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falscher Vorname (Gelesen: 8.420 mal)
Zoulou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.02.2005 um 20:13:44
 
Hallo,

ich bin neu hier.
Ein Bekannter von mir hat in Deutschland geheiratet vor fast 3 Jahren und in seine Pass steht ein falscher Vorname. Und er will unbefristete Aufenthalterlaubnis und dann deutsche Pass beantragen. Kann er dabei Probleme bekommen? Sonst stimmt seine Identität, es ist nur der Vorname ein wenig anders.
Danke für Antwort
Zoulou
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Zoulou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.02.2005 um 03:13:18
 
hallo. An Ralf und Ronny können sie bitte mein frage antworten.
Viel dank. Smiley Smiley
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.02.2005 um 12:40:30
 
Hmm,

hatte das nicht unbedingt als meine Domäne angesehen, deswegen auch noch nicht nachgedacht. grin

Also was genau ist am Namen nicht richtig. Nur eine Abweichung in der Schreibweise, oder passen Paß und Geburtsurkunde nicht zusammen.?

Oder ist da eine Abweichung zwischen deutscher Urkunde und ausländischer Urkunde und dem Paß.?

Insgesamt solltestdu das mal etwaskonkreter darstellen, dann kannman es bestimmt auch konkreter beantworten. :paletti


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Zoulou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.02.2005 um 16:03:41
 
Er hat eigentlich nur einen Namen aber in seinem Pass steht dieser Name in Kurzform und noch 2 Vornamen. Einige Dokumente aus seinem Land tragen aber nur diesen einen Namen z.B. die Geburtsurkunden seiner Kinder.(wo er als Vater eingetragen ist) Und er hat jetzt angst das die in seinem Land und hier ihm nicht glauben, das das seine Kinder sind. Und in seinem Land kenne ihn alle nur mit den eine Name.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 26.02.2005 um 16:46:41
 
OK Zoulou,

noch ein paar Fragen:

1. welche Staatsangehörigkeit hat er, welche die Ehefrau?
2. was steht in der Heiratsurkunde,  er hat ja hier geheiratet?
3. wo sind die Kinder, sind dasgemeinsame ?

Grüße
Ronny

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Zoulou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.02.2005 um 23:49:29
 
Hallo,

Ronny, danke für Deine Geduld. Traurig
Er kommt aus Mali, Frau aus Deutschland. In seiner Geburtsurkunde steht der gleiche Name wie in Pass. Die Kinder hat er mit eine Frau in Mali und er will die Kinder vielleicht nach Deutschland holen. Er glaubt er bekommt ärger in Mali oder hier wegen die Geburtsurkunde von die Kinder und weil in den Ausweis von Mali also wie Personalausweis in Deutschland auch ein anderer Name steht wie in seine Pass und seine Geburtsurkunde und .
Ausweis und Geburtsurkunde von die Kinder haben gleiche Name und seine Pass und Geburtsurkunde und Heiratsurkund. Danke nochmal.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 27.02.2005 um 11:57:29
 
Hallo Zoulou,

Zitat:
Er glaubt er bekommt ärger in Mali oder hier wegen die Geburtsurkunde von die Kinder


Das ist nicht ganz unberechtigt, wie will er denn beweisen, dass es seine Kinder sind.?

Zitat:
Personalausweis in Deutschland auch ein anderer Name steht wie in seine Pass und seine Geburtsurkunde


Damit sind Ärgernisse auch imHinblick auf die Einbürgerung ebenfalls vorprogrammiert.

Zitat:
Pass und Geburtsurkunde und Heiratsurkund


Dann hat er jetzterstmal eine deutsche Urkund, die im Hinblick auf die Beweisfiktion einen höheren Stellenwert genießt, als seine anderen Urkunden aus Mali.
Damit wird esnochschwieriger für ihn werden, hinterher den Beweis zu führen, dass es tatsächlich seine Kinder sind, die er nachholenwill.


