Hallo alle,
ich versuche seit einer Woche mit Hilfe von den Gesetzen und Regeln für Ausländer meine Frage zu beantworten, aber umsonsten. ??? Ich bin niergendswo auf einen § gestossen, der mir Klarheit schafft, ob ich als Studentin und verheiratet mit einem Nicht-Deutschen Recht auf die gesetzlichen 90-Arbeitstage im Jahr habe.
Noch ein bißchen Klarheit zu meiner Situation:
1. Mein Verlobter ist seit 13 Jahren in D, zuerst Studium abgeschlossen, dann GC bekommen.
2. Ich bin Studentin, die in 1 Jahr fertig mit dem Studium - auch Nicht-Deutsche.
3. Im nächsten Monat werden wir heiraten
4. Unsere Lebensgemeinschaft besteht seit mehr als 5 Jahren (immer zusammen gewohnt) und wir möchten unsere Ehe in D schließen (also gültig für D)
5. Er bekommt seine
NE in 2006, wenn alles gut läuft.
Mick hat mit oben Klarheit geschafft mit dem §29 AG (danke!!!)
, aber ich verstehe es so, dass es gültig ist erst dann, wenn mein zukünftiger Mann schon
NE hat.
Aber was ist in der Zeit zw. unserer Heirat und dem Moment, wenn er seine
NE bekommt? Weißt jemand, was eine unbeschrenkte
NE heißt? ???
Soll ich meinen Aufenthalt sofort nach der Heirat an seinen binden (oder erst in 2006, wenn er seine
NE hat) und darf ich im restlichen 1 Jahr als Studentin arbeiten.
Ich hoffe, jemand kann mir mit Tipps helfen, bzw. hat Erfahrung damit gehabt. Dafür bin ich Euch sehr sehr dankbar!
Ich wollte zur AB deswegen, aber zuerst muss ich ein bißchen Ahnung davon haben, da sie mir da alles Mögliche erzählen können. Ich traue mir einfach so ohne Vorbereitung nicht dahin zu gehen.
Viele Grüsse
Rosa