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keine ledigk-besch. möglich (Gelesen: 908 mal)
mona25
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Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag keine ledigk-besch. möglich
11.03.2005 um 09:53:02
 
hi,
damit mein kamerunischer verlobter das notwendige heimataufgebot für die heirat hier in D bestellen kann, benötigt er für kamerun eine ledigkeitsbescheinigung von mir. das standesamt stellt aber sowas nicht aus. wie kann ich denn nun so ein papier bekommen? einfach zu nem niedergelassenem anwalt gehen oder was kann ich tun?
beste grüße, mona25
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301302273 aichad96  
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Nadine29
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Beiträge: 60
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine ledigk-besch. möglich
Antwort #1 - 11.03.2005 um 10:16:51
 
Hallo Mona,

bei mir war das auch so aber die Standesbeamtin hat mich zur Gemeinde -Einwohnermeldeamt geschickt. Dort habe ich ohne Probleme diese Bescheinigung bekommen. Die heisst jetzt aber Aufenthaltsbescheiniung steht aber alles drin was benötigt wird und auch das du ledig bist.

Mit diesem Papier und meiner internationalen Geburtsurkunde haben wir ohne Probleme -in der Türkei- das Ehefähigkeitszeugnis bekommen.
In denke mal in Kamerun funktioniert das ähnlich. Es kann natürlich sein das du die Bescheiniung noch übersetzten und beglaubigen lassen musst.

Liebe Grüsse
Nadine
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jobek01
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Beiträge: 138
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 11.03.2005 um 10:24:03
 
Frage :
Du bist doch deutsche oder?

Dokumente für die Eheschließung
Deutsche Verlobte benötigen zur Anmeldung der Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland einen gültigen Personalausweis (oder einen Staatsangehörigkeitsnachweis), eine Geburtsurkunde und eine Meldebestätigung. Bestand schon einmal eine Vorehe, muss das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden.

Ausländische Verlobte benötigen ebenfalls eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, einen Reisepass, aus dem die Identität und die Staatsangehörigkeit hervorgeht, eine Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung und darüber hinaus sofern das Heimatrecht dieses Dokument kennt ein Ehefähigkeitszeugnis

Beitrittserklärung zur Anmeldung der
Eheschließung aus dem Ausland

Lebt der/die nichtdeutsche Verlobte im Ausland und soll die Eheschließung in der Bundesrepublik stattfinden, so muss er/sie vom Ausland aus die Eheschließung anmelden.

Zunächst müssen deutsche Verlobte vor dem Standesamt des ersten Wohnsitzes erklären, dass sie heiraten möchten, der/die ausländische Verlobte jedoch im Ausland lebt. Das Standesamt verlangt in diesen Fällen eine Beitrittserklärung des nicht anwesenden Verlobten. Dies ist eine Erklärung darüber, dass er/sie mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Sie wird in der Regel auf einem eigens dafür vorbereiteten Formular unterzeichnet.

Die Beitrittserklärung geht zusammen mit allen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen an das Standesamt oder die deutschen Verlobten zurück. Die deutschen Verlobten können dann unter Vorlage dieser Unterlagen und ihrer eigenen Dokumente die Eheschließung anmelden.

ich hoffe das hilft ein bischen
bin aber sicher das sich hier die spezialisten noch zu wort melden  Daumen hoch
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