51:
Müsste da nicht jemand für ihn (Kindesvater) eine Verpflichtserklärung unterschrieben haben,
Nein.

Zitat:
oder kann man ihm einfach so ne AE erteilen?
Ja.

Abu

Titel: Re: verpflichtserklärung
Beitrag von jobek01 am 03.05.2005 um 20:36:59
hi.
ja, aber wenn man ihm einfach so ne aufenthaltserlaubnis erteilen kann, wie ist denn sein lebensunterhalt gesichert ?

habe aber gehöhrt, das sein bruder was für ihn unterschrieben hat.

kann er eigentlich sozialhilfe bekommen?
generell : kann ein ausländer, der eine aufenthaltserlaubnis bekommen hat sozialhife beantragen, oder müsste der der die verpflichtserkärung unterschrieben hat, die sozialhilfe zurückbezahlen ?

zähl wohngeld oder hilfe zum lebensunterhalt eigentlich auch zur sozialhilfe ?

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