Ich kann ihm nur empfehlen,das Ganze voreiner Einbürgerung namensrechtlich auf die Reihe zu bringen. Es mag zutreffen, dassda kleine Fehler sind, die in Mali nicht so schwerwiegend sind. Aber für Deutschland ist halt das Problem ein anderes.

Hier ist der Name ein wichtiges Identifizierungsmerkmal. Und selbst kleine Abweichungen führenda u.U. zu großen Problemen. Also muß er sinnvollerweise eine deckungsgleiche Namensführung in den Urkundenerbeiführen. Das bedeutet erst mal in Maliversuchen, das aufdie Reihe zu bringen.
Andere Möglichkeit wäre da, den Paß entsprechend ändern zu lassen, eine Bestätigung der malischen Behörden dazu, dasses sich um eine Berichtigung handelt.

Und dann versuchen, die Berichtigung der Heiratsurkunde hier zu beantragen.

Insgesamt würde ich das alles asap auf den Weg bringen  :paletti

Grüße
Ronny
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.02.2005 um 13:56:05
 
@ Ronny

mich hat da eine ähnliche Anfrage von einem Bekannten erreicht:
Zitat:
Ich habe mit dem Pass meines unverheirateten Bruders (und dessen
Ehefähigkeitszeugnis) eine Deutsche geheiratet. Ich weiss, daß ich nach 3
Jahren ein eigenes Aufenthaltsrecht und eine Einbürgerungsmöglichkeit habe.
Sobald alles in trockenen Tüchern ist, würde ich dann gerne meine Kinder und
die Mutter meiner Kinder nachholen.

Kann ich dabei Probleme bekommen?
Bin ich eigentlich verheiratet? Könnte ich eventuell wegen Urkundenfälschung bestraft werden?

Wie siehst Du das?

eishennig

PS. Soll ich mich therapeutisch behandeln lassen wegen multipler Persönlichkeit, Paranoia oder Legasthenie?
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ronny
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Antwort #8 - 27.02.2005 um 14:06:34
 
Zitat:
Wie siehst Du das?


Hallo Eishennig,

das war hoffentlich ein Scherz, oder  grin

Zitat:
Ich weiss, daß ich nach 3 Jahren ein eigenes Aufenthaltsrecht und eine Einbürgerungsmöglichkeit habe.
Sobald alles in trockenen Tüchern ist, würde ich dann gerne meine Kinder und
die Mutter meiner Kinder nachholen.


Ist er denn mit der Mutter der Kinder

(wie es schon mal so schön gesagt wurde : nocnchalant ausgedrückt)

auch noch Stand-By-Verheiratet  grin ?


Ich denke mal wenns rauskommen sollte, ist da der Ofen aus und auch ne Einbürgerung würde ggf. scheitern; da käme m.E. auch eine Rücknahme bei erfolgter in Betracht.

Aber mal ganz im Ernst:

Ich kriegs K.... wenn ich sowas lese, sorry. Das sollten sich alle mal anschauen die immer wieder das Klagelied der bösen Behörden anstimmen, die eine Liebesheirat verhindern wollen.

Aber :

Shit Happens  Zwinkernd

Zitat:
Legasthenie
:haken

Könnte man sich immer noch einreden man hätte sich verlesen, oder ?

Grüße
Ronny




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Antwort #9 - 27.02.2005 um 14:33:33
 
Hallo Ronny,
danke für die Antwort. Ich denke das wird ihn ein wenig berühigen, denn ich denk das ist möglich.
Jetzt noch eine Frag, wenn er das in Mali ändert und wieder in Deutschland einreisen will dann bekommt er vielleicht Probleme bei der Einreise, wegen seien Aufenthalserlaubnis? Oder? Oder kann man sowas auch über die malische Botschaft hier machen? Danke
Zoulou
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Antwort #10 - 27.02.2005 um 17:18:49
 
Zitat:
Jetzt noch eine Frag, wenn er das in Mali ändert und wieder in Deutschland einreisen will dann bekommt er vielleicht Probleme bei der Einreise, wegen seien Aufenthalserlaubnis? Oder? Oder kann man sowas auch über die malische Botschaft hier machen?


