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Abschiebung droht, was danach (Gelesen: 3.873 mal)
mert3434
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung droht, was danach
08.03.2005 um 21:42:14
 
Hallo Leute

bin zufällig über google in euer Foren reingekommen und ich muss sagen eure Arbeit hat m,ir sehr gut gefallen.


Ich selber bin Deutscher(Eingebürgert, vorher türkischer Landsmann in NRW geboren)und der rest der Familie auch außer mein Bruder.Er ist türkischer Staatsbürger.
Mein Bruder ist 25 Jahre alt und in Marl, NRW geboren.
Mein Bruder lebte vor seiner Verhaftung mit seiner deutschen Freundin 8 Jahre in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen, Sie sind auch verlobt.
Verhaftet wurde mein Bruder wegen räuberischer Erpressung und schwerer räuberischer Erpressung in mehreren Fällen und wegen einer BTM Sache.
Diese Taten hat er in einem Zeitraum von 1 Monat begannen unter Drogenabhängigkeit.Scheiß Drogen.
Nun kam das Urteil: 6,5 Jahre Haftstrafe.
Unser Anwalt behauptete vorher das er mit einer Strafe von unter 3 Jahren aus der Sache kommt was aber nicht der Fall ist,weil das was er erpresst hatte waren 500€, 2 Handys und eine PS 2, dabei wurde keiner verletzt und es waren keine Waffen im Spiel und das alles unter Drogeneinfluss.Für die BTM Sache hat er 8 Mon. bekommen.

Ich will die Straftaten nicht verhamlosen aber die Strafe ist echt hart.Wir haben auch Revision eingelegt, mal sehen was noch auf uns zu kommt.Der Anwalt,Revisionsanwalt zugeschaltet,behauptet das wir gute chancen hätten, ich hoffe dieses für mein Bruder.

Ihr müsst verstehen mein Bruder ist hier geboren,er lebt schon seit 25 J. hier in BRD, sein ganzes soziales Umfeld ist hier,er kann kaum türkisch und kennt die Türkei auch nicht besser wie ein Deutscher, halt aus den Badeurlaub.
Er ist genauso gerne Currywurst Rot/Weiß, wie ein deutscher halt.Besitzt leider den Pass nicht.
Vorher hatte er keine Vorstrafen.Ist in das scheiß Drogenmilieu hineingeruscht und kam da nicht heraus.Enerseits hat ihm die Haft gut getan, er ist von den Drogen losgekommen.Er benimmt sich auch sehr anständig in der JVA, ob Ihm das was nützen wird!
Eine Abschiebung für meinen Bruder,wäre wie eine Todesstrafe für Ihn.
Er kennt dort niemanden und wäre in ein völlig fremdes Land.
Das wäre quasi so als würde man einen deutschen nehmen und einfach in die Türkei abschieben.Manche verstehen dies, aber manche wiederum nicht.


Zu meiner Frage:

Wenn es bei dem Urteil von 6,5 Jahren bleibt und er Ausgewiesen wird hat er noch eine Chance wieder zurück zukommen?Wenn ja nach vieviel Jahren?

Nach wieviel Jahren Haftstrafe würde er Ausgewiesen werden?

Die deutsche Freundin ist in großer Sorge um meinen Bruder, und will Ihn auch heiraten,
wird er trotz Heirat abgeschoben?Wenn ja verkürzt sich die Zeit der wiedereinreise nach Deutschland?
Wann könnten die beiden wieder einreisen?


Hat mein Bruder eine chance auf offenen Vollzug?,Fluchtgefahr wird bei Ihm nicht bestehen, da sein Heimatland die BRD ist.

Wird es bei Ihm um eine Ist-Ausweisung handeln oder um eine Regel.Ausweisung?
Wenn er nun doch abgeschoben wird,kann mann ein Abschiebehaft verhindern?Habe bei euch gelesen das wenn mann nach einer Frist wieder nach BRD kommt muss mann zuerst die Abschiebekosten begleichen und diese waren in manchen Fällen sehr hoch.
Er würde von sich selber aus ausreisen, damit er wieder so schnell wie möglich nach BRD kommen kann.
Wir sind völlig verzweifelt und können nichts weiter tun als zu hoffen und zu beten.

Ich bedanke mich schon im vorraus auf eure Antworten.


mfg



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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 09.03.2005 um 07:26:36
 
Hi mert3434,

6,5 Jahre Haftstrafe.

Nach § 53 AufenthG erfüllt das die Vorausstzungen einer zwingenden Ausweisung.

Wenn es bei dem Urteil von 6,5 Jahren bleibt und er Ausgewiesen wird hat er noch eine Chance wieder zurück zukommen?Wenn ja nach vieviel Jahren?

Nach wieviel Jahren Haftstrafe würde er Ausgewiesen werden?

Das wird die Staatsanwaltschaft in Verbindung mit der ABH klären.

Hat mein Bruder eine chance auf offenen Vollzug?,Fluchtgefahr wird bei Ihm nicht bestehen, da sein Heimatland die BRD ist.

Das wird die Vollstreckungsbehörde anders sehen, befürchte ich.

Wenn er nun doch abgeschoben wird,kann mann ein Abschiebehaft verhindern?

Ich vermute mal, dass wenn er abgeschoben wird, das aus der Strafhaft geschehen wird.
Habe bei euch gelesen das wenn mann nach einer Frist wieder nach BRD kommt muss mann zuerst die Abschiebekosten begleichen und diese waren in manchen Fällen sehr hoch.

Die Abschiebungskosten wären zu begleichen. Ob nun vor der Wiedereinreise oder erst nach einer eventuellen, muss man dann sehen.



:endsm
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 09.03.2005 um 07:57:02
 
Zitat:
Nach § 53 AufenthG erfüllt das die Vorausstzungen einer zwingenden Ausweisung.


Hi,
sofern er die Vergünstigungen des Assoziationsratsbeschlusses EWG/Türkei
für sich in Anspruch nehmen kann, könnte eine Ausweisung jedenfalls nicht
allein auf § 53 AufenthG gestützt werden. Nach der jüngsten Rechtsprechung
des BVerwG wäre in diesem Fall eine Ermessenbetätigung mit Aussagen zur
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mrzaertlicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.03.2005 um 02:30:34
 
mann,mann.mann...  da geht mir die Schnur hoch.
SCHWERE RÄUBERRISCHE ERPRESSUNG = Androhung unter Waffengewalt.

6,5 Jahre  RICHTIG so.
Abschiebung finde ich persöhnlich nicht angebracht ( wenn Angaben stimmen)
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.03.2005 um 08:53:34
 
Zitat:
mann,mann.mann...  da geht mir die Schnur hoch.
SCHWERE RÄUBERRISCHE ERPRESSUNG = Androhung unter Waffengewalt.

6,5 Jahre  RICHTIG so.
Abschiebung finde ich persöhnlich nicht angebracht ( wenn Angaben stimmen)



Dies hier ist ein sachliches Forum und wird es hoffentlich auch so bleiben. Deine Meinung, ob du es nun richtig findest oder nicht, ist überhaupt nicht relevant. Die Leute posten ja auch nicht ständig, dass sie es gut finden, dass das Visum für deine Freundin abgelehnt wurde.
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.03.2005 um 15:04:51
 
grin [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
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ronny
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Antwort #6 - 19.03.2005 um 17:56:09
 
@ Ziya:


UND ?

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ziya
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Antwort #7 - 20.03.2005 um 16:20:14
 
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