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Einbürgerung u. Schulden (Gelesen: 2.096 mal)
chij
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung u. Schulden
13.03.2005 um 19:37:42
 
Hallo zusammen,

ausnahmsweise stelle ich hier eine Frage, die nicht mein EB-Verfahren betrifft, sondern das von meiner Freundin. Sie brütet nämlich gerade über ihrem EB-Antrag und weiß nicht genau, wie sie auf die Frage zu Schulden und Hypotheken antworten soll. Sie ist nämlich eine 51%-Gesellschafterin einer gutgehenden GmbH hat hat bei dieser ca. 7000 Euro Schulden (genauer: Saldo auf ihrem Gesellschafterkonto). Sind das nun Schulden im herkömmlichen Sinne und gehört diese Angabe in den Antrag?

Danke und viele Grüße

chij
(mächtig sauer, da der FCB gg. Schalke verloren hat)
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.03.2005 um 20:14:46
 
Hallo,

ich glaube nicht, dass diese Schulden im EB-Antrag mit rein müssen. Zur Sicherheit einfach die zuständige Behörde fragen...die werdens ja wohl wissen.

Grüße

Blaise

PS. Der sich tierisch für die Knappen von Schalke freut :paletti [beifall=beifall.gif] :rofl2 grin
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 13.03.2005 um 20:23:46
 
Blaise war schneller. Ich sehe es aber genauso!


PS: Der sich immer freut, wenn Bayern verliert.  :paletti  :rofl2  lachen
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chij
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.03.2005 um 22:04:41
 
Danke ihr zwei! Dann steht auch dem zweiten EB-Verfahren in unserer Familie nichts mehr im Wege  Zwinkernd

Zitat:
Der sich tierisch für die Knappen von Schalke freut

Zitat:
Der sich immer freut, wenn Bayern verliert.


ok, ok. Die Saison dauern noch ein paar Spieltage und die Schalker werden sich trotz des enorm wichtigen Sieges heute noch sehr warm anziehen müssen, damit es am Ende doch nicht nur eine "Meisterschaft der Herzen" wird  :roll

Viele Grüße

chij
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.03.2005 um 22:09:24
 
Zitat:
Der sich immer freut, wenn Bayern verliert


Mal offtopic von einem Nichtfußball-Fan der regional nach Bayern tendiert :

Mich freuts auch wenn Bayern München verliert, gerade weil mein griechischer Schwager dann immer einem Herzinfarkt nahe ist  lachen

Fallen mir immer die Toten Hosen zu ein : FC BAYERN MÜNCHEN, nie im Leben würde ich zu Bayern gehn

Und fürs Topic, die Gesellschaftereinlage auch negativ ist m.E. nicht als "Schulden im Sinne des EB-Rechts" anzusehen, da als Gegenwert die Anteile an der Gesellschaft (die ja wirtschaftl. einen Gewinn erzielt) zu Buche stehen und sich die neg.Einlage ja mehr aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten ergibt, oder  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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