Hallo zusammen,
Im Thread "GC als Freiberfuler" habe ich zwar schon einige Hinweise gefunden, möchte diesen jedoch nicht für meine doch anders gelegene Frage(n) verschandeln. Die Suchfunktion konnte mir leider zu Themen nach dem 1.1.2005 auch nicht sehr weit helfen, also versuche ich es mal direkt
Meine Freundin (US Bürgerin, 1 Jahr Aufenthalt in DE in 2002 zwecks mittlerweile beendetem Germanistikstudium) möchte gerne für längere Zeit nach Deutschland kommen. Zunächst ist falls möglich ein Jahr ins Auge gefasst. Nun ist die Frage, ob/wie dies geschehen kann.
Nach jetzigem Wissen würden wir folgender Maßen vorgehen:
1. sie fliegt rüber (kein Visum, da US Bürger)
2. wir melden Sie innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt an (wohnt bei mir)
3. sie beantragt eine Aufenthaltserlaubnis bei der
ABHDa ich gerade im Übergang Studium/Arbeit bin und sie keine Jobzusage hier hat, würden meine Eltern einer Verpflichtungserklärung (in Schritt 3?) zustimmen und sie auch nicht verhungern lassen. Damit sollte die Bediungung eines gesicherten Lebensunterhalts eigentlich erfüllt sein.
Nun, die Frage ist, ob dies so geht und welche Fristen bei 3. einzuhalten sind.
Würde die
AE an einen Zweck gebunden sein?
Wenn ja, wäre Erwerbstätigkeit ohne Jobzusage als Zweck zulässig?
Am liebsten wäre Sie ja einfach nur längerfristig auf Besuch und wenn erlaubt mit der Möglichkeit einen Job anzunehmen, falls sich was anbietet.
Bei Erwerbstätigkeit als Zweck des Aufenthaltstitels verwirren mich
§39.3 AufenthV und
§34 BeschV in Verbindung mit
§39 AufenthG und Verweise auf FrHaSchV1954 US-D.
Wenn ich das richtig verstehe, sagt §39
AufenthG "Zustimmung durch Agentur für Arbeit nötig", §39.3
AufenthV "US-Amerikaner können Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen wenn sonstige Voraussetzungen (?) gegeben" und §34
BeschV "Zustimming kann (Bedingungen ???) für Amerikaner gegeben werden".
Nun drehe ich mich mit den Bedingungen ein wenig im Kreis und suche jemand mit Erfahrung oder Wissen zu dem Thema.
Vielen Dank im Voraus!