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Wer kann mir helfen? (Gelesen: 5.883 mal)
Stephy
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Carpe diem


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wer kann mir helfen?
13.03.2005 um 01:50:29
 
Halli Hallo

Ich hoffe hier in dem Forum kann mir jemand helfen...
Wo fange ich am besten an??
Also ich habe meinen freund vor ein paar wochen kennengelernt. Er ist Türke und verheiratet.
seine Heirat war eine Heirat aus Liebe, aber mitlerweile kommt er mit seiner frau nicht mehr klar. desshalb hat er sich wahrscheinlich auch in mich verliebt.
Am 14.03.05 ist er 2 jahre mir seiner frau verheiratet.
aber er hat erst seit 08.05.03 seine AE. Vorher hatte er Asyl.
am donnerstag waren wir beim Anwalt um zu erfahren, ab wann er sich von seiner Frau trennen bzw. die scheidung einreichen kann. Wir waren uns eigentlich sicher, dass er das nach den 2 jahren ehe jetzt machen kann..
Aber der Anwalt sagte, er kann sich erst am 8.05. von seiner frau trennen, weil die 2 Jahre Lebensgemeinschaft erst ab  dem 8.5. komplett sind, weil er ja am 8.5.03 erst seine AE bekommen hat .

Da uns der Anwalt, aber sehr unwissend vorkam, weil er dieses und jenes gesetz nich kannte,waren wir noch bei einem anderen Anwalt. Der meinte gleich, dass der ganze Spuck noch ein jahr also bis zum 14.03.06 so weiter geht und mein Freund sich erst dann von seiner Frau trennen kann ohne das die AE erlischt und er abgeschoben wird....

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, weil mitlerweile weiß ich nicht mehr was ich glauben soll. Fragezeichen

Ich danke euch schonmal  :anbet

Liebe Grüße und eine gute nacht
Eure Stephy
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.03.2005 um 07:32:41
 
hallo
schau mal hier nach ----
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm
unter trennung scheidung

und hier § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

sicherlich melden sich hier noch spezialisten zu wort  Daumen hoch
gruss jobek
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.03.2005 um 11:06:16
 
Der Anwalt hat recht. Es zählt erst ab der Eheschließung.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 13.03.2005 um 11:27:25
 
Zitat:
aber mitlerweile kommt er mit seiner frau nicht mehr klar.

Und 'mittlerweile' ist wie lange? Könnte irgendjemand auf die Idee kommen, dass die beiden vielleicht schon seit einigen Monaten keine 'richtige' Ehe mehr führen?
Wenn dem so ist: Aufpassen!
Es gilt nicht 2 Jahre ab Heiratsdatum, sondern 2 Jahre eheliche Lebengemeinschaft! Wenn er zB nach 1 Jahr und 9 Monaten bei seiner Frau aus- und bei dir eingezogen wäre, könnte das zu Problemen führen.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Stephy
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Carpe diem


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 13.03.2005 um 18:54:20
 
Halli Hallo
erstmal danke für die Antworten.
Nein er ist nicht bei mir eingezogen, er wohnt bei seiner Frau und die weiß nichts von uns beiden. Bloß für ihn wird es jeden Tag schwieriger mit ihr zusammen zu leben und ihr seine liebe vorzuspielen.
die 2 führen momentan noch eine richtige Ehe bloß sie streiten sich andauernt und am Samstag wäre er beinahe rausgeflogen, desshalb hab ich angst das er das alles nicht bis Mai durchhält.
Also wollte ich wissen, ob er sich am 14.3 schon von ihr trennen kann weil er da 2 jahre verheiratet ist, oder ob er bis mai warten muss, weil er im mai 2003 erst seine AE bekommen hat.
also ab wann die lebensgemeinschaft zählt, weil eigentlich wohnt er ja schon 2,5 Jahre bei seiner frau. Und da ich mit diesen ganzen Gesetzen und Fachsimpeleien von dem Anwalt nicht klar komme, frage ich ja hier.

Und vor allem das der andere Anwalt sagt, das er mindestens 3 Jahre mit ihr verheiratet sein muss , das verstehe ich gar nicht.

Liebe Grüße
Stephy
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #5 - 13.03.2005 um 20:37:14
 
hallo,

1:   Die im Ausländerrechtlich wichtige Frist beginnt mit dem ehelichen zusammenleben in DE.Dazu gehören auch die Ehezeiten für die noch keine AE (aber zb ein Visa zur FzF)vorhanden war.

