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stimmt das? (Gelesen: 1.743 mal)
Oma_Elke
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Beiträge: 37
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag stimmt das?
21.03.2005 um 16:01:43
 
Hallo an alle,

hatte vor ca. 3 Wochen schon mal den Fall meiner Tochter geschildert. Hier nochmals die Kurzversion:

Im August 2003 in Ghana einen Ghanaer geheiratet, der aus D abgeschoben wurde. Mittlerweile läuft Scheidungsverfahren.

Im Januar 2005 vom neuen Freund (Kameruner) ein Baby bekommen. Der hat die Vaterschaft anerkannt aber laut Gesetz ist aber der Noch-Ehemann Vater des Kindes.

Nun hat der Noch-Ehemann aus Ghana verlauten lassen, daß er vom Umgangsrecht mit "seinem" Kind Gebrauch machen will, um wieder zurück nach Deutschland zu können.

Aber: soweit ich weiß, hat er eine lebenslange Einreisesperre bekommen. Kann er nun trotzdem nach Deutschland zurück? Trotz der Einreisesperre und obwohl der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hat?

Elke
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.03.2005 um 19:26:05
 
Hallo Elke,
da eine Einreisesperre Folge von Abschiebung und/oder
Ausweisung ist, habe ich den Thread hierher verschoben.
Ist jedenfalls ein klarer Fall des Ausländerrechtes Zwinkernd

Nein, er kann nicht einfach einreisen. Erst müssen die
Wirkungen (Einreise- und Aufenthaltsverbot) der Ab-
schiebung und/oder Ausweisung nachträglich befristet
werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.03.2005 um 21:29:51
 
Zitat:
Nun hat der Noch-Ehemann aus Ghana verlauten lassen, daß er vom Umgangsrecht mit "seinem" Kind Gebrauch machen will, um wieder zurück nach Deutschland zu können.



Hallo Elke,

Und wenn ihr das oben nicht wollt sollte bis zur Entscheidung hinreichend Zeit bestehen, die "Scheinvaterschaft" anzufechten.

Zitat:
der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hat


Ist die denn wirksam anerkannt, also dem Geburtseintrag schon beigeschrieben ?


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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