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Chinesin heiraten, wer kann helfen (Gelesen: 3.315 mal)
Ddidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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14.03.2005 um 03:15:29
 
Hallo, ich bin neu hier! Ich bin am verzweifeln. Habe lange gebraucht um hier rein zu kommen Ärgerlich. Ich fliege in 12 Tagen nach China um meine Liebe zu treffen, wir wollen heiraten. Beim Standesamt Haslach i.K. sagte man mir ich brauche ein Ehefähigkeitszeugnis, aber das sind so viele explo Papiere zu besorgen, da braucht man ja Wochen.  Was ist eigentlich eine Befreiung, kann ich sie auch bekommen? ??? Meine chinesische Freundin schrieb mir, es ist einfach in China zu heiraten, sie hat eine Freundin die schon in Deutschland lebt, kann leider wenig Deutsch.
Sie schrieb mir, ich brauche nur eine Ledigkeitsurkunde (Bescheinigung), wo bekomme die? Wer kann mir helfen? Dringend!!! !!! Ich glaube, die größte Hürde wird die heirat in Deutschland, oder? Und die Zeit wird knapp. Karfreitag fliege ich :bussi
Grüßle, und Danke! Didi
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 14.03.2005 um 09:31:23
 
Hallo Didi,

was hälst du denn von einem Anruf hier:

Adresse der Konsularabteilung der Botschaft Chinas:

Brückenstraße 10
10179 Berlin
Tel: 030-48839716 (Dienstag und Donnerstag 15:00-17:00)
Fax: 030-48839731
Bürozeit: Montag bis Freitag  8.30 - 12.00

Dort kann man dir bestimmt genaue Auskünfte geben, welche Unterlagen und in welcher Übersetzung du brauchst, um in China zu heiraten.

Aber willst du jetzt eigentlich in China oder in Deutschland heiraten  Fragezeichen
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Ddidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.03.2005 um 01:22:07
 
Hallo an alle,
ich habe heute chinesisches Konsulat in München angerufen. Sie sagten mir, in China brauche ich nur eine Ledigkeitsbescheinigung. Aber die deutschen Ämter stellen so was nicht aus. Weil in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis gilt. Deutsche Bürokratie :stampf: Die Deutsche Gesetzgebung hat da ein Gedankenfehler gemacht. Im Ehefähigkeitszeugnis steht nicht drin, das man ledig ist. Oft im Ausland nicht anerkannt.
Auf Grundlage des Efz. wird eine Konsularbescheinigung bei der Botschaft ausgestellt. Nochmals Bürokratie, die verdienen ganz damit!!!
Und da ich geschieden bin, ist für China das Scheidungsurteil und die Beglaubigte Abschrift vom Familienbuch wichiger.
Weiß noch nicht, ob ich vorher übersetzen lassen muß, bevor ich zum Bundesverwaltungsamt in Köln zum Überbeglaubigen und dann alles zum chinesischen Konsulat in Bonn.
Da ich wenig Zeit habe, da ich schon nächste Woche am Freitag nach China fliege kann ich kein Efz beantragen. Beim Efz muß meine Verlobte die ganzen Unterlagen zusammentragen, auch notariell beglaubigen und übersetzen. Das dauert ja Wochen.
Und in Deutschland muß nocheinmal überprüft werden.
Ich will als erstes in China heiraten, ich hoffe die Unterlagen reichen und die zeit reicht aus.
Grüßle Didi
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.03.2005 um 06:18:26
 
Lieber Didi,
vor ein paar Jahren hatte ich dasselbe Problem mit einem Ehefähigkeitszeugnis - ich wollte allerdings in Indien heiraten.
Ich hatte zur Bestätigung meiner Ehefähigkeit mein Scheidungsurteil und eine Meldebescheinigung (  von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt und im Original sowie in der Übersetzung von der indischen Botschaft in Deutschland gesehen und abgestempelt )
In Indien sagte man mir dann, es wäre statt der Meldebescheinigung auch  eine eidesstattliche Erklärung vor einem deutschen Notar über den Status der Ledigkeit möglich gewesen ( manche deutschen Notare beglaubigen auch gleich in englischer Sprache...)
Alles Gute und eine schöne Hochzeit !
angeli
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Nadine29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.03.2005 um 08:26:15
 
Guten Morgen Diddi,

also ich war im Januar beim Standesamt und die nette Dame schickte mich zur Gemeinde -Einwohnermeldeamt- dort habe ich ohne Probleme eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen. Allerdings heisst die Bescheinigung jetzt nicht mehr Ledigkeitsbescheinigung sondern Aufenthaltsbescheinung.
Da stehen deine ganzen Adressdaten usw. drin auch das du ledig bist.

Bei uns ist es so das wir in Deutschland heiraten wollen. Wir haben das Visum für Eheschliessung mit FZF beantragt. Die Türkei hat aber auch mit Deutschland ein Abkommen was die Heirat-Papiere angeht. Weißt nicht ob China das auch hat?

