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Visum z. Eheschließung - Verpflichtungserklärung (Gelesen: 2.801 mal)
Gordita
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Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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30.03.2005 um 16:49:08
 
Hallo ihr alle,

mein in Kuba lebender Freund und ich möchten ein Visum zur Eheschließung beantragen.

Soeben habe ich von der deutschen Botschaft in Havanna erfahren, dass dort weder Verpflichtungserklärung noch Krankenversicherung vorgelegt werden müssen. Schockiert/Erstaunt

Jetzt frage ich mich natürlich, ob und wann und an welcher Stelle diese Dokumente benötigt werden. Muss ich sie der ABH vorlegen? Oder braucht mein Freund sie bei der Einreise? Oder brauche ich sie gar nicht? Oder wie? :nix

Ich danke euch im Voraus!
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.03.2005 um 17:02:42
 
Offenbar wird dies von verschiedenen Botschaften unterschiedlich gehandhabt.
Das Visum zur Eheschließung ist unter Beteiligung der lokalen ABH zu entscheiden.
Es ist daher zu erwarten, dass deine ABH dich einlädt, diese Nachweise dann vorzulegen. Oder auch nicht.
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Gordita
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Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.03.2005 um 20:13:11
 
Dann werde ich am besten bei der ABH nachfragen.

Meine Angst ist nämlich, dass die Verpflichtungserklärung im falschen Moment am falschen Ort ist. Obwohl: Bekommt man davon nicht 2 Ausführungen? Eine für den Einladenden und eine für den Eingeladenen? Das wäre natürlich optimal.

In jedem Fall, danke für die Antwort!  Smiley
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.03.2005 um 20:30:59
 
Zitat:
Bekommt man davon nicht 2 Ausführungen? Eine für den Einladenden und eine für den Eingeladenen?


Das ist nicht so. Du füllst zwar die Verpflichtungserklärung zweimal aus, davon bekommst du ein Exemplar mit, das andere bleibt in der Ausländerbehörde.

Gruß
sunnysunshine
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Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.03.2005 um 20:33:30
 
Gehe davon aus, dass deine zustaendige ABH dich nach der Beantragung des Visums einlaedt und eine VE mit dir zusammen ausstellt. Dabei werden deine Finanzen und dein Wohnraum geprueft. (Zumind. war es bei mir so) Die rus. Botschaft wollte nur eine formlose Einladung sehen.
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.03.2005 um 21:33:52
 
Welche "russische Botschaft"? Du meinst offenbar die Deutsche Botschaft in Russland. Die (in Moskau) verlangte früher doch bereits bei Beantragung des Visums zur Fam.zus.führung die VE nach §84 des (alten) AuslG. Evtl. ist/war das bei den Aussenstellen aber anders. Welche Stelle referenzierst Du denn genau ?
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Christian
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Antwort #6 - 31.03.2005 um 06:13:27
 
ja sorry, meinte natuerlich die deutsche Botschaft in St Petersburg.
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Centurio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 31.03.2005 um 23:05:14
 
Zitat:
ja sorry, meinte natuerlich die deutsche Botschaft in St Petersburg. 


Nur der Ordnung halber: Es gibt keine deutsche Botschaft in St. Petersburg. Wohl aber ein Generalkonsulat.

Gruß, Martin  A
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Christian
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Antwort #8 - 01.04.2005 um 07:58:14
 
auch das weiss ich, aber das ist nun wirklich etwas kleinkariert.


Bleibt bitte beim Thema !!!!
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Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 02.04.2005 um 23:32:45
 
Zitat:
Bleibt bitte beim Thema !!!!


Dem kann ich mich nur anschließen.

ChristianP, und wie war das mit der Krankenversicherung? Ich dachte, der/die Eingeladenen braucht diese Dokumente bei der Einreise?

Die Leute bei der Ausländerbehörde antworten weder auf meine Mail, noch geht die zuständige Sachbearbeitern ans Telefon :stampf:
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Christian
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Antwort #10 - 03.04.2005 um 17:30:43
 
deshalb wirst du ja eingeladen.

Bevor sie der Einreise zustimmen wirst du eingeladen, um eine VE auszufuellen. Eine KV war bei mir nicht erforderlich, aber empfehlenswert.Habe eine KV fuer 90 Tage abgeschlossen. Mit der VE kommst du fast fuer jeden Schaden auf.
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