Hallo Zoulou,

ich würde es zunächst mit der Botschaft versuchen, wenn das nicht geht, kann er ja immer noch nach Mali fliegen.

Wenn er vorher mit der ABH redet, dürfte auch die Wiedereinreise kein Problem sein.

Grüße
Ronny :paletti
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Antwort #11 - 27.02.2005 um 17:31:19
 
Zitat:
Kann ich dabei Probleme bekommen?
Bin ich eigentlich verheiratet? Könnte ich eventuell wegen Urkundenfälschung bestraft werden?

LOL - wat'n Glück, dass das 'n Ausländer geschrieben hat: Nach all' den Nachmittags-Talkshows hatte ich schon das Gefühl das Deutschland alleine verblödet, aber das scheint GSD ein weltweites Problem zu sein.

Also ich bin da letztens bei Karstadt eingebrochen und hab 15 Fernseher geklaut. Einer ist wohl kaputt, hab ich trotzdem noch Garantie da drauf? Und könnte man mich eigentlich zwingen, die kaputte Schaufensterscheibe zu bezahlen? Eigentlich wollte ich die schließlich gar nicht kaputtmachen, aber ich hatte meinen Dietrich vergessen ...
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Antwort #12 - 27.02.2005 um 17:51:25
 
Zitat:
LOL - wat'n Glück, dass das 'n Ausländer geschrieben hat: Nach all' den Nachmittags-Talkshows hatte ich schon das Gefühl das Deutschland alleine verblödet, aber das scheint GSD ein weltweites Problem zu sein.


Schade wir hätten das OffTopic ins UserForum bringen müssen, weil es den Thread shreddert. Griesgrämig

Zitat:
Also ich bin da letztens bei Karstadt eingebrochen und hab 15 Fernseher geklaut. Einer ist wohl kaputt, hab ich trotzdem noch Garantie da drauf? Und könnte man mich eigentlich zwingen, die kaputte Schaufensterscheibe zu bezahlen? Eigentlich wollte ich die schließlich gar nicht kaputtmachen, aber ich hatte meinen Dietrich vergessen


Aber ich kanns mir auch nicht verkneifen:

Die ganze Welt ist ein Irrenhaus und Deutschland die Zentrale  :rofl2 lachen :rofl2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 28.02.2005 um 19:13:24
 
Wir haben das Problem, dass bei meinem Mann ein falsches Geburtsdatum im Pass steht, der Monat stimmt nicht (3 statt 8.. da war der Mann in der Passbehörde wohl schreibfaul)
Das verursacht zwar immer wieder Probleme, liess sich aber bei der Eheschließung mit einer Eidesstattlichen Versicherung seinerseits und der Geburtsurkunde mit dem richtigen Datum beheben. Für die Ausländerbehörde gilt das richtige Datum seitdem, allerdings muss man das JEDESMAL erklären. Nervig. Aber da er sich einbürgern lassen will lohnt es sich jetzt auch nicht mehr, den Pass ändern zu lassen, wir versuchen es erst mal so.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 01.03.2005 um 17:32:54
 
Die ausweisrechtlichlichen Pflichten wurden mit der neuen Aufenthaltsverordnung genauer festgelegt. Siehe § 56 AufenthV:

Zitat:
§ 56 Ausweisrechtliche Pflichten

Ein Ausländer, der sich im Bundesgebiet aufhält, ist verpflichtet,

1. so rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Passes oder Passersatzes die Verlängerung oder Neuausstellung eines Passes oder Passersatzes zu beantragen, dass mit der Neuerteilung oder Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzes gerechnet werden kann,

2. unverzüglich einen neuen Pass oder Passersatz zu beantragen, wenn der bisherige Pass oder Passersatz aus anderen Gründen als wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer ungültig geworden oder abhanden gekommen ist,

3. unverzüglich einen neuen Pass oder Passersatz oder die Änderung seines bisherigen Passes oder Passersatzes zu beantragen, sobald im Pass oder Passersatz enthaltene Angaben unzutreffend sind,

...


Andreas
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