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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsantrag - wann stellen?
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Beitrag begonnen von Chris99 am 17.03.2005 um 19:16:17

Titel: Einbürgerungsantrag - wann stellen?
Beitrag von Chris99 am 17.03.2005 um 19:16:17
Hallo,

ich habe vor, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Zu diesem Anliegen habe ich eine Auskunft bei der zuständigen EBH (Rathaus) meiner Stadt geholt.

Meine Fragen:

1. Ab wann kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen? Ich bin jetzt seit 7 Jahren und 2 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet (es sind also noch 10 Monate bis zu gesetzlichen 8 Jahren Aufenthalt). Der zuständige Beamte meinte, ich kann es bereits jetzt tun, da die Bearbeitung sowieso einige Monate dauert. Ist es kein Grund für Ablehnung, wenn ich den Antrag so früh stelle?

2. Wie lange dauert so ein Einbürgerungsverfahren (in Hessen), wenn man seine alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben muss (Gegenseitigkeit - EU - Polen)? Das müsste doch schneller gehen, als mit Verzicht auf alte Sttatangehörigkeit?

Vielen Dank.

Grüsse,

Chris99

Titel: Re: Einbürgerungsantrag - wann stellen?
Beitrag von ronny am 17.03.2005 um 19:21:26

Zitat:
1. Ab wann kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen? Ich bin jetzt seit 7 Jahren und 2 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet (es sind also noch 10 Monate bis zu gesetzlichen 8 Jahren Aufenthalt). Der zuständige Beamte meinte, ich kann es bereits jetzt tun, da die Bearbeitung sowieso einige Monate dauert. Ist es kein Grund für Ablehnung, wenn ich den Antrag so früh stelle?


Früher war das zumindest in Hessen kein Problem. Im Extremfall wird halt die Entscheidung "verlangsamt "  ;)



Zitat:
Das müsste doch schneller gehen, als mit Verzicht auf alte Sttatangehörigkeit?


Ja, aber vor Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird es eh nichts. Aber im Grundsatz sparst Du Dir die Warterei auf die Heimatbehörden.

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Einbürgerungsantrag - wann stellen?
Beitrag von Ralf am 17.03.2005 um 20:03:43

schrieb am 17.03.2005 um 19:16:17:
...Ist es kein Grund für Ablehnung, wenn ich den Antrag so früh stelle?...


Im Prinzip schon, weil ja die Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt sind. Wenn aber deine Behörde bereits erklärt hat, dass sie Anträge auch schon einige Monate vorher annimmt, sehe ich da kein Problem. Die Entscheidung wird dann natürlich erst dann getroffen, wenn die 8 Jahre "voll" sind. Natürlich müssen dann auch die übrigen Voraussetzungen noch erfüllt sein.

Zur Klarstellung: Die Behörde kann Anträge vorzeitig annehmen, muss dies aber nicht, jedenfalls nicht fast ein Jahr vor der Erfüllung der Frist. Im Prinzip sind Anträge "auf Vorrat" nämlich unzulässig. Wenn es sich aber lediglich um einige Wochen handelt, mag dies anders aussehen.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag - wann stellen?
Beitrag von Chris99 am 18.03.2005 um 19:39:52
Ich habe mich bei der Stadtverwaltung erkundigt, die in meinem Falle für Einbürgerungen zuständig ist. Der Beamte hat, wie gesagt, kein Problem damit, wenn ich den Antrag bereits jetzt stelle.

Ich befürchte nur, dass es auf der höheren Ebene (Regierungspräsidium) Porbleme geben könnte, was zur Ablehnung des Antrags führen könnte :fragz:. Alle übrigen Voraussetzungen habe ich erfüllt :).

Was meint ihr: soll ich den Antrag jetzt stellen oder noch ein paar Monate warten? Ich möchte ja so schnell wie möglich die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen.

Grüsse,

Chris99  

Titel: Re: Einbürgerungsantrag - wann stellen?
Beitrag von Ralf am 20.03.2005 um 11:08:15
:öhm

Die Frage wurde doch schon beantwortet, oder nicht?

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