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Abschiebekosten (Gelesen: 2.791 mal)
Gidelam
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survivor


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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30.03.2005 um 15:53:18
 
Hi,
wie sieht es aus mit der Rückzahlung für die Abschiebungskosten, wie kann man beweisen, dass die Begleitung ungerechtfertigt war (und es zudem unterschiedlichste Begründungen der einzelnen Stellen dazu gab, warum sie erfolgen sollte). Gibt es dann eine Möglichkeit, die Kosten in Raten abzutragen, oder ist grundsätzlich vor Wiedereinreise die gesamte Summe fällig? Bräuchte Info für den Raum Köln, da dies ja scheinbar unterschiedlich gehandhabt wird.

Dankbar für jede gute Info, fühle mich im Moment angesichts der "Berge", die sich vor mir auftürmen - etwas ratlos.... Und dann noch alles allein schaffen- ohne den Partner bei sich zu haben; wer in ähnlicher Position ist, wird meine Verzweiflung wohl gut verstehen..

Liebe Grüße
Gide
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.03.2005 um 16:01:42
 
Zitat:
wer in ähnlicher Position ist, wird meine Verzweiflung wohl gut verstehen..


Sicher Gide, sicher, habe selbst 600 KM zwischen mir und meiner Liebsten.

Aber zurück zu deinen Postings:

Einmal reicht sicher und da Du heute Nacht schon einen angefangen hast wäre es sinnvoller, die neue Frage da mit dran zu hängen.

Denn der Fall ist doch wohl derselbe, 
wie der hier
, oder.

Du brauchst Dir momentan über die Schnelligkeit der Kostenerstattung keine Sorgen machen weil einer Wiedereinreise die nicht aufgelöste Vorehe im Weg steht. Zwinkernd

Aber vom Grundsatz entscheidet die durchführende Stelle über die Notwendigkeit der Begleitung und die damit zusammenhängenden Kosten , es bringt IMHO nichts über die Höhe zu diskutieren. Zwinkernd

Und sie sollten vor der Einreise erstattet sein  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.03.2005 um 22:36:53
 
Ist ja schön, ist ja richtig, "mein Bester" ("Gutster" passt dialektmäsig einfach nicht zu meiner Herkunft, und "дорогой" will ich nicht schreiben, weil das nicht jeder versteht), aber wir wissen doch alle:
Es kommt ab und an mal vor, dass "Lustreisen" von Begleitpolizisten und ähnliches organisiert werden unter dem Deckmantel der notwendigen Begleitung von abzuschiebenden Personen....
Kehr das also bitte nicht so unter den Tisch.
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Mick
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Antwort #3 - 30.03.2005 um 22:54:28
 
Zitat:
Es kommt ab und an mal vor, dass "Lustreisen" von Begleitpolizisten und ähnliches organisiert werden unter dem Deckmantel der notwendigen Begleitung von abzuschiebenden Personen....
Kehr das also bitte nicht so unter den Tisch.


Hi,
ich habe in 13 Jahren ABH ja schon viel gehört. Aber das höre ich
zum ersten Mal. Danke für die Info.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 30.03.2005 um 23:05:25
 
Zitat:
Ist ja schön, ist ja richtig, "mein Bester" ("Gutster" passt dialektmäsig einfach nicht zu meiner Herkunft, und "дорогой" will ich nicht schreiben, weil das nicht jeder versteht), aber wir wissen doch alle:
Es kommt ab und an mal vor, dass "Lustreisen" von Begleitpolizisten und ähnliches organisiert werden unter dem Deckmantel der notwendigen Begleitung von abzuschiebenden Personen....
Kehr das also bitte nicht so unter den Tisch.


[b]Serverplatzverschwendung
[/b]

Fölliker Plödsinn, sorry
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.03.2005 um 23:09:54
 
Wenn das Mick zum ersten Male höret, sieht er offenbar niemals "Tatort" in der ARD.
OK, muss man ja nicht sehen.

Wenn Ron dies als "follikel_pledsinj" ansieht - dann sollte er dem Intendanten der ARD das mitteilen.
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Mick
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Antwort #6 - 30.03.2005 um 23:24:06
 
Zitat:
Wenn das Mick zum ersten Male höret, sieht er offenbar niemals "Tatort" in der ARD.
OK, muss man ja nicht sehen.


Das ist eine sehr fundierte Quelle. Erkenntnisse aus einem
Tatort werden also dazu benutzt hier auch noch gegen BGS-ler
(Begleitpolizisten) zu hetzen. Na Bravo!

Fühl' Dich verwarnt, Nilats_Fesoj!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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