Frage :
Du bist doch deutsche oder?
Dokumente für die Eheschließung
Deutsche Verlobte benötigen zur Anmeldung der Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland einen gültigen Personalausweis (oder einen Staatsangehörigkeitsnachweis), eine Geburtsurkunde und eine Meldebestätigung. Bestand schon einmal eine Vorehe, muss das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden.
Ausländische Verlobte benötigen ebenfalls eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, einen Reisepass, aus dem die Identität und die Staatsangehörigkeit hervorgeht, eine Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung und darüber hinaus sofern das Heimatrecht dieses Dokument kennt ein Ehefähigkeitszeugnis
Beitrittserklärung zur Anmeldung der
Eheschließung aus dem AuslandLebt der/die nichtdeutsche Verlobte im Ausland und soll die Eheschließung in der Bundesrepublik stattfinden, so muss er/sie vom Ausland aus die Eheschließung anmelden.
Zunächst müssen deutsche Verlobte vor dem Standesamt des ersten Wohnsitzes erklären, dass sie heiraten möchten, der/die ausländische Verlobte jedoch im Ausland lebt. Das Standesamt verlangt in diesen Fällen eine Beitrittserklärung des nicht anwesenden Verlobten. Dies ist eine Erklärung darüber, dass er/sie mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Sie wird in der Regel auf einem eigens dafür vorbereiteten Formular unterzeichnet.
Die Beitrittserklärung geht zusammen mit allen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen an das Standesamt oder die deutschen Verlobten zurück. Die deutschen Verlobten können dann unter Vorlage dieser Unterlagen und ihrer eigenen Dokumente die Eheschließung anmelden.
ich hoffe das hilft ein bischen
bin aber sicher das sich hier die spezialisten noch zu wort melden