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Einbürgerungsantrag - wann stellen? (Gelesen: 1.994 mal)
Chris99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.03.2005 um 19:16:17
 
Hallo,

ich habe vor, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Zu diesem Anliegen habe ich eine Auskunft bei der zuständigen EBH (Rathaus) meiner Stadt geholt.

Meine Fragen:

1. Ab wann kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen? Ich bin jetzt seit 7 Jahren und 2 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet (es sind also noch 10 Monate bis zu gesetzlichen 8 Jahren Aufenthalt). Der zuständige Beamte meinte, ich kann es bereits jetzt tun, da die Bearbeitung sowieso einige Monate dauert. Ist es kein Grund für Ablehnung, wenn ich den Antrag so früh stelle?

2. Wie lange dauert so ein Einbürgerungsverfahren (in Hessen), wenn man seine alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben muss (Gegenseitigkeit - EU - Polen)? Das müsste doch schneller gehen, als mit Verzicht auf alte Sttatangehörigkeit?

Vielen Dank.

Grüsse,

Chris99
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 17.03.2005 um 19:21:26
 
Zitat:
1. Ab wann kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen? Ich bin jetzt seit 7 Jahren und 2 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet (es sind also noch 10 Monate bis zu gesetzlichen 8 Jahren Aufenthalt). Der zuständige Beamte meinte, ich kann es bereits jetzt tun, da die Bearbeitung sowieso einige Monate dauert. Ist es kein Grund für Ablehnung, wenn ich den Antrag so früh stelle?


Früher war das zumindest in Hessen kein Problem. Im Extremfall wird halt die Entscheidung "verlangsamt "  Zwinkernd


Zitat:
Das müsste doch schneller gehen, als mit Verzicht auf alte Sttatangehörigkeit?


Ja, aber vor Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird es eh nichts. Aber im Grundsatz sparst Du Dir die Warterei auf die Heimatbehörden.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #2 - 17.03.2005 um 20:03:43
 
Zitat:
...Ist es kein Grund für Ablehnung, wenn ich den Antrag so früh stelle?...


Im Prinzip schon, weil ja die Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt sind. Wenn aber deine Behörde bereits erklärt hat, dass sie Anträge auch schon einige Monate vorher annimmt, sehe ich da kein Problem. Die Entscheidung wird dann natürlich erst dann getroffen, wenn die 8 Jahre "voll" sind. Natürlich müssen dann auch die übrigen Voraussetzungen noch erfüllt sein.

Zur Klarstellung: Die Behörde kann Anträge vorzeitig annehmen, muss dies aber nicht, jedenfalls nicht fast ein Jahr vor der Erfüllung der Frist. Im Prinzip sind Anträge "auf Vorrat" nämlich unzulässig. Wenn es sich aber lediglich um einige Wochen handelt, mag dies anders aussehen.
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Chris99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.03.2005 um 19:39:52
 
Ich habe mich bei der Stadtverwaltung erkundigt, die in meinem Falle für Einbürgerungen zuständig ist. Der Beamte hat, wie gesagt, kein Problem damit, wenn ich den Antrag bereits jetzt stelle.

Ich befürchte nur, dass es auf der höheren Ebene (Regierungspräsidium) Porbleme geben könnte, was zur Ablehnung des Antrags führen könnte Fragezeichen. Alle übrigen Voraussetzungen habe ich erfüllt Smiley.

Was meint ihr: soll ich den Antrag jetzt stellen oder noch ein paar Monate warten? Ich möchte ja so schnell wie möglich die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen.

Grüsse,

Chris99
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Antwort #4 - 20.03.2005 um 11:08:15
 
öhm

Die Frage wurde doch schon beantwortet, oder nicht?
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