@telecafe
Sei nicht so hart mit Luna. Lies Dir mal die Erlebnisberichte unter
http://www.1001Geschichte.de durch, dann siehst Du, wie die Frauen ver*** werden! Für die meisten Frauen ist es nämlich wirklich Liebe (ich erinnere da auch mal wieder an meine Freundin mit dem Mann aus Ghana ...)
@Luna
Ich würde bei der Ausländerbehörde auf jeden Fall mit offenen Karten spielen.
Also sagen: Mein Mann ist zu dem und dem Datum ausgezogen (wenn damals noch keine 2 Jahre um waren, hat er auch kein Recht auf einen eigenständigen Aufenthaltstitel). Allerdings war es wohl damals so, dass Ihr beide gehofft habt, die Ehe noch zu retten. Das würde ich dann auch so sagen.
Die Scheidung kannst du sofort einreichen. Das Trennungsjahr ist im Grunde ja schon gelaufen, da Dein Mann vor über einem Jahr ausgezogen ist, so dass, wenn Dein Mann zustimmt und auch der Versorgungsausgleich geklärt ist (es sei denn, Ihr habt einen Ehevertrag), die Scheidung kurzfristig abgewickelt werden kann.
Sollte Dein Mann Widerspruch einlegen, wird sich die Sache allerdings hinziehen.
Wichtig ist, dass Du einen guten Anwalt findest.
Evtl. über die Rechtsanwaltskammer nach einem Fachanwalt in Deiner Nähe fragen:
www.rechtsanwaltskammer.de Bei
http://www.scheidung.de/ kannst Du Dich auch schon mal ein bisschen informieren.
Liebe Grüße
Janna
(meine Homepage ist leider immer noch nicht wieder online ...)