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Arbeitserlaubnis (Gelesen: 2.208 mal)
hans
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19.03.2005 um 01:45:15
 
Bin mit einer philippinschen Staatsangehoergin verheiratet.
Ehe rechtskraeftig, alles von behoerdlicher Seite anerkannt (inhaltliche Pruefung, volles Programm, alles in Ordnung, VISA zur Einreis in Passport eingestempelt).

Frage: Bekomt meine Frau automatisch eine Erlaubnis zur Erwerbestaetigkeit oder muss man die beantragen?
Falls man die Erwerbstaetigkeit beantragen muss, wo und wie?

Lieben Dank schon jetzt fuer die Beantwortung!
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Mick
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Antwort #1 - 19.03.2005 um 01:22:30
 
Hallo Hans,

welche Auflagen hat sie jetzt in der AE? Sie könnte
die Auflgen so formulieren lassen, dass jede Erwerbs-
tätigkeit gestattet ist. Siehe dazu über den Button
"Gesetze" § 28 Abs. 5 AufenthG.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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hans
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Antwort #2 - 19.03.2005 um 01:42:14
 
@Mick
Moin Moin Mick, wir sind jetzt noch in Manila. VISA eingstempelt.
Kommende Woche fliegen wir nach Deutschland.
Moechten dann am Donnerstag gleich zur Auslaenderbehoerde.
So wie ich das jetzt (nach meinem Post) im FAQ gelesen habe duerfte bei Ehegattennachzug zum deutschen Partner die Erwerbstaetigkeitserlaubnis quasi automatisch zum tragen kommen.
1.) Habe ich das richtig verstanden?
2.) Auf Deine Frage zurueckkommend, die AE hat meine Frau noch nicht,
     diese moechten wir kommende Woche ....

Vielen Dank!
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Mick
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Antwort #3 - 19.03.2005 um 09:43:36
 
Zitat:
1.) Habe ich das richtig verstanden?



:haken
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #4 - 21.03.2005 um 01:03:12
 
vielen Dank fuer die Infos!
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