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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Straftat. Good bye, Staatsbürgerschaft?
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Beitrag begonnen von Lav am 07.04.2005 um 18:11:17

Titel: Straftat. Good bye, Staatsbürgerschaft?
Beitrag von Lav am 07.04.2005 um 18:11:17
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich bin Ausländer, wohne seit 4,5 Jahren in Deutschland und bin mit einer Deutsche verheiratet. Vor einer Woche wurde ich zu 10 Monaten auf Bewehrung verurteilt (§ 108 Urhebergesetz).

Wie lange kann es jetzt dauern, bis ich die Staatsbürgerschaft beantragen darf?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

Titel: Re: Straftat. Good bye, Staatsbürgerschaft?
Beitrag von Ralf am 07.04.2005 um 19:11:20
Hallo Lav!

Die Tilgungsfrist bei 10 Monaten auf Bewährung beträgt nach § 46 BZRG zehn Jahre. Vor Ablauf dieser Frist dürfte ein Einbürgerungsantrag kaum Aussicht auf Erfolg haben.

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