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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Unbefristete AE
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Beitrag begonnen von dajwa am 17.03.2005 um 17:01:37

Titel: Unbefristete AE
Beitrag von dajwa am 17.03.2005 um 17:01:37
Hallo,

ich hätte folgende Frage: kann auch ein student eine unbefristete AE m. d. Arbeitserlaubnis bekommen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind?
Ich frage, weil eine Bekannte von mir gerade was die AE bekommen hat - sie ist eine Hochschulabsolventin (allerdings ohne Abschluss, da sie bei den Abschlussprüfungen leider 3 mal durchgefallen ist), seit über 8 Jahren in Dt. Z.Z. war sie auf der Jobsuche und man hat ihr in der Bundesagentur für Arbeit den Tipp gegeben, wenn sie schon so lange in D. ist, da könnte sie doch die unbefristete AE beantragen. Sie hat es getan und voila, gestern kam die positive Entscheidung.

Ich hätte gerne auch so was, bin aber noch Studentin. Sonst bin ich auch über 8 Jahre in D, wir haben die gleiche Staatsangehörigkeit (litauisch).

Kann ich auch die AE bekommen oder muss ich zuerst mit dem Studium fertig sein?

Gruss
Dajwa

Titel: Re: Unbefristete AE
Beitrag von Mick am 17.03.2005 um 17:21:26
Hi,
in § 16 Abs. 2 letzter Satz AufenthG steht, dass § 9 AufenthG
keine Anwendung findet. Damit ist die Erteilung einer NE nicht
möglich. Was bei Deiner Bekannten vorlag, lässt sich kaum nach-
vollziehen. Spielte vielleicht § 19 AufenthG eine Rolle?


Edit:
Sehe gerade, dass Ihr aus Litauen kommt. Welchen Aufenthalts-
titel hat Deine Freundin genau? Bescheinigung über die Freizügig-
keit oder Niederlassungserlaubnis?




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