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Familienbuch + Einbürgerung (Gelesen: 1.205 mal)
Rotcod
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienbuch + Einbürgerung
19.03.2005 um 18:03:55
 
Ich hätte gern gewußt, ob die Anlage eines Familienbuchs vor einer Anspruchseinburg-erung vorgeschrieben ist. Bin promoviert und mir wurde gesagt, die wäre zur Übernahme des Doktortitels auf der Einburgerungsurkunde notwendig. Ich verstehe nicht, weil ich auch die Doktorurkunde habe und eingereicht habe. Zu meiner Person: Bin seit 11 Jahre in der BRD, studium + Promotion in Deutschland, seit 15 Monaten mit einer Deutschen verhei-ratet.
merci
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 20.03.2005 um 10:59:46
 
Hi Rotcod!

Zitat:
Ich hätte gern gewußt, ob die Anlage eines Familienbuchs vor einer Anspruchseinburg-erung vorgeschrieben ist.

Nein.

Zitat:
Bin promoviert und mir wurde gesagt, die wäre zur Übernahme des Doktortitels auf der Einburgerungsurkunde notwendig. Ich verstehe nicht, weil ich auch die Doktorurkunde habe und eingereicht habe. Zu meiner Person: Bin seit 11 Jahre in der BRD, studium + Promotion in Deutschland, seit 15 Monaten mit einer Deutschen verhei-ratet.

Wer unbedingt Wert darauf legt, dass ein Doktor- oder sonstiger Titel auf der Einbürgerungsurkunde steht, muss nachweisen, dass er berechtigt ist, in Deutschland diesen Titel zu führen. Für Titel von deutschen Hochschulen genügt dazu die entsprechende Urkunde.

Für ausländische Titel gibt es hier in Niedersachsen dazu eine entsprechende Berechtigungsurkunde vom Wissenschaftsministerium, in den anderen Bundesländern wird dies ähnlich sein.

Wenn bereits ein Familienbuch existiert und der Titel darin aufgeführt ist, genügt dies ebenfalls, weil der Nachweis ja dann bereits dafür erbracht wurde.

Unabhängig von der Einbürgerungsfrage ist es aber dennoch empfehlenswert, ein Familienbuch zu beantragen. Zwinkernd
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