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Aufenthaltserlaubnis für US Bürger (Gelesen: 951 mal)
Mark_Ha
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis für US Bürger
08.03.2005 um 20:32:01
 
Hallo zusammen,

Im Thread "GC als Freiberfuler" habe ich zwar schon einige Hinweise gefunden, möchte diesen jedoch nicht für meine doch anders gelegene Frage(n) verschandeln. Die Suchfunktion konnte mir leider zu Themen nach dem 1.1.2005 auch nicht sehr weit helfen, also versuche ich es mal direkt Zwinkernd

Meine Freundin (US Bürgerin, 1 Jahr Aufenthalt in DE in 2002 zwecks mittlerweile beendetem Germanistikstudium) möchte gerne für längere Zeit nach Deutschland kommen. Zunächst ist falls möglich ein Jahr ins Auge gefasst. Nun ist die Frage, ob/wie dies geschehen kann.

Nach jetzigem Wissen würden wir folgender Maßen vorgehen:
1. sie fliegt rüber (kein Visum, da US Bürger)
2. wir melden Sie innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt an (wohnt bei mir)
3. sie beantragt eine Aufenthaltserlaubnis bei der ABH

Da ich gerade im Übergang Studium/Arbeit bin und sie keine Jobzusage hier hat, würden meine Eltern einer Verpflichtungserklärung (in Schritt 3?) zustimmen und sie auch nicht verhungern lassen. Damit sollte die Bediungung eines gesicherten Lebensunterhalts eigentlich erfüllt sein.

Nun, die Frage ist, ob dies so geht und welche Fristen bei 3. einzuhalten sind.
Würde die AE an einen Zweck gebunden sein?
Wenn ja, wäre Erwerbstätigkeit ohne Jobzusage als Zweck zulässig?
Am liebsten wäre Sie ja einfach nur längerfristig auf Besuch und wenn erlaubt mit der Möglichkeit einen Job anzunehmen, falls sich was anbietet.
Bei Erwerbstätigkeit als Zweck des Aufenthaltstitels verwirren mich §39.3 AufenthV und §34 BeschV in Verbindung mit §39 AufenthG und Verweise auf FrHaSchV1954 US-D.

Wenn ich das richtig verstehe, sagt §39 AufenthG "Zustimmung durch Agentur für Arbeit nötig", §39.3 AufenthV "US-Amerikaner können Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen wenn sonstige Voraussetzungen (?) gegeben" und §34 BeschV "Zustimming kann (Bedingungen ???) für Amerikaner gegeben werden".

Nun drehe ich mich mit den Bedingungen ein wenig im Kreis und suche jemand mit Erfahrung oder Wissen zu dem Thema.

Vielen Dank im Voraus!
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis für US Bürger
Antwort #1 - 08.03.2005 um 21:53:20
 
Hi,
"Erfahrung" ist ein wenig viel gesagt. US-Amerikaner sind eher
selten in "meiner" kleinen ABH. Aber ein weng theoretisches
Wissen besteht durchaus:
Sie kann einreisen, sie kann auch nach der Einreise einen Titel
beantragen, z.B. zur Ausübung einer Beschäftigung. Es muss
keine bestimmte Beschäftigung sein (§ 34 BeschV), aber es wird
eine Vorrangsprüfung durch die Agentur durchgezogen. Wenn
also bevorrechtigte Arbeitnehmer da sind, wird sie keine AE zu
dem Zweck bekommen.

US-Amerikaner sind zwar von einer Visumspflicht befreit, sie können
aber durchaus trotzdem ein Visum beantragen und die Frage der
Erteilung einer AE im Visumverfahren klären. Da müsste aber der Job
klar sein (Arbeitsangebot). Dieser Hinweis dient dazu, Kosten für die
Ein- und Ausreise zu sparen. Wenn eh ein Besuch geplant ist:
vergiss den Hinweis.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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