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Ledigkeitsbescheinigung von marokkanischer Botsch. (Gelesen: 1.299 mal)
Lisa
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ledigkeitsbescheinigung von marokkanischer Botsch.
16.03.2005 um 09:41:54
 
Schönen guten Morgen,

Sorry dass ich mein Problem hier doppelt poste, aber ich hab das Gefühl dass meine neue Frage im alten Beitrag nicht gut wahrnehmbar ist. Ich möchte nicht aufdringlich erscheinen aber ich wäre um eine Antwort sehr dankbar.

Folgendes Problem:

Mein Verlobter(Marokkaner) und ich(Deutsche) würden gerne heiraten (was an
sich nicht das Problem darstellt). Leider möchte die zuständige
Standesbeamtin die Ledigkeitsbescheinigung und die Geburtsurkunde nicht
akzeptieren.

Zur Ledigkeitsbescheinigung:

Dieses Dokument wurde von einem Standesamt in Casablanca ausgestellt. Es ist
allerdings ein Fehler unterlaufen. In der Bescheinigung (attestion de
celibat) steht nur "hiermit bestätigen wir dass Herr Soundso, Sohn von
Soundso, geboren in Casablanca." Dummerweise fehlt der kleine Nachsatz
"ledig ist".

Die Standesbeamtin konnte das so natürlich nicht annehmen. Deswegen sind wir
zur marokanischen Botschaft in Düsseldorf gefahren um das Dokument dort
berichtigen zu lassen.

In der neuen Ledigkeitsbescheinigung steht nun:

" Der Generalkonsul des Königreichs Marokko in Düsseldorf
  bescheinigt hiermit nach Einsicht in die Bescheinigung
  Nr. 123456   
  dass Herr Soundso
  Ledig ist"   

Die Standesbeamte erklärte mir dass die Botschaft lediglich das alte
unvollständige Dokument abgeschrieben hätte (Begründet mit der
Dokumentnummer "nach Einsicht in... " und sie die neue
Ledigkeitsbescheinigung nicht akzeptieren könnte.
Zudem wäre es sowiso das falsche Dokument ( "Attestation de celibat" ) und wir
bräuchten ein "Certifikat de celibat" und zwar aus Marokko und nicht von der
Botschaft.

Certifikat und Attestation haben meines Wissens nach die gleiche Bedeutung
und ich kann mir nicht vorstellen dass die "attestation de celibat" wirklich
das falsche Dokument ist.


Auserdem gibt es noch Probleme mit der Geburtsurkunde bzw.
Geburtsbescheinigung.:

Diese war zwar vollständig übersetzt und auch sonst in Ordnung jedoch waren
die Stempel vom Aussenminister und Co. nicht genau übersetzt.
Die Botschaft in Düsseldorf hat uns die Geburtsurkunde bestätigt:

" Der Generalkonsul..... bescheinigt
   hiermit nach Einsicht in
   die Geburtsbescheinigung dass
   Herr Soundso  am ...... geboren ist."

Die Standesbeamte wollte leider auch das nicht gelten lassen und erklärte
mir dass sie keine Dokumente von der Botschaft haben
möchte.

Darf die Standesbeamte die Dokumente tatsächlich ablehnen, nur weil sie
nicht in Marokko gemacht worden sind bzw. von der Botschaft berichtig worden
sind???

Ich bin etwas ratlos. Natürlich kann ich die beiden Dokumente besorgen,
ich bin mir nur nicht sicher ob dass korrekt von ihr ist.

Vielen Dank im Voraus
Gruß
Lisa
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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.03.2005 um 17:43:29
 
das problem wird sein, das die botschaft immer nach einsicht der urkunden die vorlagen, bescheinigt hat, obwohl die botschaft solche urkunden selber ausstellen können teilweise. Als ratsam wäre es die Urkunden nochmal neu in maroko ausstellen lassen und neu beglaubigen lassen. Das geht am schnellsten .
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