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Wäre es ein Abschiebehindernis?? (Gelesen: 3.570 mal)
Mondlicht
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Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wäre es ein Abschiebehindernis??
28.03.2005 um 23:33:37
 
Ich bräuchte nurmal einen kurzen Rat von euch?

Meinem Mann droht wegen 4 Jahren Haft die Abschiebung.

Jetzt ist mir wärend eines Gesprächs mit meiner Schwägerin klar gemacht worden, das die Abschiebung wohl doch größere persönliche/soziale Probleme für ihn bedeutet als mir vorher klar war.

Versuche es kurz zu erklären.

Mein Mann lebt seit 1992 in D.
Er kommt aus dem Kosovo. Er zählt aber zu einer Minderheit, die ca. 1% der Bevölkerung im Kosovo ausmachen.
Minderheit bedeutet in diesem Fall, das diese Personen irgendwann (bitte fragt mich nicht wann, warum und woher) im Kosovo angesiedelt wurden.
Sie sind zwar Moslems sprechen aber "nur" Serbo-Kroatisch. Angesiedelt sind sie in und direkt um Prizren (nur sehr wenige Ortschaften).
Soviel wie ich in dem Gespräch mit meiner Schwägerin verstanden habe, wird im Rest vom Kosovo (meist) Albanisch gesprochen. Was mein Mann weder versteht noch sprechen kann.
Wenn man kein Albanisch spricht, wird man wohl dort unten diskirminiert oder zumindest ignoriert.
Meine Schwägerin spricht, wenn sie unten ist (außerhalb ihres Geburtsortes) nur Deutsch oder Englisch. Wohl auch zum teil als Eigenschutz.
Ein genereller Abschiebungschutz für diese Personen besteht meines Wissens nicht.

Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen erklären.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Macht es Sinn, der ABH diesen Sachverhalt zu erklären und ihr damit verständlich zu machen, das eine Abschiebung (abgesehen von unserer Heirat (ich bin Deutsche), seiner gesamten Familie & Verwandschaft hier in D, der vorhandenen Arbeitsstelle und der doch guten Sozialprognose) nicht unbedingt "eine gute Lösung" wäre?
Unser Anwältin hat die o.g. anderen Gründe (anscheinend) schon der ABH erläutert. Wenn das aber mit der Minderheit "wichtig" wäre, würden wir sie nochmals zur ABH schicken, um das mit der Minderheit zu erklären.

Ich hoffe, ihr könnt mir ein bißchen weiterhelfen.
Danke schonmal im Voraus.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.03.2005 um 23:38:29
 
Zitat:
um das mit der Minderheit zu erklären


Wie nennt sich diese Minderheit?

Grüße
Ronny
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Mondlicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.03.2005 um 23:52:46
 
Das müßte ich bei meiner Schwägerin nachhören.
Aber sie erzählte mir auch, das schon mehrere ihrer "Landsleute" zurück mußten.

Daher denke ich, das es in diesem Sinne keine "anerkannte" Minderheit ist, für die ein besonderer Abschiebeschutz existiert.

Darum war ja auch meine Frage, ob es überhaupt Sinn machen würde, den Sachverhalt der ABH zu erläutern.

Mir kam bei dem Gespräch mit meiner Schwägerin nur eben der Gedanke daran.

Den für mich ist es schon ein Unterschied, ob man z.B. einen Türken in die Türkei zurückschickt, wo er sich verständigen kann (es geht hier eben nicht um Dialekte, die wir auch reichlich in D haben) oder eine Person in ein Land schickt, wo er keine (berufliche) Zukunft hat, da er sprachlich an einen engen Raum gebunden ist und dort auch viele arbeitslos sind.
Und finanzielle und persönliche Unterstützung könnte er nur von uns erhalten, da er eben unten nur noch ein Verwanten hat.

Er wäre sowieso fremd in diesem Land, da er 13 (incl. 2 Jahren Haft) von 23 Jahren in D gelebt hat.
Er ist mehr "Deutscher" als Kosovare.
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Mick
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Antwort #3 - 29.03.2005 um 01:32:49
 
Zitat:
Darum war ja auch meine Frage, ob es überhaupt Sinn machen würde, den Sachverhalt der ABH zu erläutern.



Hi,
im Zweifel macht das immer Sinn.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Mondlicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.03.2005 um 20:19:55
 
Also, ich habe nochmal bei meiner Schwägerin nachgehört!

Sie sind "Bosniaken"!

Diese dürfen wieder in den Kosovo "zurückgeführt" werden.

Siehe hierzu auch: http://www.unhcr.de/unhcr.php/cat/32/aid/984.

Interessant könnte auch folgender Link von dieser Seite sein: http://unhcr.de/pdf/462.pdf (ab Seite 5)

Wird den bei solchen Fällen überhaupt die Situation unten im Kosovo berücksichtigt?
In Fällen wie bei uns jetzt, besteht doch dann eher die Gefahr, das diese Personen, ggf. illegal, wieder (wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation im Kosovo) nach D einreisen.

Also, ich versuche jetzt auf jedenfall nochmal die Anwältin zu kontaktieren und sie zu bewegen, dies der ABH verständlich zu machen.
Oder soll ich selber auf der ABH auftauchen?
Was ist der bessere Weg?
Unsere Anwältin läßt uns nämlich gerne auch mal warten!
Und soviel Zeit haben wir auch nicht mehr, da seine Halbstrafe Mitte Juni ist und wir eigentlich zur Zeit immer mit der Entscheidung der ABH über die Abschiebung rechnen.
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Mick
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Antwort #5 - 29.03.2005 um 22:50:07
 
Zitat:
Also, ich versuche jetzt auf jedenfall nochmal die Anwältin zu kontaktieren und sie zu bewegen, dies der ABH verständlich zu machen.
Oder soll ich selber auf der ABH auftauchen?
Was ist der bessere Weg?


Hi,
jetzt mal im Ernst (wie immer, natürlich  grin )
Wer soll Dir diese Frage beantworten, ohne Deine
Fähigkeiten und die der Anwältin genau zu kennen?

Grundsätzlich gilt m.E.:
Wenn eine Anwältin da ist, sollte man mit ihr das
weitere Verfahren abstimmen. Ansonsten kann man
ihr sicherlich auch den "Plan" versauen, der möglicher-
weise
zum Erfolg führt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #6 - 30.03.2005 um 15:01:34
 
@ Mick:

meine Fähigkeiten sind einfach genial... :rofl2

Nein, jetzt mal im Ernst. Vielleicht macht es ja "Eindruck" wenn ich da als Ehefrau auftauche.
Obwohl ja als Ehefrau eines Straftäters einem immer die "rosa-rote Brille" unterstellt wird. Oder die Trennung nahegelegt wird (ist mir wirklich auf der ABH passiert).

Habe unserer Anwältin jetzt erstmal die Situation in einer Mail geschildert (incl. Link) und hoffe jetzt, das sie das noch frühzeitig der ABH mitteilt.

We´ll see...

Trotzdem nochmal danke
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