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Wer kann mir helfen? (Gelesen: 5.884 mal)
Stephy
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Carpe diem


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 15.03.2005 um 14:09:52
 
und wie lange dauert es bis er wieder einreisen kann?
muss er da erst geschieden sein?
Dann dauert das ja länger als ein Jahr!!!
Kann ich dann mit rübergehen?(Also in die Türkei) oder brauche ich da auch so eine komische AE???
Wie lange müssten wir dann drüben leben, bis wir wieder nach Deutschland können? Weil er hat ´ja auch seine Arbeit hier in Deutschland.
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23164638 Inschallah84  
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Zak
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Antwort #16 - 15.03.2005 um 14:31:25
 
Hi Stephy.

bis zur erneuten Einreise zur Familienzusammenführung (zur Dir dann) muss er wohl leider warten, bis die jetzige Ehe geschieden wurde.

Um die bestehenden Voraussetzungen für eine erlaubte Einreise in die Türkei und anschließenden Aufenthalt dort, erfragst Du am Besten bei der zuständigten Botschaft.

:endsm
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Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 15.03.2005 um 14:52:53
 
Hallo,

für die FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG zu Dir nach Deutschland müsstet Ihr natürlich auch erst heiraten (wahrscheinlich dann in der Türkei). und dann muss er erst dieses Visum beantragen. Sollte er nicht freiwillig ausreisen sondern wird abgeschoben, müsste vor einer erneuten Einreise durch das Visum nach der Abschiebung auch erst die Wirkung der Abschiebung beantragen. Natürlich müssen die Kosten für die Abschiebung (Flug/Begleitpersonal, etc.) erstattet werden.
Das dauert dann vielleicht (sicher) länger als ein Jahr.

Mia
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Caya
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Antwort #18 - 15.03.2005 um 14:57:22
 
Wenn er eine Arbeit hat und seit über einem Jahr in der selben Firma arbeitet dann liese bitte diesen Link:

http://www.aufenthaltstitel.de/arb180.html


Caya
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Stephy
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Carpe diem


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #19 - 16.03.2005 um 10:06:59
 
Halli hallo

Also ersteinmal danke für die Hilfe


Er war gestern bei einem anderen Anwalt und dieser meinte, dass die 2 Jahre Ehe zählen, also das es egal ist das er bis mai asyl hatte.
desshalb kann er sich jetzt doch von seiner frau trennen ohne ausreisen zu müssen.
also war der anwalt, wie ich es schon vermutet habe nicht wirklich gut.
Mein schtz wird sich jetzt von seiner frau trennen und dann werden wir ja sehen was auf uns zu kommt. Smiley
Ich danke euh trotzdem für eure Hilfe

Liebe Grüße Stephy
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23164638 Inschallah84  
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