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Einbürgerung in Deutschland (Gelesen: 2.425 mal)
Amigo.Escudero
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11.03.2005 um 14:24:38
 
Hallo Leute,
welche Vorteile würde es bringen ( Deutsche Rente ) , wenn meine russische Ehefrau
die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt und die russische ablegt.
Wenn sie ihre ablegt, verliert sie jeden Anspruch auf Rente ( 20 Jahre gearbeitet ) und
ist nicht berechtigt ein eventuelles Erbe anzutreten.

Vielen Dank von Werner
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Antwort #1 - 12.03.2005 um 13:33:58
 
Hallo!
Die Frage nach dem Pro und Contra der deutschen Staatsangehörigkeit lässt sich sicherlich nicht nach dem Geldbeutel beurteilen.

Die Rente in Deutschland richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach den eingezahlten Beiträgen.

Zitat:
Wenn sie ihre ablegt, verliert sie jeden Anspruch auf Rente ( 20 Jahre gearbeitet ) und ist nicht berechtigt ein eventuelles Erbe anzutreten.


Wer behauptet sowas?
Wenn dies so wäre, könnte allerdings ein Grund für eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorliegen. Bei russischen Staatsangehörigen sind mir aber solche Nachteile nicht bekannt.
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Amigo.Escudero
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Antwort #2 - 12.03.2005 um 15:59:22
 
Danke Ralf, für die Antwort.
Wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss sie die russ. ablegen.
Vielleicht befindet sich jemand im Forum, der das schon gemacht hat  ?

Vielen Dank von Werner
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Blaise
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Antwort #3 - 12.03.2005 um 16:06:01
 
Hallo,

sind hier etwa Erbrecht und Verlust Rentenanwartschaften in Russland gemeint, sobald die russische Staatsangehörigkeit aufgegeben wird? ???

Dies könnte, soweit der Verlust nachgewiesen wird und erheblich ist, zu einer Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit führen. tippse

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Amigo.Escudero
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Antwort #4 - 12.03.2005 um 16:26:26
 
Deutschland und Ungarn haben schon lange ein Abkommen, wonach den
hier lebenden Ungaren die Rentenanwartschaft in der Heimat, in Dt.
angerechnet wird.
Vielleicht wird es mit Russland und Dt. genauso ?
Aber das ist höhere Politik und muss von den Ministern beider Länder
geklärt werden.
Kennt Ihr denn einen russischen Rentner der in Deutschland lebt und seine
Rente auf ein Rubelkonto in Russland ausgezahlt bekommt ? 

  Mit besten Gruss,  Werner
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Goldi
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Wer nicht lacht, hat was
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Antwort #5 - 14.03.2005 um 15:20:59
 
Hallo Werner,

mir ist mindestens seit dem Jahr 2001 bekannt, dass erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögenrechtlicher Art bei der Entlassung aus der russischen Staatsangehörigkeit nicht anzunehmen sind.

Ziff. 87.1.2.5.2 StAR-VwV:

Solche Nachteile könnten unter anderem der Verlust rentenrechtlicher Ansprüche sein.
Erheblich sind nur objektive Nachteile, die deutlich über das normale Maß hinausreichen. Wirtschaftliche oder vermögenrechtliche Nachteile sind in der Regel erheblich, wenn sie ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigt; wirtschaftliche Nachteile unter 20 000 Deutsche Mark (10 225,83 €) sind stets unerheblich. 

So Werner, dass sind nun erstmal die Fakten.

Auf den Fall Russland bezogen ist zu sagen, dass, wie bereits eingangs erwähnt, grundsätzlich keine entsprechenden Nachteile bekannt sind. Ergänzend wäre anzumerken, dass es beim russischen Rentenniveau schwierig werden dürfte, einen Nachteilsbetrag von über 20 000,- DM zu übertreffen, bzw. nachzuweisen.
(Letzter Satz stellt lediglich eine persönlíche Einschätzung dar).

Somit bleibt Deiner Frau wohl nichts anderes übrig,  als auf die russische Staatsange-hörigkeit zu verzichten.

Trotzdem viel Erfolg bei Euren Bemühungen und kurze Bearbeitungszeit bei Eurem Einbürgerungsverfahren.

Gruß
Goldi   Smiley

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Antwort #6 - 14.03.2005 um 15:59:04
 
Vielen Dank erstmal Goldi, für Deine Auskunft.

Natürlich wäre ihre russ. Rente ein Tropfen auf dem heissen Stein.

  :brrr      

  Mit besten Gruss von Werner
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