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Heirat in einer Botschaft - anerkannt? (Gelesen: 1.984 mal)
elixya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.03.2005 um 18:34:43
 
Hallo meine Leidgenossen!

würden die deutschen Behörden eine Eheschließung in der Botschaft eines Drittstaates (Elfenbeinküste) in Bonn anerkennen? Der Mann kommt aus Elfenbeinküste, die Frau aus Polen und ist Studentin. Worauf kann man sich bei einer Absage am besten berufen (das Wiener Abkommen-Befugnisse für  Konsulate)? Ist es realistisch zu denken, daß er (momentan Asylbewerber) seinen Status in was besseres als Duldung ändern könnte aufgrund dieser Heirat? In diesem Fall hat die Frau eine EU-Aufenthaltserlaubnis, die jedenfalls bald abläuft und dann gemäß neuem Zuwanderungsgesetz bekommt sie nur eine Bescheinigung über Freizügigkeit. Ändert das was? Ich habe gehört, daß es dort sogar steht, daß man nicht arbeiten darf (wie sonst für Studenten - 90 Tage im Jahr - ein entsprechendes Zettelchen sollte man beim Arbeitsamt bekommen, na wenn das ein Fortschritt ist...) Smiley
Werden die neuen EU-Bürger in Hinsicht der Ehe den  Deutschen gleichgestellt? Nämlich nur solche (und Deutsche natürlich) können in Deutschland ein Familienbuch anlegen.
Danke für Info
Elixya
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 17.03.2005 um 10:28:47
 
Zitat:
momentan Asylbewerber


Zitat:
Der Mann kommt aus Elfenbeinküste


Zitat:
in der Botschaft eines Drittstaates (Elfenbeinküste)



Hab ich jetzt was verpaßt  öhm

Warum kommt mir das Wort vom Asylmißbrauch ins Gedächtnis  :sauer:





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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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elixya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.03.2005 um 13:27:45
 
Das war eine theoretische Frage. Es ging mir darum, warum man in einem Land rechtsmäßig heiraten kann, aber diese Heirat dann in einem anderen Land nicht anerkannt wird (oder vielleicht doch)?
Deine Antwort hilft mir wenig. Ich verstehe nicht was Du meinst mit dem Mißbrauch. Dürfen Asylbewerber denn nicht heiraten??
e.
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dan0408
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.03.2005 um 13:51:37
 
Wenn er Asylbewerber ist, müsste er ja wahrscheinlich gesagt haben, er würde in seinem Land (also Elfenbeinküste) verfolgt und ihn würde bei einer Rückkehr der Tod erwarten. So oder so ähnlich....

Wieso traut er sich dann aber in die Botschaft des Landes, das ihn ja verfolgt?

Naja... vielleicht sind meine Gedankengänge jetzt zu wirr.  öhm

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Ralf
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Antwort #4 - 17.03.2005 um 13:53:31
 
Zitat:
Dürfen Asylbewerber denn nicht heiraten??


Doch. Aber nicht in der Botschaft ihres eigenen Landes. Vor welchem Staat suchte er noch Asyl? Also.
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elixya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.03.2005 um 14:13:01
 
ah so, jetzt habe ich es verstanden. es gibt aber auch leute, die flüchtlinge im sinne der GFK konvention sind d.h. aus humanitären gründen, z.B. wo Krieg herrscht, aber man konkret nicht von der Regierung verfolgt wird. stellen sie auch nicht etwa ein antrag auf asyl? ok, angenommen es wäre so einer. Werden (allgemein jetzt) Ehen, die in einer Botschaft geschlossen wurden (egal von welchem Land) in Deutschland anerkannt? Schließlich ist das auch in einigen  deutschen Botschaften im Ausland zulässig (in arabischen Raum soviel ich weiß).
e.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 17.03.2005 um 14:19:47
 
Hallo

Art. 13 Abs 3 EGBGB:

Zitat:
) Eine Ehe kann im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Ehe zwischen Verlobten, von denen keiner Deutscher ist, kann jedoch vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Verlobten angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen werden; eine beglaubigte Abschrift der Eintragung der so geschlossenen Ehe in das Standesregister, das von der dazu ordnungsgemäß ermächtigten Person geführt wird, erbringt vollen Beweis der Eheschließung.


Man könnte noch den Personenkreis mit deutschem Personalstatut (Asylberechtigte etc.)unter das Fettgedruckte subsumieren. Aber dazu gibt es noch kein entsprechendes Urteil.

Gilt für die Eheschließung in einer Botschaft in Deutschland, wenn das jeweils berufene ausländische Recht nicht ausdrücklich ausschließt, dass die Konsularbeamten Ehen schließen dürfen.

Im deutschen KG ist das so, dass immer beide Deutsche sein müssen, wenn in einem deutschen Konsulat die Ehe geschlossen werden soll. Außerdem sind da auch nur best. Auslandsvertretungen genannt.

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.03.2005 um 15:37:14
 
Danke für deine Antwort Ronny. Aus alldem kann ich schließen kann so eine Ehe in Deutschland anerkannt werden sollte. Es scheint aber, daß nicht alle deutsche Standesbeamte diese Vorschrift kennen oder wollen die betroffenen Personen darüber informieren. Ich habe nämlich schon von verschiedenen Leuten gehört, daß das Standesamt sich in der Regel erst einmal querstellt und behauptet so eine Ehe wird nicht anerkannt. Na ja, vielleicht lernen sie jetzt dazu...
Grüße
Elixya
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