Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Weiter mit welchem Aufenthaltstitel??? (Gelesen: 1.539 mal)
Rosa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Weiter mit welchem Aufenthaltstitel???
11.03.2005 um 20:12:13
 
Hallo alle zusammen,
erstmal vielen Dank für das, was Ihr hier in deisem Forum leistet! Ich finde es toll, vor allem so viele Leute finden hier Hilfe.

Jetzt zu meiner Frage. Ich schildere kurz unsere Situation:
1. Ich bin Studentin in Deutschland in der Abschlussphase. Ende des Studiums voraussichtlich mit allen Abschlussprüfungen und Diplomarbeit im März 2006. Ich habe Visum mit dem Zweck Studium.
2. Mein Verlobter ist GCer und hat russische Staatsangehörigkeit. Er erwartet, dass er im Sommer  2006 nach dem Ablauf der 5-Jahre Frist seine Niederlassungserlaubnis beantragen   kann (mit allem, was dazu gehört - Arbeitsvertrag, 5 Jahre Beiträge bezahlt, keine Vorstrafe, ect...).
3. Wir wollen jetzt im April 2005 heiraten.

Meine Fragen lauten: 
1. Wie sieht es mit  meiner Erwerbstätigkeit nach meinem Studium aus? Darf ich nach dem Studium als seine Frau hier in Deutschland arbeiten?
2. Was ist besser für mich nach der Heirat? Mein Aufenthalt an seinen binden, oder weiter als Studentin bis zum Ende des Studiums bleiben?
3. Falls ich mein Aufenthalt vor meinem Studiumabschluss an seinen binde, darf ich wie jeder ausländische Student diese 90 Tage im Jahr weiter arbeiten?

Vielen Dank für Ihre Information im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rosa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Weiter mit welchem Aufenthaltstitel???
Antwort #1 - 12.03.2005 um 11:59:36
 
Hallo !

Kann mir jemand zumindest sagen, wer für diese meinen FRagen zuständig ist-AB, Arbeitsamt...
Danke!
Rosa ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Weiter mit welchem Aufenthaltstitel???
Antwort #2 - 12.03.2005 um 17:06:05
 
Hi,
sehr geduldig, muss ich schon sagen.

Wenn er eine NE bekommt und diese hinsichtlich der Erwerbstätigkeit keine Einschränkungen enthält, kannst Du gem. § 29 Abs. 5 AufenthG ebenfalls uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit erlaubt bekommen. Insofern wäre eine Bindung an seinen Aufenthalt besser.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Rosa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Weiter mit welchem Aufenthaltstitel???
Antwort #3 - 13.03.2005 um 01:24:22
 
Hi,
herzlichen Dank für die Antwort! Ich habe schon die Hoffnung verloren, dass jemand meine Frage beantworten wird.
Mick, meinst Du schon jetzt im April meinen Aufenthalt an diesem von meinem Mann binden? Er kriegt seine NE erst in einem Jahr (hoffen wir). Voraussichtlich bin ich noch ein Jahr nach der Heirat Studentin, nicht, dass ich das Recht auf die 90- Tage Arbeit im Jahr in dieser Zeitdifferenz, bis er die NE bekommt, verliere? Ich kenne einen Fall, bei dem die Frau wegen Heirat mit Nicht-Deutschem als Studentin nicht weiter jobben durfte.
Was heißt überhaupt unbeschränkte NE?
Danke und ein schönes Wochenende!  Smiley
Rosa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rosa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Weiter mit welchem Aufenthaltstitel???
Antwort #4 - 13.03.2005 um 01:39:53
 
Vergessen habe ich noch: Sorry, dass ich wegen der Antwort so ungeduldig war! Ich habe bloß gar keine Erfahrung mit diesem Forum und dachte, dass ich schon gar keine Chance auf eine Antwort habe.
VG
Rosa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rosa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Weiter mit welchem Aufenthaltstitel???
Antwort #5 - 17.03.2005 um 22:01:48
 
Hallo alle,

ich  versuche seit einer Woche mit Hilfe von den Gesetzen und Regeln für Ausländer meine Frage zu beantworten, aber umsonsten. ??? Ich bin niergendswo auf einen § gestossen, der mir Klarheit schafft, ob ich als Studentin und verheiratet mit einem Nicht-Deutschen Recht auf die gesetzlichen 90-Arbeitstage im Jahr habe.
Noch ein bißchen Klarheit zu meiner Situation:
1. Mein Verlobter ist seit 13 Jahren in D, zuerst Studium abgeschlossen, dann GC bekommen.
2. Ich bin Studentin, die in 1 Jahr fertig mit dem Studium - auch Nicht-Deutsche.
3. Im nächsten Monat werden wir heiraten
4. Unsere Lebensgemeinschaft besteht seit mehr als 5 Jahren (immer zusammen gewohnt) und wir möchten unsere Ehe in D schließen (also gültig für D)
5. Er bekommt seine NE in 2006, wenn alles gut läuft.
Mick hat mit oben Klarheit geschafft mit dem §29 AG (danke!!!) Smiley, aber ich verstehe es so, dass es gültig ist erst dann, wenn mein zukünftiger Mann schon NE hat.
Aber was ist in der Zeit zw. unserer Heirat und dem Moment, wenn er seine NE bekommt? Weißt jemand, was eine unbeschrenkte NE heißt? ???
Soll ich meinen Aufenthalt sofort nach der Heirat an seinen binden (oder erst in 2006, wenn er seine NE hat) und darf ich im restlichen 1 Jahr als Studentin arbeiten.
Ich hoffe, jemand kann mir mit Tipps helfen, bzw. hat Erfahrung damit gehabt. Dafür bin ich Euch sehr sehr dankbar!
Ich wollte zur AB deswegen, aber zuerst muss ich ein bißchen Ahnung davon haben, da sie mir da alles Mögliche erzählen können. Ich traue mir einfach so ohne Vorbereitung  nicht dahin zu gehen.  Traurig
Viele Grüsse
Rosa

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema