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Scheidung (Gelesen: 1.344 mal)
luna
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung
27.03.2005 um 16:48:59
 
Hallo Ihr Lieben!
Ich hoffe das Ihr mir vielleicht weiter helfen könnt.
Ich bin Deutsche und seit knapp 3 Jahren mit einem Tunesier verheiratet,was ich bereue. Vor einem Jahr ist  ist er ausgezogen,weil ein Zusammenleben unmöglich war und wir Abstand brauchten.Ich kam mit dieser Mentalität nicht zurecht. SmileyEr ist aber noch bei mir gemeldet.Wir wollten uns,nachdem er seine unbefristet AE bekommen hat scheiden lassen,ganz friedlich.Leider ist er im jahr 2003 straffällig geworden und ist im Nov.04 zu 3 Jahren auf Bewährung verurteilt worden.Er hat Aufenthalt erst mal nur bis August bekommen,weil die  AB noch prüfen muss.Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig,weil der Anwalt Berufung einlgelegt hat.Die aber jetzt zurück genommen worde.Wie lange muss ich noch warten,um endlich die Scheidung einreichen zu können.Ist es überhaupt möglich,das er eine unbefristete AE bekommt und kann er ausgewiesen werden?Er ist vorher nie straffällig geworden.Ich will das endlich hinter mich bringen,weil das auch ziemlich nervenaufreibend ist.
Vielen Dank im voraus.Viele liebe Grüsse
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 27.03.2005 um 19:29:23
 
Wenn 'knapp' drei Jahre bedeutet, dass ihr weniger als drei Jahre 'verheiratet' gewesen seid und er vor einem Jahr (> 12 Montate?) ausgezogen ist, hat die eheliche Lebensgemeinschaft eh' weniger als 2 Jahre gedauert und er hat sowieso kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Scheiden lassen kannst du dich übrigens jederzeit. Du hast nämlich weder eine moralische, noch rechtliche Verantwortung, für seinen weiteren Verbleib in D zu sorgen. Schon jetzt (Nichtmeldung des Auszugs an ABH) begibst du dich auf rechtliches Glatteis. Beihilfe zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels?
Ach ja, und falls du das mit dem Aufenthalt ja 'gar nicht so schlimm' finden solltest, dann frag mal ein paar von denen, denen ungerechterweise eine Scheinehe unterstellt wird/wurde. Die finden's nämlich nicht so witzig, dass sie dafür leiden müssen ...
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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telecafe
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.03.2005 um 21:27:03
 
ich weiss gar nicht warum du dir sorgen machst wegen seiner AE ? Kannst doch froh wenn du ihn los wirst,wenn du mit der Mentalität nicht klar kommst. Oder war es doch eine SCHEINEHE ?

Sorry das ich so hart bin,aber es kommt mir so vor.

anwar
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 28.03.2005 um 11:46:37
 
@telecafe
Sei nicht so hart mit Luna. Lies Dir mal die Erlebnisberichte unter
http://www.1001Geschichte.de durch, dann siehst Du, wie die Frauen ver*** werden! Für die meisten Frauen ist es nämlich wirklich Liebe (ich erinnere da auch mal wieder an meine Freundin mit dem Mann aus Ghana ...)

@Luna
Ich würde bei der Ausländerbehörde auf jeden Fall mit offenen Karten spielen.
Also sagen: Mein Mann ist zu dem und dem Datum ausgezogen (wenn damals noch keine 2 Jahre um waren, hat er auch kein Recht auf einen eigenständigen Aufenthaltstitel). Allerdings war es wohl damals so, dass Ihr beide gehofft habt, die Ehe noch zu retten. Das würde ich dann auch so sagen.

Die Scheidung kannst du sofort einreichen. Das Trennungsjahr ist im Grunde ja schon gelaufen, da Dein Mann vor über einem Jahr ausgezogen ist, so dass, wenn Dein Mann zustimmt und auch der Versorgungsausgleich geklärt ist (es sei denn, Ihr habt einen Ehevertrag), die Scheidung kurzfristig abgewickelt werden kann.
Sollte Dein Mann Widerspruch einlegen, wird sich die Sache allerdings hinziehen.

Wichtig ist, dass Du einen guten Anwalt findest.
Evtl. über die Rechtsanwaltskammer nach einem Fachanwalt in Deiner Nähe fragen:
www.rechtsanwaltskammer.de

Bei http://www.scheidung.de/  kannst Du Dich auch schon mal ein bisschen informieren.

Liebe Grüße
Janna
(meine Homepage ist leider immer noch nicht wieder online ...)





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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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luna
Themenstarter Themenstarter
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.03.2005 um 11:49:04
 
Es war auf keinen Fall eine Scheinehe.Losgeworden bin ich ihn noch lange nicht.So einfach ist das bei uns nicht.Sorgen um seinen aufenthalt mach ich mir auch nicht,es ist mir egal,aber ihm ist das nicht egal und er macht sich den Kopf und hat Angst,das ich die Scheidung einreiche.Und solange er das nicht hat,hab ich keine Ruhe.Ich weiss,das das alles nicht rechtens ist,aber ich will ihm helfen.Deshalb meine fragen.
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