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Unbefristete AE (Gelesen: 1.490 mal)
dajwa
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete AE
17.03.2005 um 17:01:37
 
Hallo,

ich hätte folgende Frage: kann auch ein student eine unbefristete AE m. d. Arbeitserlaubnis bekommen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind?
Ich frage, weil eine Bekannte von mir gerade was die AE bekommen hat - sie ist eine Hochschulabsolventin (allerdings ohne Abschluss, da sie bei den Abschlussprüfungen leider 3 mal durchgefallen ist), seit über 8 Jahren in Dt. Z.Z. war sie auf der Jobsuche und man hat ihr in der Bundesagentur für Arbeit den Tipp gegeben, wenn sie schon so lange in D. ist, da könnte sie doch die unbefristete AE beantragen. Sie hat es getan und voila, gestern kam die positive Entscheidung.

Ich hätte gerne auch so was, bin aber noch Studentin. Sonst bin ich auch über 8 Jahre in D, wir haben die gleiche Staatsangehörigkeit (litauisch).

Kann ich auch die AE bekommen oder muss ich zuerst mit dem Studium fertig sein?

Gruss
Dajwa
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE
Antwort #1 - 17.03.2005 um 17:21:26
 
Hi,
in § 16 Abs. 2 letzter Satz AufenthG steht, dass § 9 AufenthG
keine Anwendung findet. Damit ist die Erteilung einer NE nicht
möglich. Was bei Deiner Bekannten vorlag, lässt sich kaum nach-
vollziehen. Spielte vielleicht § 19 AufenthG eine Rolle?


Edit:
Sehe gerade, dass Ihr aus Litauen kommt. Welchen Aufenthalts-
titel hat Deine Freundin genau? Bescheinigung über die Freizügig-
keit oder Niederlassungserlaubnis?



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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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