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Staatsangehörigkeitsausweis (Gelesen: 3.226 mal)
blablubb
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01.03.2005 um 08:40:59
 
morgen zusammen!
ich will mich bei euch alle bedankenank für diese Arbeit und eure informative Homepage, Euch gefunden zu haben ist "Ali baba schatz".
meine frage ist:
bin seit 3 Jahren hier in Deutschland davon bin seit 2 jahren mit einer deutsche frau Verheiratet, vorher habe ich auch eine Aufenthaltserlaubnis gehabt, d.h ich habe die  Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 9 StAG erfüllt. aber meine problem ist:
zhält meiner Frau als Deutsche?
Zum info:
- schwiegervater hat die Deutschestaatsangehörigkeit durch geburt.
- meiner Frau hat die Deutschestaatsangehörigkeit durch geburt.
- Schwieger-Großvater ist in ungarn geboren und in Deutschland gestorben aber er hat dazwichen die Deutschestaatsangehörigkeit.

P.S: ich komme aus Baden-Württemberg (KA).

Vielen dank im Voraus
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Ralf
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Antwort #1 - 01.03.2005 um 09:32:18
 
Zitat:
"Ali baba schatz".

Fragezeichen öhm


Zitat:
- schwiegervater hat die Deutschestaatsangehörigkeit durch geburt.
- meiner Frau hat die Deutschestaatsangehörigkeit durch geburt.

Dann ist doch alles klar, oder? Der Rest spielt dann keine Rolle mehr.
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blablubb
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Antwort #2 - 08.03.2005 um 12:39:55
 
hallo Ralf!

aber es würde von mir verlangt dass ich die einbürgerungsurkunde von mein groß-Schwiger vater bringen solle.
das problem ist dass keiner von seiner Kinder hat die Einbürgrerungsurkunde.

- kann man die Einbürgerungsurkunde von mein Großschwigervater jegendwo beantragen???
- oder mindestens dass man weißt wann ist er eingebürgert ist ? weil niemand von seiner Kinder weißt das. weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend

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Ralf
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Antwort #3 - 08.03.2005 um 14:54:24
 
Einbürgerungsunterlagen werden i.d.R. 50 Jahre aufbewahrt. Wende dich mal an die zuständige Behörde am damaligen Wohnort.
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blablubb
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Antwort #4 - 09.03.2005 um 09:09:03
 
Zitat:
Einbürgerungsunterlagen werden i.d.R. 50 Jahre aufbewahrt. Wende dich mal an die zuständige Behörde am damaligen Wohnort.


danke Ralf!

was haben Sie gemeint mit " die zuständigen behörde" ? sind die ABH die dafür zuständig?
außer dem keiner von uns weiss wann mein Großschwigervater eingebürgerungsurkunde bekommen hat Traurig 
ist das Datum eine vorausetzung um seine einbürgerungsunterlagen zu finden Fragezeichen
bittte um Antwort :blum :blum :blum

ich mache mir sorgen weil ich nicht weiß ob meiner frau als deutsche zählt, wie ich schon geschrieben habe:

meiner frau: deutsch durch geburt
schwigervater: deutsch durch geburt
großschwigervater: ungaren geborn .......

danke im voraus
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Antwort #5 - 09.03.2005 um 11:04:16
 
Hallo blablubb!

Zuständige Behörde wäre die Staatsangehörigkeits- bzw. Einbürgerungsbehörde. Mancherorts sind diese organisatorisch mit der Ausländerbehörde zusammengelegt.

Zitat:
keiner von uns weiss wann mein Großschwigervater eingebürgerungsurkunde bekommen hat

In etwa sollte man den fraglichen Zeitraum schon eingrenzen können.
Zitat:
schwigervater: deutsch durch geburt

Dann müsste die Einbürgerung von dessen Vater ja vor seiner Geburt gewesen sein.
Sag doch mal, in welchem Jahr deine Frau und ihr Vater und Großvater geboren sind.
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Antwort #6 - 09.03.2005 um 20:14:30
 
Zitat:
ich mache mir sorgen weil ich nicht weiß ob meiner frau als deutsche zählt, wie ich schon geschrieben habe:

meiner frau: deutsch durch geburt
schwigervater: deutsch durch geburt
großschwigervater: ungaren geborn .......

danke im voraus


zählt jetzt meiner Frau als Deutsche mit deutsche staatsangehörigkeit oder hat Sie nur die deutsche eigenschaften?

danke :blum
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Ralf
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Antwort #7 - 09.03.2005 um 21:38:23
 
Zitat:
zählt jetzt meiner Frau als Deutsche mit deutsche staatsangehörigkeit oder hat Sie nur die deutsche eigenschaften?

danke :blum


Wenn der Opa deiner Frau eingebürgert wurde, dann besitzt dessen Sohn, also dein Schwiegervater,  die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, vorausgesetzt, er wurde nach der Einbürgerung des Opas geboren.
Durch den deutschen Vater besitzt deine Frau dann ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.

Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt es übrigens nicht mehr, sieh mal in § 40 a StAG:
Zitat:
§ 40a

Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.
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blablubb
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Antwort #8 - 11.03.2005 um 08:20:59
 
Vielen Dank Lieber Ralf, :blum :blum :blum

Also:
meiner Frau ist am 1980 geboren (Deutsche) d.h sie ist Deutsche mit Der deutsche Staatsangehörigkeit  disco.
aber warum wollen die (ABH) von uns nachweis über ihre Deutsche Staatsangehörigkeit... !!!

ich schwöre es dir lieber Ralf, das ich letzte 4 Tagen nichts richtig gegessen oder geschlafen habe weil ich nur daran gedacht habe, aber Gott sei dank ich bin jetzt beruhigt..

Leute wie du (Lieber Ralf) mussen jedes jahr ein Preis für Civil-Courage bekommen, von mir hast du das auf jeden fall.....

vielen Dank noch mal  :bussi :bussi :bussi
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Ralf
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Antwort #9 - 11.03.2005 um 08:46:10
 
Hallo blablubb!

Danke für die Blumen :blum.

Zitat:
meiner Frau ist am 1980 geboren

Seit Geburtsjahrgang 1974 wird die deutsche Staatsangehörigkeit auch von einer deutschen Mutter erworben.  Evtl. fällt hier der Nachweis etwas leichter.

Zitat:
aber warum wollen die (ABH) von uns nachweis über ihre Deutsche Staatsangehörigkeit...

Weil dies Voraussetzung ist für deine Einbürgerung nach § 9 StAG, dazu muss der Ehegatte nachweislich Deutsche(r) sein.

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Caya
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Antwort #10 - 11.03.2005 um 10:54:12
 
Zitat:
ich schwöre es dir lieber Ralf, das ich letzte 4 Tagen nichts richtig gegessen oder geschlafen habe weil ich nur daran gedacht habe, aber Gott sei dank ich bin jetzt beruhigt..


Hallo Blablubb!

Am Anfang wollte meine Frau es auch nicht verstehen." Wieso denn? Haben die ein Zweifel dass ich eine Deustche bin? Was soll denn das jetzt sein?" So hat damals meine Frau reagiert.
Es ist nicht so schlimm.
Ließ mal dies:
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...
Wenn du es ausdruckst sind es ca. 15 Seiten. Ich kann dir nur eines Empfehlen, während deine Frau es ließt, kannst du dabei bügeln. :rofl2 :rofl2
LG
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