Die Dame vom Standesamt hatte mich damals aber über alles aufgeklärt auch über eine Heirat Türkei und was ich da für Papiere brauche.

Also wir hätten meine internationale Geburtsurkunde, diese Aufenthaltsbescheinigung (Ledigkeits.), Auszug (Kopie) aus dem Familienstammbuch der Eltern und eben auch das Ehefähigkeitszeugnis.

Um das Ehefähigkeitszeugnis für Türkei zu bekommen hätte ich,
von meinem zukünftigen Mann, jeweils eine Kopie von seinem Pass-Reisepass,Meldebescheinigung und internationale Geburtsurkunde gebraucht.

Liebe Grüsse
Nadine



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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 16.03.2005 um 08:39:37
 
Zitat:
jetzt nicht mehr Ledigkeitsbescheinigung


Die Aufenthaltsbescheinigung hieß noch nie Ledigkeitsbescheinigung, weil sie genau das nicht sein soll.

Für die Eheschließung Deutscher im Ausland gibt es nur das EFZ und es ist auch zu empfehlen, dass dieses mitgenommen wird.
Nur so wird sichergestellt, dass alle Voraussetzungen für die spätere Anerkennung der Ehe in Deutschland vorher geprüft werden.

Deutschland ist derzeit in versch. Staaten bemüht,auf die Unverbindlichkeit der Aufenthaltsbescheinigung zum Zwecke der Eheschließung  hinzuweisen. Deshalb ist zu erwarten, dass dieser Blödsinn langfristig aufhört.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nadine29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.03.2005 um 10:08:42
 
Hallo Ronny,

du mir wurde das so gesagt Smiley. Auf jeden Fall sind unsere Papiere für die Heirat in Deutschland alle ok gewesen und wir haben einen Termin für die Hochzeit bekommen.

Bei uns war es auch so das ohne meine Aufenthaltsbescheinigung, internationale Geburtsurkunde und meinen Personalausweis, hätte mein
zukünftiger Mann gar nicht sein Ehefähigkeitszeugnis bekommen.

Liebe Grüsse
Nadine

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.03.2005 um 17:46:31
 
Zitat:
Ich fliege in 12 Tagen nach China um meine Liebe zu treffen, wir wollen heiraten. Beim Standesamt Haslach i.K. sagte man mir ich brauche ein Ehefähigkeitszeugnis, aber das sind so viele explo Papiere zu besorgen, da braucht man ja Wochen.


Zitat:
Da ich wenig Zeit habe, da ich schon nächste Woche am Freitag nach China fliege kann ich kein Efz beantragen. Beim Efz muß meine Verlobte die ganzen Unterlagen zusammentragen, auch notariell beglaubigen und übersetzen. Das dauert ja Wochen.
Und in Deutschland muß nocheinmal überprüft werden.


Ich bin ja auch kein großer Fan der deutschen Bürokratie, aber in diesem Fall würde ich sagen, daß das eigentlich Problem nicht die Bürokratie ist, sondern Deine Zeitplanung!

Abu
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Beaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.03.2005 um 19:27:50
 
Hallo Didi,

ich hab das mit der Heirat gerade hinter mir.

Du brauchst nur eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, dort steht drin dass Du ledig bist.
Diese muss vom Kreis 'vorbeglaubigt', vom Land 'beglaubigt' und von der Regierung (Koeln) 'ueberbeglaubigt'  werden. Danach gehst Du damit zur chinesischen Botschaft und laesst es legalisieren.

Ansonsten brauchst Du einen Reisepass und ein Visum, aber das brauchst Du ja sowieso.

Ein Bekannter hat es innerhalb von einer Woche geschafft das alles zu besorgen, bei mir hat es laenger gedauert. Die Uebersetzung hat das Standesamt in China gemacht.

Von den Standesaemtern in Deutschland bekommst Du jedesmal eine andere Info, die kennen solche Spezialfaelle nicht so genau.

Falls Du noch fragen hast, sprech mich einfach an.

Gruss
Beaker
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Ddidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 18.03.2005 um 01:10:16
 
Hallo an alle,
die so zahlreich gelesen und auch einige geschrieben haben. Ich finde es hier sehr interessant und der Erfahrung wegen. In eine Nachricht wurde geschrieben, das in China keine Ledigkeitsbescheinigung gibt. Das stimmt nicht! :lma2Es gibt eine Ledigkeitsbescheinigung, es gibt kein Ehefähigkeitszeugnis. Wenn man schon geschieden ist, ist das Scheidungsurteil und Ablichtung des Familienbuch sehr wichtig, natürlich auch begelaubigen im jeweiligen Bundesland, überbeglaubigen in Köln (Bva) und legalisieren lassen bei der Botschaft. Ich werde morgen meine Rundreise starten.
wichtig ist auch alle Ämter vorher anzurufen, wegen der unterschiedlichen Öffnungszeiten. kopfhau
Grüßle Ddidi
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