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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Arbeitserlaubnis
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Beitrag begonnen von Hans am 19.03.2005 um 01:45:15

Titel: Arbeitserlaubnis
Beitrag von Hans am 19.03.2005 um 01:45:15
Bin mit einer philippinschen Staatsangehoergin verheiratet.
Ehe rechtskraeftig, alles von behoerdlicher Seite anerkannt (inhaltliche Pruefung, volles Programm, alles in Ordnung, VISA zur Einreis in Passport eingestempelt).

Frage: Bekomt meine Frau automatisch eine Erlaubnis zur Erwerbestaetigkeit oder muss man die beantragen?
Falls man die Erwerbstaetigkeit beantragen muss, wo und wie?

Lieben Dank schon jetzt fuer die Beantwortung!

Titel: Re: Arbeitserlaubnis
Beitrag von Mick am 19.03.2005 um 01:22:30
Hallo Hans,

welche Auflagen hat sie jetzt in der AE? Sie könnte
die Auflgen so formulieren lassen, dass jede Erwerbs-
tätigkeit gestattet ist. Siehe dazu über den Button
"Gesetze" § 28 Abs. 5 AufenthG.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis
Beitrag von Hans am 19.03.2005 um 01:42:14
@Mick
Moin Moin Mick, wir sind jetzt noch in Manila. VISA eingstempelt.
Kommende Woche fliegen wir nach Deutschland.
Moechten dann am Donnerstag gleich zur Auslaenderbehoerde.
So wie ich das jetzt (nach meinem Post) im FAQ gelesen habe duerfte bei Ehegattennachzug zum deutschen Partner die Erwerbstaetigkeitserlaubnis quasi automatisch zum tragen kommen.
1.) Habe ich das richtig verstanden?
2.) Auf Deine Frage zurueckkommend, die AE hat meine Frau noch nicht,
    diese moechten wir kommende Woche ....

Vielen Dank!

Titel: Re: Arbeitserlaubnis
Beitrag von Mick am 19.03.2005 um 09:43:36

schrieb am 19.03.2005 um 01:42:14:
1.) Habe ich das richtig verstanden?



:haken

Titel: Re: Arbeitserlaubnis
Beitrag von Hans am 21.03.2005 um 01:03:12
vielen Dank fuer die Infos!

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