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Seit 8 Jahren in Deutschland.Einbürgerung möglich? (Gelesen: 2.116 mal)
kokou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Seit 8 Jahren in Deutschland.Einbürgerung möglich?
08.03.2005 um 22:10:19
 
Hallo an alle! Bin neu hier und habe mal eine wichtige Frage!
Bin seit fast 8 Jahren in Deutschland und habe seit 4 Jahren die Aufenthaltsbefugnis.
Lebe mit meiner deutschen Freundin zusammen und wir haben ein gemeinsames Kind
(habe auch Sorgerecht). Arbeite seit 5 jahren Vollzeit.
Meine Frage aber nun ist, kann ich die deutsche Staatsangehöhrigkeit beantragen?
Falls ja, welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?
Welche Papiere muß ich vorweisen und was ist wenn mein Herkunftsland (TOGO) mich aus der Bürgerschaft NICHT entlassen will, was in solchen Ländern sehr oft vorkommt, wie ich bereits gehört habe!  öhm
Ich währe Euch für eine Antwort wirklich sehr dankbar!
Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #1 - 09.03.2005 um 12:06:40
 
Zitat:
Bin seit fast 8 Jahren in Deutschland und habe seit 4 Jahren die Aufenthaltsbefugnis.


Was hattest du denn vor der Befugnis?
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kokou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.03.2005 um 12:11:43
 
Davor hatte ich eine Duldung. Griesgrämig (Aufgrund der Geburt meines Kindes, bekam ich dann den Reisepas (Befugnis)
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Ralf
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Antwort #3 - 09.03.2005 um 12:28:24
 
Zitat:
Davor hatte ich eine Duldung.


Zeiten mit Duldung (d.h. Aussetzung der Abschiebung) sind bei der Einbürgerung nicht anrechenbar, da es sich hierbei nicht um rechtmäßigen Aufenthalt handelt.
Du wirst dich also mit der Einbürgerung noch ein wenig gedulden müssen.
Erforderlich sind 8 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, vgl. § 10 StAG.
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kokou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.03.2005 um 13:50:59
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Oh ha! Na das dauert noch!!!!  Traurig
Aber ich und meine Lebensgefährtin möchten gerne heiraten.
Ändert das etwas?

Und kann ich zumindest jetzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis schon mal  beantragen?
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Ralf
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Antwort #5 - 09.03.2005 um 14:01:06
 
Zitat:
Aber ich und meine Lebensgefährtin möchten gerne heiraten.
Ändert das etwas?


Ehegatten von Deutschen können nach § 9 StAG bereits nach 3 Jahren rechtm. Aufenthalt eingebürgert werden. Allerdings muss dazu die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens 2 Jahren bestehen. Dies ist daher frühestens 2 Jahre nach der Hochzeit möglich. Näheres dazu hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/9stag.htm

Zitat:
Und kann ich zumindest jetzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis schon mal  beantragen?

Seit dem 1.1.2005 gibt es keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mehr. Der unbefristete Aufenthaltstitel heißt jetzt Niederlassungserlaubnis. Dazu durchstöberst du am besten mal die richtige Rubrik hier im Forum (Sonstiges) oder fragst dort nach.
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