2: Der Anwalt meint mit drei Jahre wohl (Details siehe hier>>http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#28 lies Absatz (2)))
Demgegenüber besteht jedoch schon nach 2 Jahren gelebter Ehe ein Anspruch auf eine eigenständige AE (lies hier>>http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#31
gruss peku
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 13.03.2005 um 23:31:01
 
Hi @Thread,

irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass hier
eine Ehe ausschließlich dazu aufrecht erhalten werden
soll, damit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ent-
steht.
Ich finde die Unterstützung - sofern ein Posting so gemeint
ist -  in diesem Zusammenhang schon sehr bedenklich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 14.03.2005 um 16:08:56
 
Hi Stephy,

mich würde interessieren welche Staatsangehörigkeit seine jetzige Frau hat.

Viele Grüße

Reyhan

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Stephy
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Carpe diem


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 15.03.2005 um 08:12:54
 
Halli Hallo

Also seine Frau ist deutsche...
Er wollte isch ja auch von ihr trennen bloß der anwalt hat uns geraten, die Ehe bis Mai noch aufrecht zu erhalten. ansonsten wären wir ja nicht dort gewesen. er wollte ja eigentlich die scheidung einreichen, aber der anwalt meinte das er auf jeden fall noch bis mai damit warten soll, weil er sonst abgeschoben würde. deshalb schreibe ich ja hier um zu erfahren ob es wirklich so ist, das wenn er sich jetzt schon von ihr trennt, ob er dann wirklich abegeschoben wird,

Trotzdem danke für die Hilfe
Eure Stephy
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 15.03.2005 um 08:25:23
 
Zitat:
Er wollte isch ja auch von ihr trennen bloß der anwalt hat uns geraten, die Ehe bis Mai noch aufrecht zu erhalten. ansonsten wären wir ja nicht dort gewesen.


Leider kann man diesen Menschen dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung ziehen. motz explo

Ansonsten gilt das was Mick schon oben gepostet hat .
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Stephy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 15.03.2005 um 08:46:59
 
ich sehe es ja im prinzip auch nicht ein, dass er noch bis mai so tut als ob er mit ihr zusammen wäre, vor allem weil er ja schon 2 jahre mit ihr verheiratet ist. wir sind ja auch erst 3 wochen zusammen. naja und er wollte sich eben erkundigen, was er zum scheidung einreichen alles für papiere braucht und da meinte der anwalt das er noch bis mai warten muss wegen seiner AE weil die sonst erlischt und er abgeschoben wird.
also führt er jetzt bis mai eine scheinehe und das ist es was mich ankotzt.
aber er geht heute noch zu einem anderen anwalt, mal sehen was der dazu sagt.
also dann trotzdem danke
eure stephy :bussi
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #11 - 15.03.2005 um 11:49:01
 
Hi Stephy,

pass auf , dass Du da nicht in eine Geschichte gerätst die Dir Ärger bringen könnte.

Reyhan
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Caya
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Antwort #12 - 15.03.2005 um 12:06:49
 
...
Der Staat ist doch nicht blöd! Sie werden sich ja auch die Frage stellen, warum erst nach 2 Jahren? Erst dann wenn er das Recht bekommt ein eigenständiges Aufenthaltstitel zu bekommen.
Irgendwie werden die Lücken für das eigene Interesse ausgenützt.
Schade!
Caya
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Stephy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #13 - 15.03.2005 um 13:41:18
 
er bekommt ja dann keine eigenständige AE seine jetzige geht noch bis mai 2006. danach muss er erst wieder neu beantragen. Bloß ich hab keinen bock das auf ne scheinehe bis mai erstens weil es gegen das gesetz ist und 2. weil er das auch nicht mehr aushält. meint ihr er kann sich nicht jetzt schon von seiner frau trennen ohne abgeschoben zu werden???
der anwalt ist eh blöd, wenn er ihm rät noch bis mai eine scheinehe zu führen.

Hab ein bissel Bammel, dass er wegen mir seine AE verliert.

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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #14 - 15.03.2005 um 14:02:17
 
Zitat:
meint ihr er kann sich nicht jetzt schon von seiner frau trennen ohne abgeschoben zu werden???


Er kann sich von seiner Frau trennen ohne abgeschoben zu werden. Vor der Abschiebung steht immer die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise.
So wie ich das sehe, wird Dein Freund zunächst ausreisen müssen, wenn er die Trennung von seiner Frau bekannt gibt. Das scheint mir aber die beste Möglchkeit für Euch beide zu sein. Ihr plant ja offensichtlich eine gemeinsame Zukunft nach der Scheidung. Verbaut Euch nichts durch unüberlegtes Handeln.

Zitat:
Hab ein bissel Bammel, dass er wegen mir seine AE verliert.


Die AE wird dann wohl zurückgenommen.


:endsm
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