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chinesisch-deutsche heirat in D (Gelesen: 2.437 mal)
benben
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08.03.2005 um 18:53:03
 
Was bisher geschah:
Eheschliessung unter Beibringung der erforderliche Unterlagen beim Standesamt angemeldet, Entscheidung des OLG bezueglich der Befreiung von der Beibringung des Ehefaehigkeitszeugnisses liegt vor.
Meine Freundin hat ein Visum zur Eheschliessung bei der zustaendigen deutschen Auslandsvertretung in China beantragt, welches gerade erteilt wurde. (Hurrah!) Das Visum ist drei Monate gueltig.

Meine Fragen:
Bei der Abholung des Visums sagte eine Mitarbeiterin der Botschaft meiner Freundin, dass Sie sich nur neun Tage in Deutschland aufhalten kann. ??? Was kann die Mitarbeiterin gemeint haben? Muessen wir innerhalb von neun Tagen nach der Einreise heiraten? Muss sie sich innerhalb von neun Tagen bei der Auslaenderbehoerde melden?

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Mick
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Antwort #1 - 08.03.2005 um 18:57:57
 
Hi,
schaut Euch das Visum noch einmal genau an. Die Anzahl der
Tage müsste genau drauf stehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Antwort #2 - 09.03.2005 um 08:58:04
 
Vielleicht ein Mißverständnis? Es könnte z. B. so gewesen sein:
Zitat:
Bei der Abholung des Visums sagte eine Mitarbeiterin der Botschaft meiner Freundin, dass Sie sich nur neunzig Tage in Deutschland aufhalten kann.


Abu
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benben
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Antwort #3 - 11.03.2005 um 19:11:45
 
Ja, natuerlich 90 Tage! Entschuldigung, falscher Alarm war das!
Und mit dem Visum (Kategorie D) kann doch immer noch ueber Frankreich eingereist werden, nicht wahr? Wir haben vor, einen Flug nach Frankreich, dann einen Zug nach Deutschland zu nehmen.
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Abu
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Antwort #4 - 12.03.2005 um 17:53:08
 
Zitat:
Ja, natuerlich 90 Tage! Entschuldigung, falscher Alarm war das!
Wußt' ich's doch!  grin

Zitat:
Und mit dem Visum (Kategorie D) kann doch immer noch ueber Frankreich eingereist werden, nicht wahr? Wir haben vor, einen Flug nach Frankreich, dann einen Zug nach Deutschland zu nehmen.
Meines Wissens ja.

Viel Glück  :paletti

Abu
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Antwort #5 - 15.03.2005 um 23:20:37
 
Ich  hoffe, diese Frage darf hier imForum bleiben, hat ja mit Ehe und Familie nur indirekt zu tun: Darf man mit dem Visum zur Eheschliessung in anderen Schengenstaaten (Italien/Frankreich) Urlaub machen, noch vor der Heirat?
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Mick
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Antwort #6 - 15.03.2005 um 23:32:32
 
Zitat:
Ich  hoffe, diese Frage darf hier imForum bleiben, hat ja mit Ehe und Familie nur indirekt zu tun: Darf man mit dem Visum zur Eheschliessung in anderen Schengenstaaten (Italien/Frankreich) Urlaub machen, noch vor der Heirat?



Hi,
normalerweise werden die als "Nationales Visum" erteilt. Damit ist
Urlaub in andere Schengenstaaten nicht möglich. Nur Transit zur
Ein- und Ausreise.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 16.03.2005 um 12:13:14
 
Ist der Urlaub in anderen 'Schengenstaaten' nach der Heirat erlaubt?
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Mick
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Antwort #8 - 16.03.2005 um 12:22:42
 
Zitat:
Ist der Urlaub in anderen 'Schengenstaaten' nach der Heirat erlaubt?


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...   Viele Grüße von Mick    ...
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