Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsrecht nach Scheidung ? (Gelesen: 1.319 mal)
Kay
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


wer sein Wissen weitergibt
macht sich unsterblich!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsrecht nach Scheidung ?
13.03.2005 um 18:35:10
 
Hallo liebe Leute,

Kann mir mal jemand erzählen wie es mir einer eigenständigen Aufenthaltserlaunis aussieht, nach einer Ehe von 2 Jahren wenn sich die Partner Scheiden lassen?
Von welcher Dauer wäre diese eigenständige Aufenthaltserlaubnis?
Und was müßte der jenige machen, der das eigenständige Aufenthaltsrecht bekommt um in Deutschland bleiben zu können? Erneut Heiraten?
Ich steige da leider nicht ganz durch, Smiley ich lese immer dass der ausländische Partner, dann nur ein Jahr in Deutschland bleiben darf und dann Ausreisen muß.
Ist dass richtig?
Vielleicht kann mir dass mal jemand richtig erklären, würde mich freuen.

Vielen Dank im vorraus

Kay
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht nach Scheidung ?
Antwort #1 - 13.03.2005 um 22:01:35
 
Zitat:
Von welcher Dauer wäre diese eigenständige Aufenthaltserlaubnis


Hallo Kay,

auch wenn das dreimal gefragt wird gibt es nur eine Antwort Zwinkernd

Das eigenständige Aufenthaltsrecht hängt nicht von der Dauer der Ehe ab, sondern von der ehelichen Lebensgemeinschaft, also nützt es nichts, zwei Jahre Ehe auf dem Papier zu haben, sondern sie muß als Ehe gelebt werden.  Zwinkernd

Die Dauer der nacheiner Ehe zu erteilenden AE richtet sich dann nach den §§ 31 ff AufenthG  guck
nachlesbar hier
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht nach Scheidung ?
Antwort #2 - 13.03.2005 um 22:19:15
 
Zitat:
Von welcher Dauer wäre diese eigenständige Aufenthaltserlaubnis?
Zuerst einmal 1 Jahr.

Zitat:
Und was müßte der jenige machen, der das eigenständige Aufenthaltsrecht bekommt um in Deutschland bleiben zu können?Erneut Heiraten?
Er muß die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen, insbesondere muß sein Lebensunterhalt gesichert sein.

Zitat:
Ich steige da leider nicht ganz durch, Smiley ich lese immer dass der ausländische Partner, dann nur ein Jahr in Deutschland bleiben darf und dann Ausreisen muß.
Ist dass richtig?
Nein.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kay
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


wer sein Wissen weitergibt
macht sich unsterblich!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht nach Scheidung ?
Antwort #3 - 14.03.2005 um 21:10:47
 
Hallo Ronny, Hallo Abu,

danke für eure schnelle Antwort. Ronny ich habe ja auch nicht gesagt oder gar gemeint dass die Ehe nicht gelebt wurde. Meiner Ansicht nach spielt bei einem eigenständigen Aufenthaltsrecht, die Dauer der Ehe wohl doch eine Rolle. Sorry dass ich 3 mal gepostet habe habe mich verklickt  :anbet kommt nicht wieder vor.

viele Grüße

Kay
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht nach Scheidung ?
Antwort #4 - 15.03.2005 um 08:31:30
 
Zitat:
Dauer der Ehe wohl doch eine Rolle


Hallo Kay,

gemeint war die Ehe als gelebte Gemeinschaft.  Wenn sich die Frage der zur Dauer darauf bezog, liegen wir nicht weit auseinander.  :paletti

Die rein auf dem Papier geschlossene, aber nie gelebte Ehe kann ewig dauern, aber nie zu einem Daueraufenthaltsrecht führen Zwinkernd

Savvy??

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema